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Unterschied Wuchsstärke Halbstamm - Hochstamm (Gelesen 1049 mal)

Obstgehölze, Beerensträucher und Wein (Veredlungen, Unterlagen, Schnitte und Selektionen) sowie Staudenobst (Erdbeeren)

Moderator: cydorian

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Felcofan
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Unterschied Wuchsstärke Halbstamm - Hochstamm

Felcofan »

Liebe alle

Hintergrund ist, dass ich bei unserm Gartenverein mit im Vorstand bin. Die für uns geltende Gartenordnung verbietet Hochstämme (also Krone ab 1,8m) und genehmigt 3 Halbstämme (Krone ab 1,2m) pro Parzelle.

es gibt überwiegend im Altbestand (teils niedrige) Halbstämme, eigentlich keine Hochstämme.

Jetzt hatte ich 2x das zweifelhafte Vergnügen, Pächtern ihren frisch gesetzten Hochstamm auszureden, bzw. tatsächlich durchzusetzen, dass die den weitergeben (also, noch den Herbst/ Umpflanzzeit abgewartet)

dann hatt ich vor kurzem zufällig ein Gespräch mit einem neuen Pächter, ein Baumschuler in Ausbildung, Quereinsteiger, Garten-Freak und Enthusiast.

Und der meinte ganz entschieden, in der Kronengröße (und -höhe?) gäbe es zwischen den beiden keinen nennenswerten Unterschied, und mit dem richtigen Schnitt könnt man einen Hochstamm auf jeden Fall leicht regulieren.


jetzt bin ich unsicher, ist der eher dank "jugendlichem Leichtsinn" so optimistisch oder nehmen die beiden sich wirklich nicht viel?

Vor allem geht es um Apfel,

aktuell ist noch ein Quittenhochstamm in der Diskussion.


Langfristig gesehen, sagt meine eher skeptische Gärtnerinnen-Erfahrung, dass die meisten Anfänger-Pächter auch mit nem Halbstamm fachlich überfordert sind und der höhere Stamm das nur noch verschärft.

Danke für Input oder Hinweise, schöne Grüße, F
Amur
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Re: Unterschied Wuchsstärke Halbstamm - Hochstamm

Amur » Antwort #1 am:

Nicht die Stammhöhe (also wo der erste Hauptast abgeht) bestimmi die Wuchsstärkr (=Kronengrösse) sondern die Unterlage.

Oder wozu soll diese Verbot von Hochstämmen denn dienen. Das sollte man vielleicht vorab wissen.
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thuja thujon
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Re: Unterschied Wuchsstärke Halbstamm - Hochstamm

thuja thujon » Antwort #2 am:

Leidiges Thema.

Im Prinzip müsste die Gartenordnung in der Formulierung angepasst werden, weil im Bundeskleingartengesetzt ist nur verankert, das die Bäume nicht höher als 4m werden dürfen und keine `Waldbäume´ erlaubt sind.

Wie schon erwähnt, die Handelswarenklassifizierung für Baumschulware (Halbstamm, Hochstamm, Buschbaum) ist ungeeignet, um die zu erwartende Baumgröße zu erahnen.

Es liegt nicht nur an der unterlage, sondenr auch an der Sorte.

Beispiel: Williams auf Sämling bleibt immer ein kleiner Baum. Als Halbstamm ist er evtl etwachs wüchsiger als als Hochstamm, aber das ist unwesentlich, wie der Baumschuler schon gesagt hat. Eine wüchsige Birnensorte wird schon auf Pyrodwarf zu hoch.
Eine Ananasrentte bleibt auch auf Sämling Zwerg, Boskoop auf M9 ist nicht ganz ohne. Egal ob Halbstamm, Busch, Hochstamm oder wie in Kleiungartenanlagen fast immer als vergewaltigtes Baumindividuum.

Ansonsten: hier werden auch M9er oder Quittenunterlagen-Krücken zu Hochstämmen aufgeastet, damit die Äste nicht beim rasenmähen usw stören. Der Baum bleibt trotzdem schwachwachsend. Also warum sollte man Äste in 80cm Höhe vorschreiben, wenn der Baum trotzdem 8m werden kann. Und leider ist genau so die Gartenordnung formuliert.
Handelsklassenkriterien (Halb-/Hochstamm) sind nicht biologisch begründet (Wuchsstärke).

Verboten gehören zB Süßkirschenbäume von Aldi, Dehner oder so; 1,5m neben den Zaun gesetzt, nach 5 Jahren schon 6m hoch und machen dem Nachbarn Schatten oder sonstwas.

Unabhängig davon: wenn die Bäume nicht höher als 4m sein dürfen, dann verkommt die Gartenanlage zu einer Lebensraumfeindlichen Gegend. Es braucht hohe Bäume die Mikroklima wie Schatten, Lzftfeuchtigket, Sturmfänger usw schaffen und nicht nur für Vögel als Rückkzugsort dienen, sondern auch für Insekten und Co. Zudem haben wir hier viele Hecken/ Knickähnlich, für die Igel usw, es wird einfach gebraucht. Nur Plantage oder Hochbeet funktioniert nicht. Kleingartenanlagen müssen divers gestaltet werden, auch in der Höhe.

Ich verbiete hier deswegen niemandem Apfelhochstämme sondern schreite nur ein bei Kastanie, Walnuss usw.

Unabhängig davon sind die Bäume bei uns Eigentum der Stadt, egal wie viele man selbst gepflanzt oder veredelt hat und sind mit 0€ zu schätzen und in einem fachgerechten Pflegezustand zu halten.
Wüchsige Apfelhochstämme runtersägen auf 3m gehört nicht zur sachgerechten Pflege, anrechenbar nach ZTV-Baumpflege und ist somit Sachbeschädigung.
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Felcofan
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Re: Unterschied Wuchsstärke Halbstamm - Hochstamm

Felcofan » Antwort #3 am:

Amur hat geschrieben: 18. Aug 2021, 12:25

Oder wozu soll diese Verbot von Hochstämmen denn dienen. Das sollte man vielleicht vorab wissen.


danke, also, vermutlich soll die Größendeckelung wertvolles Gemüseland der Nachbarn möglichst unbeeinträchtigt halten.

sind hier in der Nordwest-Schweiz,
das Regelwerk verbietet pauschal "großkronige Hochstamm-Obstbäume, Waldbäume" usw.

erlaubt sind "kleinkronige Obstbäume bis max. 1,2m Stammhöhe".... da ist noch Spielraum dank umkonkreter Beschreibung...

für Ziergehölze gilt noch die Regel, dass die maximal so hoch werden dürfen wie ihr Grenzabstand.

Bei Parzellen von 10x20m sind wir dann (wegen Weg in der Mitte) hier tatsächlich bei 4m Deckelung in der Höhe, ganz formalistisch betrachtet.

die Gartenordnung ist vermutlich leicht veraltet

die Stadtverwaltung überarbeitet die gerade

inhaltlich sauber wäre dann ja eher

konkret einzelne Gattungen oder nach Unterlage zu regeln,
also klares Nein zu Walnuß,
Süßkirsche auf Sämling usw.
Apfel auf Sämling?

gäbe es eine Positiv-Liste von Unterlagen,
also eine Referenz für Äpfel (welche Unterlage nimmt man für Stammbüsche?), Unterlage X oder schwächer.
und für Süßkirschen (vermutlich stärker als Gisela), ich schneid das Thema "Unterlage" persönlich meist nur intervallweise an, deswegen ohne richtige Übersicht.

Das würde natürlich bedeuten, dass die minimal beschilderten Bäumchen aus Discounter oder Baumarkt durch den "Wundertütenfaktor" bei der Unterlage nicht erlaubt wären,
und würde die Pächterschaft unter großen Informationsdruck setzen - also vermutlich nicht zumutbar

seufz

bei den Haltern der jungen Hochstammquitte können wir vermutlich was finden, wenn die sachkundig sind (und vielleicht sogar noch die Angabe zur Unterlage haben)

na denn, dankschön und schönen Tag noch

F

ist halt die Frage, ob die Verwaltung und die laienhaften Pächter das zusammen hinkriegen oder ob das als Regel zu anspruchsvoll & kompliziert wär...
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thuja thujon
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Re: Unterschied Wuchsstärke Halbstamm - Hochstamm

thuja thujon » Antwort #4 am:

Ok, Schweiz, da gelten wieder andere Regeln als in D.

Ich würde das mit Unterlage usw gar nicht so konkret ausformulieren wollen. Man kann sich auch einen wüchsigen Zwetschgenbaum auf Myrobalane als zweiarmigen Waagrechtkordon (Spalier) fast an die Grenze setzen und den immer niedriger als 1,5m halten.

Ich bin dafür das solche Regelwerke pragmatisch ausgelegt werden. Man bekommt als Verein nicht gleich die Allgemeinnützigkeit aberkannt oder das Gelände zu Bauland gemacht nur weil 2-3 Bäume mit den ersten Ästen erst bei 1,3m anfangen, dabei aber trotzdem nicht den eigentlichen Zweck einer Gartenanlage verhindern: Frischluftproduzent und Durchlüftungskorridor für die Innenstädte etwa.

Ich würde es also von Pächtern abhängig machen: wenn die mehr drauf haben als Zahnbelag, dann sollen sie sich so um die Bäume kümmern, das weder der Frieden in der Anlage noch die Anlage selbst gefährdet wird und gleichzeitig auch die umgebende Tierwelt von der 3D-Ausbreitung der Anlage profitieren kann. Evtl kann da auch ein Fachberater beim Baumschnitt oder der Wissensvermittlung um Lebensraumgestaltung für Wildtiere unterstützen. Wenn die Gärten die Pächter wechseln, muss evtl neu entschieden werden, was mit den Bäumen passiert, ob sie gerodet werden müssen oder so. Bis dahin sollte man sie dulden können.
Wir sollten froh sein für jeden vernünftigen Baum der gepflanzt wird, die M9er Krücken zählen doch nicht, spenden keinen Schatten usw. Ohne einen vernünftigen Baum ist ein Garten wie ein Bauernhaus ohne Hausbaum.
Ist meine Meinung, muss sicherlich Vorstandsintern diskutiert werden.
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