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News: Warum muss eigentlich alles immer einen "Zweck" haben? (potz)
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Autor Thema: Patentierte Pflanzen  (Gelesen 7878 mal)

lerchenzorn

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #45 am: 15. November 2013, 09:27:47 »

... So richtig verstehe ich die Aufregung nicht.

Die Aufregung ist wohl daraus entstanden, dass bestimmte Firmen sich Zuchtmaterial von im großmaßstäbigen Anbau relevanten Sorten (Ölmais, Duftreis ...) verschafft hatten, ein wenig daran "herumgeschraubt" und das Ganze dann mit den im wesentlichen vorher schon vorhandenen, besonderen Eigenschaften haben patentieren lassen. Womit sich ein faktisches Nachbauverbot für die traditionellen Halter der Sorten ergeben hätte (oder sogar hatte?). Dass diese Patente nach längeren Rechtsstreitigkeiten wieder gekippt werden konnten, ist eben nur zum Teil beruhigend. Es bleibt ein ständiger Argwohn übrig.

Für Zierpflanzen ist mir vergleichbares nicht bekannt.
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 09:28:00 von lerchenzorn »
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lerchenzorn

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #46 am: 15. November 2013, 09:39:28 »

Ich hatte gerade ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Bundessortenamtes zu diesem Thema. Unter anderem bestätigte sie Staudos Aussage. Desweiteren ergaben sich die folgenden Antworten auf Lerchenzorns bzw. blommorvans Fragen (ich hab sie farbig ins Zitat eingefügt):

Vielleicht zielte blommorvans Eingangsfrage aber auch dahin, was ich nun mit einer solchen Pflanzen anstellen darf, wenn ich sie gekauft habe. Ich darf sie nicht zum Verkauf vermehren, das ist klar. Aber darf ich sie
- für mich vermehren ja
- für andere unentgeltlich vermehren ja
- gar nicht vermehren nein
- für alle denkbaren Zwecke vermehren, aber nicht unter ihrem geschützten Namen verbreiten? nein
usw.

Das hört sich mancherorts anders an. Zitat Staudenkatalog Stade:
 " ... Lizenzsorte: Gekennzeichnete Sorten sind durch das Warenzeichen
geschützt und dürfen nur mit Genehmigung durch
den Lizenzgeber (meistens der Züchter) nach Zahlung einer
Lizenzgebühr vermehrt und an Dritte weitergegeben werden!
Unerlaubter Nachbau ist strafbar!!!"

Es gibt dann ja noch den Begriff des verbotenen "Inverkehrbringens", was die kostenlose Weitergabe einschließt. Es bleibt in der Hinsicht so, wie staudo und sarastro schrieben: im privaten Rahmen wird das nie jemand überprüfen.
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 09:40:59 von lerchenzorn »
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tiarello

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #47 am: 15. November 2013, 09:39:52 »

Das ist so nicht ganz richtig. Man kann nur "Neues" patentieren, d.h. Pflanzen, die es so noch nicht gibt. Sollten sie bei jemand anders schon vorher im Garten gestanden haben, reicht eine Information an das Patentamt, und das Patent wird gekippt.

Auch dies wurde mir von der Mitarbeiterin des Bundessortenamtes mdl. bestätigt.

Gibt es Einwende gegen den Sortenschutz einer Sorte würde in der Regel durch Vergleichskultur auf phänotypische Abgrenzbarkeit getestet (in der Regel wohl aber nicht genotypisch). Außerdem werde in Literatur und Katalogen überprüft, ob eine Sorte zu Zeitpunkt des Schutzantrages wirklich neu war.

Wichtig ist aber wirklich: Wenn auch durchaus mit einem Patentschutz vergleichbar, handelt es sich beim Sortenschutz in Deutschland und Europa nicht um ein Patent. Es kann leicht Verwechslungen geben, da in anderen Ländern, wie USA, Patentschutz auf Pflanzen möglich ist.

« Letzte Änderung: 15. November 2013, 09:43:51 von tiarello »
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Staudo

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #48 am: 15. November 2013, 09:49:43 »

Zumindest für Deutschland sollte man vermeiden, Sortenschutz und Patente durcheinander zu werfen.



Das schrieb Tiarollo bereits.
;)
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 09:50:38 von Staudo »
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tiarello

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #49 am: 15. November 2013, 10:06:23 »

Aus der

VERORDNUNG (EG) Nr. 2100/94 DES RATES vom 27. Juli 1994 ueber den gemeinschaftlichen Sortenschutz

Artikel 15
Einschraenkung der Wirkung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes
Der gemeinschaftliche Sortenschutz gilt nicht fuer
a) Handlungen im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken;

b) Handlungen zu Versuchszwecken;
c) Handlungen zur Zuechtung, Entdeckung und Entwicklung anderer Sorten;
d) die in Artikel 13 Absaetze 2, 3 und 4 genannten Handlungen in bezug auf solche anderen Sorten, ausgenommen
die Faelle, in denen Artikel 13 Absatz 5 Anwendung findet bzw. in denen die andere Sorte oder das Material dieser
Sorte durch ein Eigentumsrecht geschuetzt ist, das keine vergleichbare Bestimmung enthaelt und
e) Handlungen, deren Verbot gegen Artikel 13 Absatz 8, Artikel 14 oder Artikel 29 verstossen wuerde.
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lerchenzorn

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #50 am: 15. November 2013, 10:24:46 »

Schöne Info. Danke :)
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sarastro

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Re:Patentierte Pflanzen
« Antwort #51 am: 15. November 2013, 12:15:02 »

Das ist so nicht ganz richtig. Man kann nur "Neues" patentieren, d.h. Pflanzen, die es so noch nicht gibt. Sollten sie bei jemand anders schon vorher im Garten gestanden haben, reicht eine Information an das Patentamt, und das Patent wird gekippt.

Auch dies wurde mir von der Mitarbeiterin des Bundessortenamtes mdl. bestätigt.

Gibt es Einwende gegen den Sortenschutz einer Sorte würde in der Regel durch Vergleichskultur auf phänotypische Abgrenzbarkeit getestet (in der Regel wohl aber nicht genotypisch). Außerdem werde in Literatur und Katalogen überprüft, ob eine Sorte zu Zeitpunkt des Schutzantrages wirklich neu war.

Wichtig ist aber wirklich: Wenn auch durchaus mit einem Patentschutz vergleichbar, handelt es sich beim Sortenschutz in Deutschland und Europa nicht um ein Patent. Es kann leicht Verwechslungen geben, da in anderen Ländern, wie USA, Patentschutz auf Pflanzen möglich ist.
Das kann durchaus möglich sein, dass darin Unterschiede bestehen, aber es ging ja auch darum, ob und wann ein Sortenschutz/Patent oder was auch immer Sinn macht. Aufregung sehe ich keine, nur lauter Unklarheiten. Vieles ist zwar gesetzlich korrekt definiert, aber in der Praxis schwer durchführbar oder wird lax gehandhabt. ( - siehe Xenox und 'Karfunkelstein', hier macht eben ein phänologischer Vergleich kaum einen Sinn, sondern nur ein Genabstrich. Und wer tut dies schon?)

Aber ich sehe gerade bei der phänologischen Abgrenzung die großen Probleme. Wer hat denn bitte hier den gattungsspezifischen Überblick?

Und bei einer Neuanmeldung wird im Fragebogen der Anmeldung gefragt, wo die neue Sorte bereits in Kultur ist, ob sie evt. schon bei Privatpersonen zu finden ist. Auf Ehrlichkeit und Gewissen...

Ich weiß wiederum ein Beispiel eines sehr bekannten holländischen Staudenverwender und Staudenselektierer, der mirvor rund 20 Jahren höchstpersönlich eine von ihm bereits benannte Sorte zum Ausprobieren gab. Erst Jahre später wurde diese dann geschützt. Als ich ihn dann später fragte und darauf hinwies, antwortete er, wegen ein paar Dutzend sagt wohl niemand etwas...

Und mir ist aus England bekannt, wo kleine Betriebe empfindlich hohe Strafen bezahlen mussten, weil sie unerlaubterweise geschützte Sorten vermehrt hatten. Da ist ein ganz besonders bekannter Gärtner, der ist auch auf dem Kontinent berühmt-berüchtigt dafür, weil er Geldstrafen einheimst! Ich wäre da sehr vorsichtig und halte es wie Staudo, möglichst wenige oder am besten gar keine geschützten Sorten in Kultur zu nehmen. Dann ist man nicht so sehr von Jungpflanzenbetrieben abhängig.
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 12:19:13 von sarastro »
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