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Was heißt schon "objektiv", von Verkehrssicherung und Gebäudeschäden einmal abgesehen?Freunde von uns haben einen großen, traumhaft schönen Innenstadtgarten. Dessen alter Baumbestand sorgt inzwischen für eine zu starke Verschattung, so dass blütenreiche Staudenbeete kaum noch eine Chance haben. Mein Freund sorgt inzwischen mittels Schneitelung für mehr Licht. Dadurch sehen die Bäume fürchterlich aus: lange, kahle Stämme, die in einem "Federbusch" enden.Für eine Verstümmelung von Bäumen habe ich noch weniger übrig als für das Fällen, ziehe aber letzteres in solchen Situationen vor.Ich kenne ein weiteres Beispiel, in dem der Garten den Besitzern das Heft des Handels aus der Hand genommen und sich inzwischen "verselbstständig" hat hat. Der Garten ist eine grüne Gruft. Nichts für alte Leute. Rechtzeitiges Fällen/Auslichten hätte das verhindern können.Versteht mich nicht falsch: Wenn ein Baum objektiv stört, sollte er gefällt werden dürfen. Laubfall und Bequemlichkeit zählen allerdings nicht als Grund.
Wenn man von Eschen spricht könnte man vielleicht etwas zum Eschensterben sagen.Wir haben sechs grosse Eschen, mindestens 50 Jahre alt. Stammdurchmesser etwa ein Meter. Bei zweien lichtet sich die Krone aus und bei Wind besteht Lebensgefahr unter den Bäumen wg. Abbrechens auch dicker Äste. Manchmal stecken sie morgens mit einem Ende im Rasen und ragen meterhoch in den Himmel. Auslichten nur durch Hochseilartisten.Auf der oben angegebenen Webseite steht: Krankheitsverlauf an Altbäumen An Altbäumen hat der Krankheitsverlauf einen eher chronischen Charakter. Die stamm- und zweigumfassende Nekrotisierung erfolgt aufgrund der größeren Durchmesser langsamer als an Jungpflanzen und der Baum kann durch einen verstärkten Neuaustrieb reagieren.Durch den vorzeitigen Blattfall sind Kronenverlichtungen zu verzeichnen. Die Kronenarchitektur verändert sich und die Ersatztriebe treten klumpig verteilt auf.Durch den Befall werden die Alteschen geschwächt und sind in der Folge anfälliger für Sekundärschadorganismen und witterungsbedingte Stressereignisse. Von Gefährdung der Nachbarn durch Windbruch steht da nichts. WÜrden diese Eschen "richtig" fallen, ragten sie weit ins Nachbargrundstück mit chaletartigem Schuppen, Doppelgarage, lautem Radio, formgeschnittene Buxbaumhecken, Solarfunzeln, Satellitenantenne, Hausgiebel, unbenutzter Scheune.Holzfäller will keinen Voranschlag machen; lediglich mündliche Schätzung jenseits von 1000 €uro je Esche wg. schwieriger Zuwegung. Da denkt man schon nach, soll ich eher Eschen fällen lassen, also quasi euthanisieren oder in den Urlaub fahren oder ein paar alte dicke kleine Oelbäume oder hohe Palmen kaufen als Ersatz. Vielleicht weiss jemand, der oder die dies liest, etwas Hilfreiches. Z.B.:haben sechs dicke Eschenstämme einen merkantilen Wert? Der Holzfäller will sie schreddern, nachdem er sie irgendwie über etwa 70 Meter und über eine mindestens 200-jährige Trockenmauer zur Strasse und zu seinem Grossschredder bugsiert hat.Schätzungsweise könnten wir weiter als bis zum Lebensende unseren winterlichen Brennstoffbedarf mit diesen Eschen decken. Allein die Kronen geben vermutlich mehr Holz, als diese dicken Stämme.Die Vorbesitzerin bezeichnete dies Eschen übrigens als Dreck, nicht weil sie Dreck machen, wie hier im Forum manche insinuieren mögen, sondern weil sie von alleine diese Gartenecke erobert haben.Da scheint sich deutschlandweit eine neue Gartenphilosophie zu entwickeln....weil diese ja Dreck machen...Daraus resultieren die neuen, "pflegeleichten" Schotterwüsten.Unser Nachbar wollte uns einen Gefallen tun und seine ca. hundertjährigen Eschen, die ihren Schatten auf unser Grundstück werfen, entfernen. Ich habe ihn erfolgreich davon abgehalten.
Hier ein Foto - ich sitze aktuell gerade rechts unterm Dach "unter" dem Baum.Hier war's umgekehrt: Die Schwarzkiefer stand schon - Bestandteil des bis dato vorhandenen Parks -, das Haus wurde direkt daneben neu gebaut.
Mich stören die gar nicht sondern den hypotethischen neuen Besitzer dem du das Fällen verbieten willst.Hier gerade so ein behördliches Trauerspiel auf Nachbars Grundstück.Da stehen schon seit ich weiss Pappeln. 11 Stück. Die Dinger sind in die Jahre gekommen und stehen direkt an einem Wanderweg. Mich wunderte schon dass die nicht wegkamen. Um die langsam zusammenbrechenden Storren fällen zu dürfen (Gefahr durchTotholz auf den Wanderweg) benötigte es mal wieder einen langen Behördenweg weil das Grundstück vor ein paar Jahren zu einer FFH Fläche eingegliedert wurde. Einzelne Bäume zu fällen wäre erlaubt gewesen ohne Genehmigung. Da der Besitzer aber nicht die technischen Möglichkeiten hatte das zu machen (so Pappeln haben unten gleich mal über 1m Durchmesser) sollte das eine Firma tun. Da ist es nunmal nicht sinnvoll bzw. sehr teuer, die jedes Jahr mit großem Gerät wegen einem Baum kommen zu lassen. Nun wurde großzügig, wie die Behörden nun mal sind, 9 stück genehmigt. Die beiden anderen solle er halt dann einzeln in den beiden folgenden Jahren fällen lassen. Sorry aber das ist ein Witz. Ich hätte mir es schriftlich geben lassen, dass das Landratsamt die Haftung für die beiden anderen übernimmt. Vermutlich wären dann alle genemigt worden.Nö.Muss man Obstbäume fällen, die nicht mehr geschnitten werden, nur weil dich die "Verwahrlosung" stört?
Hä? Krieg dich wieder ein.Mich stören die gar nicht sondern den hypotethischen neuen Besitzer dem du das Fällen verbieten willst.Nö.Muss man Obstbäume fällen, die nicht mehr geschnitten werden, nur weil dich die "Verwahrlosung" stört?
Genau so gehen wir hier vor: Einige der Bäume auf dem Grundstück zählen zum Altbaumbestand des früheren Parks. Es müssen immer wieder Bäume gefällt werden, vor allem, da sie von Hallimasch befallen werden.Dann ist eine Fällgenehmigung notwendig. Wir weisen die Gemeinde dann stets darauf hin, dass der Baumpfleger die Statik nicht mehr als gewährleistest ansieht und wir das Risiko zu tragen nicht bereit sind, die Stadt selbiges also tun möge, wenn sie die Fällung verweigert.Bisher gab's nie Probleme. Die Stadt wäre wohl auch tatsächlich in der Haftung....Ich hätte mir es schriftlich geben lassen, dass das Landratsamt die Haftung für die beiden anderen übernimmt. Vermutlich wären dann alle genemigt worden.
Kann man ein Haus nicht so bauen, dass ruhig einmal eine Schwarzkiefer auf das Dach fallen kann?Klarer Fall von mangelnder Umsicht des Architekten.Hier ein Foto - ich sitze aktuell gerade rechts unterm Dach "unter" dem Baum.Hier war's umgekehrt: Die Schwarzkiefer stand schon - Bestandteil des bis dato vorhandenen Parks -, das Haus wurde direkt daneben neu gebaut.![]()