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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 54763 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #60 am:

... werden Einnahmen erzielt. ...
aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
pro luto esse

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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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oile
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #61 am:

Ich werde den Eindruck nicht los, dass dieses Problem v.a. eines der auch gewerblich tätigen Fotografen ist oder sein könnte.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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tihei
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

tihei » Antwort #62 am:

... werden Einnahmen erzielt. ...
aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Selbstverständlich; was denkst du?!"Der große Fotolehrgang von Humboldt wasweisich" prangt in der Ecke. Da wird Werbung getrieben und beim "Humboldt wasweisich"-Vertrieb werden Einnahmen erzielt. Ob der Foren-Betreiber was davon abbekommt, ist im Hinblick auf den Sachverhalt gar nicht mal relevant. Das Kurpark Foto wird dazu genutzt, um den "Humboldt wasweisich" zu verkaufen.
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #63 am:

Und hier die für jedermann einsehbare Seite zum Thema Fotogenehmigungen der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Seen sind auch alle aufgeführt :'( :'( :'( :'( :o :ohttp://www.schloesser.bayern.de/deutsch/servic ... genehm.htm
Nutze die Talente, die du hast.
Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen (Henry Jackson van Dyke, 1852 - 1933)
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #64 am:

Ich werde den Eindruck nicht los, dass dieses Problem v.a. eines der auch gewerblich tätigen Fotografen ist oder sein könnte.
Die Seite der Angelegenheit ist ja ziemlich klar: Wer Fotos oder Filme von Schlössern oder Parks o. Ä. macht, um diese zu verkaufen, braucht eine Genehmigung, die Geld kostest.Es sei denn, er steht außerhalb des betreffenden Geländes im öffentlichen Raum und fotografiert von dort aus, ohne Sichthindernisse durch Hilfsmittel zu umgehen.Vertrackt wird es in solchen Fällen wie hier. Die Bayerische Schlösserverwaltung, auf die Evi verlinkt hat, sieht die Sache so:"Die Veröffentlichung von genehmigungspflichtigen Fotoaufnahmen auf Social Media Plattformen (Facebook etc.) ist generell nicht gestattet." Aha.Bleibt die Frage, a) was eine genehmigungspflichtige Fotoaufnahme ist. Ich vermute mal, nach Auffassung der BSV fällt darunter auch schon ein Foto, das jemand von uns als Privatmensch macht (kein beruflicher oder auch nur nebenberuflicher Fotograf), wenn er z.B. in einem dortigen Park fotografiert und dann das Bild hier zeigt.b) ob die Seen, die die BSV auf der von Evi verlinkten Seite aufführt, tatsächglich auch darunter fallen. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, solange man sich am frei zugängflichen Seeufer aufhält und nicht in einem Bereich, der zu einem Privatgrundstück gehört - wobei unter Privatgrundstück auch ein umgrenztes Grundstück fallen kann, das der BSV gehört. Das Ganze ähnelt in meinen Augen dem - mehr oder minder erfolgreichen - Versuch der Verleger, das Urheberrecht so weit auszudehnen, dass möglichst jedes Zitat urheberrechtlich geschützt ist.Wobei man damit natürlich nicht verhindern will, dass es verwendet, sondern dass man dafür als Verleger Geld bekommt. Der Autor hat davon nichts.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #65 am:

aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Selbstverständlich; was denkst du?!"Der große Fotolehrgang von Humboldt wasweisich" prangt in der Ecke. Da wird Werbung getrieben und beim "Humboldt wasweisich"-Vertrieb werden Einnahmen erzielt. Ob der Foren-Betreiber was davon abbekommt, ist im Hinblick auf den Sachverhalt gar nicht mal relevant. Das Kurpark Foto wird dazu genutzt, um den "Humboldt wasweisich" zu verkaufen.
Ja, und mit genau dieser Sichtweise schreitet die Kommerzialisierung des Lebens munter weiter voran.In nicht allzu ferner Zukunft kommt dann die Urheberechtpauschalnutzungsabgabe, die beim Kauf eines Fotoapparats oder eines zum Aufnehmen von Fotos geeigneten Geräts zu entrichten ist. Selbstverständlich befreit diese Abgabe dann aber nicht davon, im konkreten Fall nochmals eine Gebühr entrichten zu müssen.Usw. usf.Glaubt ihr nicht, dass das kommt? Stimmt auch nicht: Ist schon so!
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #66 am:

aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Selbstverständlich; was denkst du?! ...
ich denke, dass von privatpersonen in einem nicht-kommerziellen öffentlichen forum (z.b. hier bei den gartenwegen) eingestellte fotos bestenfalls für die fotografierten anlagen werben und keinerlei gewerbliche nutzung der fotos darstellen.
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oile
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #67 am:

Ich stelle mir gerade vor, Meck-Pomm würde auf die Idee kommen und seine ganze Küste als genehmigungspflichtiges Naturdenkmal deklarieren. Und was macht man mit Urlaubsfotos: Tante Elise vor der Kulisse des Starnberger Sees? Muss man dann den See wegretuschieren, wenn man das Foto auf FB einstellen will? ::) ;D Das ist absurd.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #68 am:

Ob solche Motive wirklich unter diese Regelungen fallen, wissen wir nicht.Dass sie es könnten oder tun, mag absurd erscheinen.Zeigt aber nur, dass da nach Möglichkeiten gesucht wird, für alles und jedes Geld haben zu wollen.Wie gesagt: Die deutschen Verleger wollten von Google Geld dafür, dass Google kurze Textausschnitte anzeigt. Daraufhin erkläre Google, das nunmehr zu unterlassen und sich auf reine Links zu beschränken.Darauf hin klagten die Verleger, Google sei verpflichtet, seiner Informationspflicht nachzukommen und dafür zu zahlen, kamen damit allerdings bislang nicht so recht durch.Etwas am Rande, aber durchaus zum Thema passend: Wenn ich eine Kopie eines wissenschaftlichen Textes online bei einer deutschen Bibliothek bestelle - typischerweise weniger als 10 Seiten, zahle ich als beruflicher Nutzer 12 Euro Urheberrechtsgebühr - egal, aus welchem Jahr die Veröffentlichung stammt. Die bekommen die Verlage, nicht der Autor oder dessen Erben. Ich bekomme dafür aber nur einen Ausdruck oder eine Faxkopie. Eine elektronische Kopie kostest weit mehr - und ist oftmals mit einem DRM (Digital Rights Management) versehen, sodass man die Datei dreimal ausdrucken und zehnmal am Bildschirm anschauen darf. Danach kann man die Datei nicht mehr öffnen.Schön, hat der Gesetzgeber so gewollt mit seiner letzten Novellierung des Urheberrechts. Die Verlage haben sich da durchgesetzt, allen Aufrufen von Wissenschaftlern und Bibliotheken zum Trotz.Allerdings werde ich nun regelmäßig von auftraggebenden Behörden aufgefordert, die im Zuge der Bearbeitung ausgewertete Literatur der Behörde zur Verfügung zu stellen. Die sind dann immer ganz betroffen, wenn ich ihnen erkläre, dass jegliche Vervielfältigung, ja sogar die bloße Weitergabe der vorhandenen Kopien durch das Urheberrecht untersagt ist.So dient das Urheberrecht Kapitalinteressen.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #69 am:

Übrigens gab es ähnliche Debatten ums Fotografieren im Wald vor 5 Jahren auch schon in Österreich, siehe hier bzw. daraus hier und hier.
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #70 am:

ich denke, dass von privatpersonen in einem nicht-kommerziellen öffentlichen forum (z.b. hier bei den gartenwegen) eingestellte fotos bestenfalls für die fotografierten anlagen werben und keinerlei gewerbliche nutzung der fotos darstellen.
Nichtsdestotrotz müsstest Du Dir zumindest nach den Regeln in Sachsen die Veröffentlichung Deines Fotos z.B. vom Kurpark Bad Elster im Internet durch die Parkverwaltung gestatten lassen - so hat es mir der Pressesprecher gesagt.Betrifft genauso alle anderen unter der Verwaltung der Schlösser, Burgen und Gärten Gmbh stehende Anlagen.
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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #71 am:

Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen: Dass jeder sich dran hält und auf Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw. Denn das wollen sie ja nicht. Sie wollen vielmehr, dass möglichst viele Menschen bezahlen.
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #72 am:

Meine persönliche Haltung dazu ist, dass ich das 1. in der Praxis extrem schwierig zu realisieren finde und 2. eigentlich nicht verstehe, warum z.B. ein in staatlichem Besitz befindlicher See nicht unter die Regeln der Panoramafreiheit fällt.Ich verstehe auch nicht, was das mit Urheberrecht zu tun hat. Wenn ich ein Buch schreibe oder meinetwegen ein Bild male, schaffe ich ja ein Werk. Das nicht jedermann das dann einfach so für sich nutzen kann, ist doch klar. Aber wie eine Institution ein Recht an einem Naturvorkommen wie einem seit jahrhunderten einfach so existierenden See für sich reklamieren kann, verstehe ich nicht.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #73 am:

Panoramafreiheit und Urheberrecht sind doch zwei verschiedene Dinge, oder?Ersteres gibt mir das Recht, im öffentlichen Raum ein Objekt zu fotografieren. Letzteres kann mich dazu verpflichten, eine Gebühr zu entrichten, wenn ich das Foto dann verkaufe.
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #74 am:

Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen: Dass jeder sich dran hält und auf Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw. Denn das wollen sie ja nicht. Sie wollen vielmehr, dass möglichst viele Menschen bezahlen.
Sie wollen kontrollieren, was verbreitet wird. Zumindest hat der Pressesprecher das mir so erklärt. Du brauchst eine Genehmigung, damit z.B. der Dresdener Zwinger nicht in einen Kontext einer Werbung für edle Weine gebracht wird. Entsprechend wird nicht nur bei Anfragen nach werblicher Nutzung, sondern auch nach redaktioneller Nutzung danach entschieden, ob z.B. das Kulturdenkmal Zwinger in einem inhaltlich passenden und förderlichen Zusammenhang dargestellt wird oder aber nicht von der geplanten Verwertung profitiert bzw. sogar darunter leidet.
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