Das ist so nicht ganz richtig. Man kann nur "Neues" patentieren, d.h. Pflanzen, die es so noch nicht gibt. Sollten sie bei jemand anders schon vorher im Garten gestanden haben, reicht eine Information an das Patentamt, und das Patent wird gekippt.
Auch dies wurde mir von der Mitarbeiterin des Bundessortenamtes mdl. bestätigt.
Gibt es Einwende gegen den Sortenschutz einer Sorte würde in der Regel durch Vergleichskultur auf phänotypische Abgrenzbarkeit getestet (in der Regel wohl aber nicht genotypisch). Außerdem werde in Literatur und Katalogen überprüft, ob eine Sorte zu Zeitpunkt des Schutzantrages wirklich neu war.
Wichtig ist aber wirklich: Wenn auch durchaus mit einem Patentschutz vergleichbar, handelt es sich beim Sortenschutz in Deutschland und Europa nicht um ein Patent. Es kann leicht Verwechslungen geben, da in anderen Ländern, wie USA, Patentschutz auf Pflanzen möglich ist.
Das kann durchaus möglich sein, dass darin Unterschiede bestehen, aber es ging ja auch darum, ob und wann ein Sortenschutz/Patent oder was auch immer Sinn macht. Aufregung sehe ich keine, nur lauter Unklarheiten. Vieles ist zwar gesetzlich korrekt definiert, aber in der Praxis schwer durchführbar oder wird lax gehandhabt. ( - siehe Xenox und 'Karfunkelstein', hier macht eben ein phänologischer Vergleich kaum einen Sinn, sondern nur ein Genabstrich. Und wer tut dies schon?)
Aber ich sehe gerade bei der phänologischen Abgrenzung die großen Probleme. Wer hat denn bitte hier den gattungsspezifischen Überblick?
Und bei einer Neuanmeldung wird im Fragebogen der Anmeldung gefragt, wo die neue Sorte bereits in Kultur ist, ob sie evt. schon bei Privatpersonen zu finden ist. Auf Ehrlichkeit und Gewissen...
Ich weiß wiederum ein Beispiel eines sehr bekannten holländischen Staudenverwender und Staudenselektierer, der mirvor rund 20 Jahren höchstpersönlich eine von ihm bereits benannte Sorte zum Ausprobieren gab. Erst Jahre später wurde diese dann geschützt. Als ich ihn dann später fragte und darauf hinwies, antwortete er, wegen ein paar Dutzend sagt wohl niemand etwas...
Und mir ist aus England bekannt, wo kleine Betriebe empfindlich hohe Strafen bezahlen mussten, weil sie unerlaubterweise geschützte Sorten vermehrt hatten. Da ist ein ganz besonders bekannter Gärtner, der ist auch auf dem Kontinent berühmt-berüchtigt dafür, weil er Geldstrafen einheimst! Ich wäre da sehr vorsichtig und halte es wie Staudo, möglichst wenige oder am besten gar keine geschützten Sorten in Kultur zu nehmen. Dann ist man nicht so sehr von Jungpflanzenbetrieben abhängig.