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Sachschaden an Stauden berechnen? (Gelesen 14631 mal)

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zwerggarten
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

zwerggarten » Antwort #60 am:

mal abgesehen davon, dass das doch ziemlich plausibel klingt...
... Krieg führen ohne verstehen, ist unmenschlich.
... wäre krieg führen mit verstehen soviel menschlicher? :-\
pro luto esse

moin

"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #61 am:

Kann es sein, dass du es eskalieren lassen willst, weil du meinst, du wärst stärker? Bevor irgendwas geschehen ist, schaltest du einen RA ein, lässt du den Sachverständigen kommen. Damit unterstellst du den Vermietern, dass sie deine Pflanzen zerstören wollen. Hast du sie gefragt, ob das ihre Absicht ist?
Tulpe, bitte lese VOLLSTÄNDIG, bevor Du derartige Vermutungen äußerst.1. wir haben immer wieder eine Handgereicht, um eine gütliche Einigung zu erzielen, das ist mehrfach gescheitert.Erst, als sie Sonntag abend vor meiner Haustür stand, mich aggressiv beschimpft hat, habe ich mich dazu entschlossen, einen RA einzuschalten.Nach 8 Monaten der Schikanierung.2. Kommunikation war von Anfang an nicht möglich, sie hört nur sich, nicht andere.
Ein typischer Machtkampf von Parteien, die sich die gegenseitige Achtung verwehren.
Ich habe meine Vermietrin mehrmals gebeten, doch bitte mit mir so zu reden, wie sie selbst gern angesprochen werden möchte.
Sie will sich ein Bild von dir machen, darf nicht in ihr Eigentum.
Das Gesetz ist da eindeutig.Es gibt Zeitrahmen für BesichtigungenNicht ganz richtig, wir haben 4(vier) Termine zur Besichtigung erfolglos angeboten.Danach kam ein zweiter Versuch des gewaltsamen Eindringens.
Vielleicht streicht sie, damit sie einen Blick in die Wohnung werfen kann?
Natürlich werden wir ihr einen Besichtigungstermn gewähren, jedoch forderte sie diesen bereits 5 Monate nach Einzug ohne einwandfreien Grund. Das ist nicht statthaft.Alle 1-2 Jahre steht dem Vermietr eine Besichtigung zu und dann auch aus nachvollziehbarem Grund.
liebe Grüße
Loni

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Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
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schwarze Tulpe
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

schwarze Tulpe » Antwort #62 am:

Niemand will dir was... Versuche andere Meinungen anzunehmen. Wir sind nicht involviert, wir haben Distanz. Du leider nicht. Du rotierst wie ein Kreisel in Not. Das tut mir für dich leid. Da kann dein Vermieter aber nichts für.Wenn ich hier meine Meinung schreibe, dann heißt das nicht, dass ich es besser kann. Ich bin kein Diplomat, will auch nie einer sein, doch temporär wäre es eine angenehme Art durchs Leben zu laufen, denke ich heute. Vielleicht probiere ich es mal aus.In meiner Sturm- und Drangzeit kannte ich die Gesetze. Lohnt nicht. Ich habe viel daraus gelernt. An deiner Vermietergeschichte merke ich, ich werde doch etwas reifer im Laufe der Jahre.Wenn ich einen freundlichen Kontakt zur Vermieterin will, dann sage ich ihr nicht die Gesetzeslage. Das erleben manche Vermieter wie eine Enteignung. Das lassen sie sich nicht gefallen. Sie können ihr Eigentum einfach nicht in andere Hände geben. Wir kennen die Lebensgeschichte der Vermieter nicht. Wer weiß...Himmel, ich lade sie zum Kaffee ein. So kommt es nicht zur Eskalation. Ich lasse sie reden, stundenlang. So wie sie reden möchten. Ich will sie doch nicht ändern. Sie braucht es scheinbar. Die Frau ist anschließend glücklich. Was will ich mehr? Ich will den Vermieter doch nicht als Gesprächspartner. Also höre ich nur zu. Was ist schlimm daran, wenn ein ängstlich um sein Eigentum besorgter Vermieter die vermietete Wohnung sehen will? Vermieter sind keine besseren Menschen.Wieder schreibst du nur deine Situation, dein Erleben, pochst auf dein Recht, auf das Gesetz. Das wirkt auf mich sehr unkritisch und provozierend. Ich vermisse dein Entgegenkommen. Beziehungen unterliegen nicht dem BGB. Ich finde, dass du dazu neigst zu überreagieren. Wer legt sich denn mit einfachen Leuten an, sei großzügig, tolerant, sie können nicht anders, aber du könntest anders.Oder täusche ich mich?
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enigma

Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

enigma » Antwort #63 am:

Was ist schlimm daran, wenn ein ängstlich um sein Eigentum besorgter Vermieter die vermietete Wohnung sehen will?
Es geht ihn schlichtweg nichts an und ist ein Übergriff in die Privatsphäre anderer Menschen.
lonicera66 hat geschrieben:Ich möchte an dieser Stelle KEINEN Disput über rechtliche Fragen heraufbeschwören, sondern:Ich möchte wissen, wie man die Pflanzen in Euro beziffern soll, wenn es sich um alte, große Pflanzen handelt.
Wollen wir uns nicht lieber darauf beschränken?Ich halte nichts von Online-Rechtsberatung durch Laien und noch weniger von Küchentisch-Psychologie.
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oile
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

oile » Antwort #64 am:

Ich merke, dass ich vielleicht etwas reifer an Jahren werde daran, dass ich etwas vorsichtiger werde mit ungebetenen Ratschlägen und etwas vorsichtiger mit der Interpretation der Beweggründe anderer. 8)
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #65 am:

Wenn ich einen freundlichen Kontakt zur Vermieterin will, dann sage ich ihr nicht die Gesetzeslage.
Woher nimmst Du diese Behauptung?Sie hat einen Besichtigungstermin GEFORDERT("ich komme in zwei Tagen um 19,30 Uhr")Wir haben ihr mitgeteilt, daß das leider unpassend ist und zwei neue Termine vorgeschlagen.Wurde abgelehnt mit der Aussage (" ich komme dann am XX um 19.30 Uhr")Leider sind wir um diese Zeit nie im Hause (Arbeit) und haben erneut zwei Termine vorgeschlagen. Erfolglos.Als sie dann an einem Sonntag vor der Tür stand, mich sofort anschnautzte, ich solle sofort das Türschloß wieder austauschen, da sie sonst nicht hereinkönne, da erst habe ich mich entschlossen, Hilfe beim Mieterverein zu suchen.
Kaffeetrinken...
das haben wir, ganz zu Beginn des Dramas angeboten. Antwort: "was soll ich bei Ihnen zum Kaffee?" sie hat noch einen drastischen Fäkalausdruck dazu benutzt.
Das wirkt auf mich sehr unkritisch und provozierend. Ich vermisse dein Entgegenkommen.
Bitte lese genauer, wir haben 8 Monate lang versucht, entgegenzukommen. Hilfe haben wir uns erst nach dem zweiten Versuch, ihrerseits in unserer Abwesenhait in die Wohnung zu gelangen.Ich wiederhole noch einmal, die Vermieterin hat uns erzählt, daß sie in psychiatrischer Behandlung ist. Hier könnte ein Zusammenhang zu ihrem Verhalten uns gegenüber bestehen. Ich habe mir heute einen WEITEREN Termin bei der Schiedsstelle im Rathaus besorgt. Zum ersten Termin ist die Vermieterin nicht erschienen.
liebe Grüße
Loni

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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #66 am:

Ich möchte wissen, wie man die Pflanzen in Euro beziffern soll, wenn es sich um alte, große Pflanzen handelt.
Wollen wir uns nicht lieber darauf beschränken?
Ja, bitte, ichhabe Deinen Beitrag nur zu spät gelesen, sonst hätte ich Tulpe nicht mehr geantwortet.Ich habe einen sehr netten Gutachter gefunden, der mir geraten hat, alles zu dokumentieren, er wird dann in den nächsten Tagen kommen und den heutigen Wert der Stauden feststellen. WOHLGEMERKT, DAS IST NUR EINE VORSICHTSMAßNAHME.Er wird die Kosten für mich so gering wie möglich halten, dafür leiste ich die Vorarbeiten, die wir vereinbart haben.
liebe Grüße
Loni

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schwarze Tulpe
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

schwarze Tulpe » Antwort #67 am:

@Lonicera - ich wünsche dir viel Glück, Nerven aus Stahl, ein gütiges Herz und gute Freunde, die dich beraten und unterstützen.
Fürs Wochenende gibt es eine herrliche Literaturempfehlung:
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #68 am:

Danke
liebe Grüße
Loni

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Santolin
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Santolin » Antwort #69 am:

Wir hatten letztes Jahr an Pfingsten in unserem Garten in Frankreich den Gemeindebagger, der eine Wasser/ Abwasserleitung quer durch den hinteren Gartenteil gelegt hat. Es war eine elende Wüstenei, bestehende Stützmauern am Hang wurden durchbrochen. Als "Fertig" und wieder im alten Zustand hergestellt bezeichneten sie eine einigermaßen plan gescharrte Gartenoberfläche und schräge "Sprungschanzen" an Stelle der Stützmauerdurchbrüche. Wir haben alleine für das geraderechen, ausrechen der Steine,wieder einsähen des Grases und Steine als Schutz gegen Abschwemmen in den Hang einzubringen zu zweit über eine Woche gebraucht. Diverse Pflanzen waren zumindest beeinträchtigt.Aber: Jetzt ist fast alles so, als wäre nie etwas geschehen - abgesehen von der Bodenverdichtung und dem "Austauschen" unseres Bodens mit Dreck aus 1m Tiefe.Du bist doch erst letztes Jahr eingezogen. Da kann man jetzt doch noch nicht unbedingt von jahrelang eingewurzelten Stauden sprechen. Ich denke auch, dass es das "friedlichste" und nervenschonendste für dich wäre, wenn du das meiste ausbuddelst und deine Vermieter streichen lässt. Um im Falle deines nächsten Umzuges nicht wieder schön eingewurzelte Stauden zu verlieren, würde ich sie tatsächlich eventuell im Kübel belassen.
Briza
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Spritzen statt streichen ...

Briza » Antwort #70 am:

... verursacht vielleicht weniger Schaden an den Stauden.Ist der Fall nicht rechtlich fast vergleichbar mit einer Fassadenrenovierung durch den Hauseigentümer vor den Wohnungsfenstern?
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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #71 am:

So, es ist vorbei. Der Anwalt hat noch einmal sehr eindringlich darauf hingewiesen, das eine Sachbeschädigung Folgen nach sich zieht. Heute ist dann alles gestrichen worden. Ich hatte alle Stauden auf einem breiten Streifen vor dem Zaun ausgebuddelt, die Loniceren an der Pergola gelassen.Es ist nichts passiert, sie hat sich sehr vorgesehen. Ein paar kleine Pflanzen haben abgebrochene Triebe, aber das kann ich verschmerzen.
liebe Grüße
Loni

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Frank
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

Frank » Antwort #72 am:

Uff - das ist ja scheinbar nochmals gut abgelaufen ;) :D :) . Dennoch (subjektiv) ein Spießrutenlaufen für alle. ;) :o ::) :'( Auf die Dauer würde ich mich trotz des kürzlichen Einzuges absolut unwohl fühlen!LG Frank
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #73 am:

Ach, bevor ich es vergesse,der Gutachter hat folgendes empfohlen:Lonicera Henryi, 1m, Kaufpreis 39.- Alter: jetzt 7 Jahre, Größe 3,5m >pro Meter 39.-Phlox, 4 Triebe Kaufpreis 5.- >pro weitere 4 Triebe + 5.-Andere Stauden: Höhe und Breite bei Kauf als Berechnungsgrundlage für alte und große Stauden hochrechnen.So ungefähr sollte ich alle Pflanzen selbst bewerten.Man glaubt gar nicht, was auf diese Weise für Summen zusammenkommen. Die Methode ist, meiner Meinung nach, objektiv und gerecht.
liebe Grüße
Loni

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lonicera 66
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?

lonicera 66 » Antwort #74 am:

Uff - das ist ja scheinbar nochmals gut abgelaufen ;) :D :) . Dennoch (subjektiv) ein Spießrutenlaufen für alle. ;) :o ::) :'( Auf die Dauer würde ich mich trotz des kürzlichen Einzuges absolut unwohl fühlen!LG Frank
Ja, Gott sei dank hat unser Anwalt noch mit dem Gegenanwalt telefoniert, er war wohl überzeugend. Hat auch einen recht barschen Ton, der gute.Auf Dauer ist das hier auch nichts, wir sind schon auf der Suche nach etwas neuem, das besser zu uns passt. :)Es wird schwer werden und wahrscheinlich lange dauern, aber das wird schon. :)
liebe Grüße
Loni

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