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Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe (Gelesen 13090 mal)
Moderator: Nina
Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Wir kaufen seit Jahren schon keinen Fruchtjoghurt mehr, sondern mischen mit unserer eigenen Marmelade. Da darf man natürlich nur Gelierzucker 1:1 verwenden, sonst holt man sich auf diese Weise den Konservierungsstoff wieder durch die Hintertür 'rein.
Gruß
Gartenoma
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Nach der Theorie wären künstliche Süßstoffe die ideale Medizin für Magersüchtige.
- oile
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Albizia hat geschrieben: ↑3. Sep 2018, 21:18
;) Ist ja letztlich auch nix anderes als ein Früchtejoghurt aus dem Supermarkt, nur weiß ich hier genau, was drin ist, nämlich keine Chemie und vor allem nicht so viel Zucker.
Ähem, keine Chemie? Was ist denn dann drin? :o ;) ;D
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Gartenoma hat geschrieben: ↑3. Sep 2018, 21:30
...Da darf man natürlich nur Gelierzucker 1:1 verwenden, sonst holt man sich auf diese Weise den Konservierungsstoff wieder durch die Hintertür 'rein.
Bei einem Bio-Gelierzucker 2:1 sind keine Konservierungsmittel drinnen.
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Alva hat geschrieben: ↑6. Sep 2018, 08:06Gartenoma hat geschrieben: ↑3. Sep 2018, 21:30
...Da darf man natürlich nur Gelierzucker 1:1 verwenden, sonst holt man sich auf diese Weise den Konservierungsstoff wieder durch die Hintertür 'rein.
Bei einem Bio-Gelierzucker 2:1 sind keine Konservierungsmittel drinnen.
Simmt, das habe ich auch gesehen. Hier war aber nie von Bio die Rede. Und in den "normalen" Gelierzuckern 1:2 und 1:3 ist Sorbinsäure drin. Angeblich ist sie unschädlich, aber in Babynahrung nicht zugelassen ???
Egal, wir versuchen so weit wie möglich auf solche Menschenversuche zu verzichten, deren Auswirkungen erst unsere Enkel zu spüren kriegen.
Gruß
Gartenoma
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Ich finde keine Hinweise, dass Sorbinsäure (E200) für Säuglingsnahrung verboten sei. Nach RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie, 2. Auflage, 2006, ist E200 nicht verboten:
Link
Bitte nenne deine Quelle.
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Bitte nenne deine Quelle.
Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Jawoll:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1137565529721829357991/tuev_zusatzstoffe2.pdf
Seite 10
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
hat gedauert, habs aber auch gefunden. Die Regelung der Lebensmittelzusatzstoffe wird in der EG 1333/2008 festgelegt. Hier ist der Link zu e200, auf der Website der Europäischen Kommission.
https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=substance.view&identifier=47
Das Pdf ist aber leicht Fehlerhaft, dort heißt es:
Quelle:http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1137565529721829357991/tuev_zusatzstoffe2.pdf
Dagegen sind aber weit mehr Stoffe in der EG 1333/2008 für Säuglingsnahrung zugelassen:
https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=category.view&identifier=135 8)
bzw.
https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=category.view&identifier=137 ;D
https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=substance.view&identifier=47
Das Pdf ist aber leicht Fehlerhaft, dort heißt es:
hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00 In Babynahrung
sind chemische Konservierungsstoffe gänzlich verboten (Ausnahme: rechtsdrehende
Milchsäure).
Quelle:http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1137565529721829357991/tuev_zusatzstoffe2.pdf
Dagegen sind aber weit mehr Stoffe in der EG 1333/2008 für Säuglingsnahrung zugelassen:
https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=category.view&identifier=135 8)
bzw.
https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=category.view&identifier=137 ;D
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Sorbinsäure ist aber dennoch nichts schlimmes, es kann in seltenen Fällen zu pseudoallergischen Reaktionen kommen, weshalb es auch für Säuglingsnahrung nicht zugelassen ist. Nichts weiter.
Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Rib hat geschrieben: ↑6. Sep 2018, 13:28
Sorbinsäure ist aber dennoch nichts schlimmes, es kann in seltenen Fällen zu pseudoallergischen Reaktionen kommen, weshalb es auch für Säuglingsnahrung nicht zugelassen ist. Nichts weiter.
Tatsächlich weiß man so etwas frühestens nach drei Generationen.
Zu deinen Links: Die EU-Verordnungen setzen immer nur den Rahmen. Maßgeblich ist das nationale Recht, und das ist 2017 noch einmal verschärft worden:
Aktuelle deutsche Verordnung
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
EU Recht gilt vor Nationalrecht. Ja, in der EU werden keine Gesetze gemacht, sondern nur Gesetz-Verträge, diese müssen aber von den Mitgliedsländern, solange der Vertrag es den Ländern freistellt, ratifiziert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anwendungsvorrang
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548
Umgedreht darf es nicht sein, dass hat der EuGH 2007 noch einmal bestätigt:
http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/
Dem Land steht es aber frei die Grenzen schärfer zu ziehen, solange es dem EU-Vertrag nicht bricht.
Es gibt also kein EU-Land wo e200 in Babynahrung erlaubt sein darf. Daher war es für mich egal, wo ich gucke.
Für alle, die die Liste der deutsche Gesetzgebung sehen wollen, gucken sich die Anlage 9 des PDFs an.
https://www.gesetze-im-internet.de/di_tv/Di%C3%A4tV.pdf
-die Aussage des ertsen PDfs bleibt dennoch fehlerhaft ;D-
https://de.wikipedia.org/wiki/Anwendungsvorrang
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548
Umgedreht darf es nicht sein, dass hat der EuGH 2007 noch einmal bestätigt:
http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/
Dem Land steht es aber frei die Grenzen schärfer zu ziehen, solange es dem EU-Vertrag nicht bricht.
Es gibt also kein EU-Land wo e200 in Babynahrung erlaubt sein darf. Daher war es für mich egal, wo ich gucke.
Für alle, die die Liste der deutsche Gesetzgebung sehen wollen, gucken sich die Anlage 9 des PDFs an.
https://www.gesetze-im-internet.de/di_tv/Di%C3%A4tV.pdf
-die Aussage des ertsen PDfs bleibt dennoch fehlerhaft ;D-
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-
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Gartenoma hat geschrieben: ↑6. Sep 2018, 13:54
Tatsächlich weiß man so etwas frühestens nach drei Generationen.
Tatsächlich? Woher hast Du das?
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re: Gelierzucker, Süßungsmittel und ihre Inhaltsstoffe
Ich mische den Gelierzucker 2:1 seit vielen Jahren selbst aus Zucker(und für eine Diabetiker-Freundin aus Xylit) und 100 % Apfelpektin von Natura.
Als Grundrezept zum Einkochen von Marmelade heißt es auf der Verpackung des Apfelpektins: 15 g Pektin (= 3 gestrichene EL) 500 g Zucker und Saft einer halben Zitrone.
Für Marmelade aus sehr pektinreichem Obst (Rhabarber, schwarze Johannisbeeren) dosiere ich weniger. Die genaue Menge ist Erfahrungssache.
Solange die Marmelade kochendheiß eingefüllt wird hält sie sich eigentlich immer ein Jahr, nach Anbruch sollte sie aber in den Kühlschrank und nicht soooo ewig aufbewahrt werden.
Als Grundrezept zum Einkochen von Marmelade heißt es auf der Verpackung des Apfelpektins: 15 g Pektin (= 3 gestrichene EL) 500 g Zucker und Saft einer halben Zitrone.
Für Marmelade aus sehr pektinreichem Obst (Rhabarber, schwarze Johannisbeeren) dosiere ich weniger. Die genaue Menge ist Erfahrungssache.
Solange die Marmelade kochendheiß eingefüllt wird hält sie sich eigentlich immer ein Jahr, nach Anbruch sollte sie aber in den Kühlschrank und nicht soooo ewig aufbewahrt werden.