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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 54834 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #105 am:

Das versuchen wir gerade herauszufinden.Ich habe mal bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung angefragt, ob ich Fotos vom Alpsee hier zeigen darf oder ob ich dafür eine Genehmigung brauche.Ich bin gespannt, ob die überhaupt antworten, fürchte aber, wenn ja, dass das eine nichtssagende Antwort wird, die viel Interpretationsspielraum lässt.Außerdem wäre das die Sicht der Verwaltung, kein Gerichtsurteil zu dem Thema.
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Jule69
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Jule69 » Antwort #106 am:

Das versuchen wir gerade herauszufinden.Ahhh, dann war ich ja doch nicht so blond...Ehrlich gesagt, ich bin erschüttert...Muss denn bei uns alles geregelt sein? Da möchte man ein paar schöne Erinnerungen haben, selbst das wird verboten...Was kommt wohl als Nächstes?
Liebe Grüße von der Jule
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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #107 am:

Alles, was man zu Geld machen kann.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #108 am:

Dieses Foto wurde von öffentlichem Grund aus aufgenommen, und zwar auf dem Lechweg. Sollte man so etwas tatsächlich nicht mehr ohne Genehmigung in einem Forum zeigen dürfen?
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Jule69
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Jule69 » Antwort #109 am:

Tolles Bild!Für mich auch die Frage, darf ich sowas demnächst nicht mehr zeigen...Karlsruhe..der botanische Garten...lediglich für mich aufgenommen als Erinnerung an ein Treffen mit Freunden...BildBildBildBild
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #110 am:

Jule, frag halt mal beim Botanischen Garten Karlsruhe nach. Dann hast du Gewissheit.LG Evi
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Jule69
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Jule69 » Antwort #111 am:

Du willst mir jetzt sagen, dass ich, egal wo ich bin, erst mal nachfragen muss, ob ich gerade diese Bilder einstellen darf...als Hobbyfotograf?
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birgit.s
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

birgit.s » Antwort #112 am:

Man sollte sich informieren. Wenn ich z.B. durch einen Eingang / Tor gehe, verlasse ich den öffentlichen Raum. Alles danach unterliegt nicht mehr der Panoramafreiheit. Wenn ich fotografieren möchte, lese ich dann immer die Hausordnung und schaue im Webauftritt nach.Beim Botanischen Garten Düsseldorf steht z.B. das Fotografieren zu rein privaten Zwecken ist erlaubt und so lange ich eine werbefreie HP habe, würde ich Bilder, die dort entstanden sind, auch veröffentlichen. Immer häufiger liest man allerdings, private Aufnahmen sind gestattet, aber keine Veröffentlichung. Vorsicht ist z.B. geboten in Einkaufspassagen, U-Bahnhöfen, Friedhöfen.Noch schwieriger wird es, wenn man Kunstwerke mit fotografiert. Dann darf man nur Bilder mit fest installierten Kunstwerken veröffentlichen. Woher soll man wissen was fest installiert ist?Liebe GrüßeBirgit
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Traue keinem Bild welches Du nicht selbst bearbeitet hast.
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #113 am:

.lediglich für mich aufgenommen als Erinnerung an ein Treffen mit Freunden...
Jule, du hast die Fotos hiermit veröffentlicht und sie sind für jenen, der Internetanschluss hat, einzusehen. Deine Fotos wandern somit durch www. Das ist nicht allen Organisationen recht. Auch nicht den öffentlich-staatlichen. Ist jedoch durchaus möglich, dass der BoGa Karlsruhe dagegen nichts einzuwenden hat, da du ja indirekt oder sogar direkt für den BoGa wirbst, indem du uns zeigst, dass es sich lohnt, dort hinzufahren. Da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Deshalb fände ich es ganz dringend erforderlich, dass endlich von allen staatlich-öffentlichen Einrichtungen und auch privaten Einrichtungen eine Liste mit den Objekten/Gärten/Seen/Naturdenkmälern herausgegeben wird, in der genau einzusehen ist, wie sich die Sachlage verhält. So eine Liste ist im web nicht zu finden. Ich finde jedenfalls keine. Ich würde sie mir übers Bett hängen 8) und darüber schreiben: Rote Liste für FotografenLG Evi
Nutze die Talente, die du hast.
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Jule69
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Jule69 » Antwort #114 am:

Ich danke Dir für Deine Ausführungen und sage: Es ist unglaublich und nicht nachvollziehbar...Der Staat oder deren Gehilfen nimmen uns jeglichen Spaß...
Liebe Grüße von der Jule
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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #115 am:

Eine Liste wäre ein Provisorium.Erforderlich ist eine klare gesetzliche Regelung:Zum einen, was das Fotografieren im öffentlichen Raum angeht - Bestimmungen, vom Ufer eines öffentlich zugänglichen, nicht eingegrenzten Sees aus nur mit Genehmigung fotografieren zu dürfen, hebeln die Panoramafreiheit aus,zum anderen, ab wann Fotos nicht mehr als zu Privatzwecken gezeigt gelten. Was ist z. B. mit privat und gemäß der Panoramafreiheit gemachten Fotos, die anschließend bei Whats App, Facebook, Picasa, Flickr etc. gezeigt werden? All diese Medien verdienen mit Werbung oder/und Datenhandel Geld, und je mehr Beiträge dort gebracht werden, umso besser für diese Medien.Würde man dies unters Eigentumsrecht stellen, könnte letztlich niemand mehr Fotos zeigen, auf denen irgendwelche identifizierbaren Objekte drauf sind, die irgend jemand gehören.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Jule69 » Antwort #116 am:

Super ärgerlich und typisch deutsch..alles wird gemaßregelt...schrecklich...
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sarastro

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

sarastro » Antwort #117 am:

Wer schaut denn schon in einem Forum? Eine Seite weiter und schon ist das Bild perdu! Vielleicht auch wieder irgendwelche Abmahn-Anwälte, die auf's Geldausdertascheziehen aus sind. Ich kann doch nicht überall erst fragen? Wo bleibt hier die Lobby der Foto- und Filmindustrie?Und was ist mit den Abertausenden Chinesen, Inder, Japaner etc? Glaubt ihr, dass sich deretwegen plötzlich eine Art Pasdaran installiert würde? Hinter mir die Sintflut, würde ich sagen. Die Deutschen sind viel zu gesetzestreu, so etwas lässt sich niemals kontrollieren. Allerdings wäre ich dann vorsichtig, wenn Bilder für ein Buch verwendet werden. Es gibt auch Seen im Ausland, die mindestens so schön sind wie die unter blau-weißem Himmel! Warum stürzen sich die Fotografen nicht auf diese?
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #118 am:

Du willst mir jetzt sagen, dass ich, egal wo ich bin, erst mal nachfragen muss, ob ich gerade diese Bilder einstellen darf...als Hobbyfotograf?
Wenn Du Fotos veröffentlichen willst, ist es besser, Du machst Dich vorher über die Rechtslage kundig. Was BuGa Karlsruhe angeht, ist es offenbar kein Problem: http://www.schloesser-und-gaerten.de/be ... grafieren/
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #119 am:

Zum einen, was das Fotografieren im öffentlichen Raum angeht - Bestimmungen, vom Ufer eines öffentlich zugänglichen, nicht eingegrenzten Sees aus nur mit Genehmigung fotografieren zu dürfen, hebeln die Panoramafreiheit aus,
Das bringt es auf den Punkt. Genau darum geht es mir auch. Übrigens habe ich einen interessanten Link gefunden. Hier werden sehr viele Themen angesprochen, über die wir uns hier auch den Kopf zerbrechen. http://www.digitaler-fotokurs.de/Rechtliche_Fragen.html
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