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... nun auch noch zur Dendrophobie (Gelesen 29020 mal)
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Wie sieht es denn aus mit folgender Idee:Bei Auflagen wie Ersatzpflanzung ist doch der Ersatzbaum in aller Regel klein und muss erst in das Baumschutzsatzungsmass "hinein" wachsen., will sagen man darf ihn wieder fällen ohne jemand zu fragen.Das Ersatzgewächs könnte auch eingehen.Danach gäbe es doch wohl keine Grenze mehr für die Gestaltzungswut des Gundstückbesitzers? Oder?
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Dann könnte man es gleich bleiben lassen eine Ersatzpflanzung vorzuschreiben. Oder soll so ein Beamter oder öffentlich Angestellter beschäftigt werden?
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
In der Regel erhält man die Auflage, für eine bestimmte Anzahl Jahre die Anwachspflege zu gewährleisten und innerhalb dieser Zeit erneut für Ersatz zu sorgen, wenn es mit dem Anwachsen nicht klappt. Darüber hinaus wird je nach Baumart eine Mindestqualität/Größe verlangt, die zu pflanzen ist. Unter Umständen sind die Ersatzbäume dann gar nicht mehr so klein.Wie sieht es denn aus mit folgender Idee:Bei Auflagen wie Ersatzpflanzung ist doch der Ersatzbaum in aller Regel klein und muss erst in das Baumschutzsatzungsmass "hinein" wachsen., will sagen man darf ihn wieder fällen ohne jemand zu fragen.Das Ersatzgewächs könnte auch eingehen.
- lerchenzorn
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
So eine Regelungslücke ist bei ordentlich gefassten Baumschutz-Satzungen oder -verordnungen ausgeschlossen. Die Stadt Potsdam zum Beispiel hat das so geregelt:"... geschützt sind ...Bäume mit geringerem Stammumfang, wenn sie ...als Ersatzpflanzung nach §5 dieser Verordnung oder alsErsatzpflanzung nach § 5 Abs. 3 der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburggepflanzt wurden."Eine Reihe von Städten und Gemeinden haben aber schon jedwede Baumschutzregelung fallen lassen, als das Landesrecht ihnen das vor einigen Jahren freigestellt hat. Vermutlich langweilen sich jetzt die ehemals damit befassten Angestellten und Beamten.
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Die gibt es nicht mehr. Die sind alt und wurden nicht mehr ersetzt. Beamte will keiner, weil die angeblich so teuer sind. Die öffentlichen Kassen sind für sowas wie Personal leer.Vermutlich langweilen sich jetzt die ehemals damit befassten Angestellten und Beamten.
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Und weil euer zuständiger Mensch sich zufällig auskennt und vielleicht auch mit dem Job identifizieren kann, gehst du also davon aus, dass es überall so läuft?Die Welt ist rosa@Mediterraneus: BlödsinnIm Endeffekt sieht so eine Stadt dann aus, wie der Garten des zuständigen Bearbeiters in der Behörde. Von ihm gut befundene Bäume dürfen bleiben, von ihm ausgesuchte Gehölze dürfen gepflanzt werden.Eine Stadt, gestaltet von einer Person, hmm. Vielfalt ist aber für mich was anderes. .... Du hast das, was ich in #102 beschrieben habe, völlig auf den Kopf gestellt.

LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Mit Verlaub, mit Paragraphenreiterei will ich mich in meinem eigenen Garten nicht befassen müssen.Es reicht, wenn sich die Kommunen selbst mit ihren Ländereien an sowas halten."... geschützt sind ...Bäume mit geringerem Stammumfang, wenn sie ...als Ersatzpflanzung nach §5 dieser Verordnung oder alsErsatzpflanzung nach § 5 Abs. 3 der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburggepflanzt wurden."
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
tja, pech gehabt. auch der eigene garten ist kein komplett rechtsfreier raum.
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Paragraphen ärgern nur, solange daraus kein Vorteil erwächst. 

Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Ich hab nicht mal ne Ahnung, ob es hier eine Baumschutzverordnung gibt (und werde mich hüten, danach zu fragen). Wenn ja, dann richtet sich hier offenbar niemand danach. Es wird gefällt und gepflanzt ganz nach persönlichem Gusto.
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Hier auch. Und das ist auch gut so.Und die Siedlungen sehen hier bestimmt nicht schlimmer aus als in den geregelten welchen.Insofern genieße ich die Freiheit in der bayerischen ProvinzIch hab nicht mal ne Ahnung, ob es hier eine Baumschutzverordnung gibt (und werde mich hüten, danach zu fragen). Wenn ja, dann richtet sich hier offenbar niemand danach. Es wird gefällt und gepflanzt ganz nach persönlichem Gusto.

LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
;DAlso allermeistensParagraphen ärgern nur, solange daraus kein Vorteil erwächst.

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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Warum eigentlich nicht? Ist Garten die Idylle absoluter Privatheit, in der man alles darf, was man sonst nicht darf? Man braucht nur ins Grundgesetz zu gucken, um zu sehen, dass das hierzulande nicht gilt (Artikel 14, Absatz 2): "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."... Mit Verlaub, mit Paragraphenreiterei will ich mich in meinem eigenen Garten nicht befassen müssen. ...
Garten"recht", Baumschutz"recht" ist nichts anderes.... Das Nachbarschaftsrecht mit seinen Grenzabständen ist was anderes. Das regelt das friedliche Zusammenleben und schützt mich vor der Willkür des Nachbarn (und seinem Schatten, welchem auch immer)
Hättest du halbwegs mit Verstand gelesen, Mediterraneus, würdest du nicht schon wieder andern das Wort im Munde umdrehenMediterraneus hat geschrieben:...Und weil euer zuständiger Mensch sich zufällig auskennt und vielleicht auch mit dem Job identifizieren kann, gehst du also davon aus, dass es überall so läuft? Die Welt ist rosa


"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)
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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Ok, für wieviele Erholungssuchende hast du Platz im Garten? Gibt's ne warme Mahlzeit dazu? ;)Der Deutsche ist sehr regelungsbedürftig, das weiß ich. Manche können ohne Regel nicht allein aufs Klo. Ich hab auch arbeitstechnisch mit Regelungen (§§§§§§§§) zu tun, die meist alles andere als sinnvoll sind, und die von irgendwem irgendwie umgesetzt werden müssen. Meist ist das dann aber doch sehr von "persönlichem Ermessen geprägt" und keinesfalls wird überall mit dem gleichen Maß gemessen.Ich persönlich möchte einfach nicht, dass sich eine "Ordnungsmacht" in meinen Garten einmischt. Und vermutlich bin ich nicht alleine, denn viele Kommunen haben eben soe eine Baumschutzrecht nicht. Meine selbstausgewählten Pflanzen belästigen niemanden, machen keinen Lärm und sind dazu da, meinem persönlichen Hobby nachzugehen. Die Allgemeinheit hat davon nichts zu haben. Sie bestimmt auch nicht, wie ich meine Wohnung einrichte.Warum auch soll ich ausgerechnet in einer Siedlung in PRIVATEN Gärten Bäume schützen, wenn sich draußen in der Fläche (wo die Bäume, die großen! eigentlich hingehören) keine Mensch drum kümmert.Die restliche EU lacht sich bestimmt krank um diese deutsche RegelungWarum eigentlich nicht? Ist Garten die Idylle absoluter Privatheit, in der man alles darf, was man sonst nicht darf? Man braucht nur ins Grundgesetz zu gucken, um zu sehen, dass das hierzulande nicht gilt (Artikel 14, Absatz 2): "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."... Mit Verlaub, mit Paragraphenreiterei will ich mich in meinem eigenen Garten nicht befassen müssen. ...

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Re:... nun auch noch zur Dendrophobie
Geht's noch, Mediterraneus?Komm runter.Zum Beispiel vom Baum
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