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Nun ratet mal alle, wie die schönen Leberblümchen-Findlinge in Gärten und Staudenbetriebe gelangen?Durch Selbstaussaat!!!!!!!!!!!!!!Jedes Gesetz und alle staatlichen Regeln enthalten ein erklärtes Ziel, eine Absicht.Die besteht bei Leberblümchen z.B. nicht unbedingt im Schutz der gepunkteten Variante.Allerdings ist das eigene Auslegen von Gesetzestexten für den individuellen Anwender nicht erlaubt.Gottseidank gibt es - und leider gab es schon immer "linientreue" Anhänger..........Befehlsempfänger, die lassen Orchideen beim Strassenbau mit dem Radlader roden, du darfst aber nach Rechtslage keine von der Schaufel nehmen!