


Moderator: thomas
Brandenburger Streusandbüchse / 7b / 42 m
Da kann ich nur spekulieren. Bei meinem Gespräch mit einem Berufsfotografen (für Events, politische Veranstaltungen und so was) erfuhr ich, dass man bei Politikerbildern bisher noch keine Fotografiergenehmigungsgebühr zahlen muss...Was kommt wohl als Nächstes?
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt
Da gibt es Bestimmungen, was die Größe des Motivs (also in diesem Fall Schloß) anbetrifft. Inhaltliche Bestimmungen etwa wie bei der Fotografie von Menschen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Entweder die Menschen sind das Motiv (dann muß man fragen) oder sie sind nur "Zutat" zu einem bestimmten Inhalt des Bildes. Dieses Foto o.g. wäre aus meinem rechtlichen Empfinden nach den ggf. Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig, weil das Schloß nur ein sehr kleiner Teil der Landschaft ist.... so etwa.Ich muß da aber einigen hier Recht geben: das war schon immer so und ist nicht neu. Professionelle Fotografen wissen das auch und fragen eigentlich - völlig normal - bei den entsprechenden Besitzern des Schlosses/der Gärten z.B. nach.Wenn ich ein Thema bearbeite, z.B. Wörlitzer Park (1980-82) und ich dieses Thema veröffentlichen will, setze ich mich mit den Besitzern/Zuständigen zusammen. Da gibt es immer Wege. Und die Besitzer sind zumeist einverstanden. Außerdem: wenn ich tatsächlich an einem solchen Thema arbeite, muß ich den Park, das Gelände zu allen Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten betreten dürfen (Sonnenuntergang/Nachtaufnahmen usw. )... daß ich dafür eine Genehmigung benötige ist doch völlig klar.Wenn allerdings z.B. gerade parallel ein Bildband über das Objekt hergestellt wird, ist es doch logisch, dass nicht ein anderer das gleiche für kommerzielle Zwecke fotografieren kann.
"Aber was ist mit der Panoramafreiheit!?" (in dem verlinkten Text etwas nach unten scrollen)
berlin|7a|42 uelzen|7a|70
... Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können. ...
Markgräfin von Pieske, Gierschkultivatorin Brandenburg, zwei Gärten: Nähe Schönefeld und Nähe Fürstenwalde.
vorauseilenden Gehorsam in dieser ziemlich unklaren Situation brauchen wir auch nicht.Ich würde mich erstmal nicht abschrecken lassen, im Rahmen dessen, was 'Panoramafreiheit' heißt, weiter zu fotografieren. Und in diesem Rahmen für private Zwecke, also nicht für gewerbliche Zwecke der Fotografen, aufgenommene Fotos können - jedenfalls solange wir weder Klarheit noch etwa eine Abmahnung haben - auch weiterhin hier bei Garten-pur gepostet werden.Wir Fotografen sollten meiner Meinung nach dieses Thema auch in andere Foren, Gruppen etc. tragen, sofern es dort noch kein Thema ist.Dieser Quatsch gehört breitgetreten!
Markgräfin von Pieske, Gierschkultivatorin Brandenburg, zwei Gärten: Nähe Schönefeld und Nähe Fürstenwalde.
Solange es nicht mit voller Adresse geschieht, hätte ich nicht soo viel dagegen. V.a. nicht, wenn es gelungenes Beispiel eines ungewöhnlichen Entwurfs gezeigt würde.Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?
::)Toto, dieses Thema steht hier nicht zur Debatte. Was du als "Zutat" bezeichnest, heißt in der Fachsprache "Beiwerk" und dieses Thema diskutieren wir hier nicht. Zutat gibt es bei der Weihnachtsbäckerei................. :PLG EviDa gibt es Bestimmungen, was die Größe des Motivs (also in diesem Fall Schloß) anbetrifft. Inhaltliche Bestimmungen etwa wie bei der Fotografie von Menschen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Entweder die Menschen sind das Motiv (dann muß man fragen) oder sie sind nur "Zutat" zu einem bestimmten Inhalt des Bildes. Dieses Foto o.g. wäre aus meinem rechtlichen Empfinden nach den ggf. Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig, weil das Schloß nur ein sehr kleiner Teil der Landschaft ist.... so etwa.
Es geht nicht um die moralische Seite der Debatte, sondern um die rechtliche.Wenn die Fassade meines Haus von der Straße aus einsehbar ist und jemand von dort aus ein Foto macht, ist das rechtlich zulässig. Jedenfalls war's das bislang. Stichwort Panoramafreiheit.Die Befürchtung ist, dass der Trend mehr und mehr dahin geht, diese auf dem Weg über das Eigentumsrecht einzuschränken. Lies mal nach, steht alles schon hier im Thread.Auch das ist nicht wirklich neu. Ich war nie journalistisch tätig und hatte diese Probleme daher nicht. Normalerweise haben Journalisten einen Journalistenausweis bzw. Presseausweis und dürfen oder dürfen nicht. Daß Quereinsteiger mit diesen Problemen konfrontiert sind, ist nachvollziehbar. Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?
Mal fiktiv angenommen:Eine Person hinterzieht 1 Million Euro Steuern und wandert 1 Jahr in den Knast. Wandert einer der 100 Millionen Euro hinterzieht dann 100 Jahre in den Knast ? Eher nicht. Letzterer zahlt eher 20 Millionen "Strafe" und bleibt in FreiheitIst sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt
Den haben wir auch in anderen Bereichen nicht. Künstlerische und publizistische Arbeit wird (meiner Ansicht nach zu Recht) in einem gewissen Maße gefördert - z.B. durch Besonderheiten bei der Sozialversicherung. Dahinter steckt der Gedanke, dass nicht alles, was der Allgemeinheit nutzt, nach rein marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten funktioniert.Umgekehrt erhält aber auch ein Großunternehmen unter Umständen enorme staatliche Subventionen, die kleine Unternehmen nie bekommen.Zudem muss man auch unterscheiden zwischen:- einer rein werblichen Nutzung (ich verwende das positive Image des Sanssouci-Parks, um darin ein glückliches Paar abzulichten und für eine Lebensversicherung zu werben). In diesem Fall profitiert das Produkt von dem Imagegewinn.- einer redaktionellen Nutzung (ich berichte in einem Gartenmagazin über die schönsten Schlossparks und stelle auch Sanssouci vor). Dies hat schon einen öffentlichen Nutzen, da jede Presseberichterstattung informativ und bildend ist. Zugleich profitiert mein Magazin davon, dass es vielleicht gerade wegen eines großen Interesses an diesem Park gekauft wird. Der Park profitiert evtl. davon, dass ein positiver Bericht mehr Besucher anlockt.- tagesaktuelle Berichterstattung (Neonazis haben Hakenkreuze in die Parkwege geritzt, der Reporter berichtet von dem Stand der polizeilichen Ermittlungen und illustriert das mit einem Foto). Hier steht das Recht auf freie Presseberichterstattung im Vordergrund, die Parkverwaltung muss dies auch dulden, wenn dadurch Sanssouci in einem negativen Kontext erwähnt wird. Die Tageszeitung hat evtl. den Vorteil höherer Verkaufszahlen, die Allgemeinheit profitiert von guter Information.Ich schreibe das so ausführlich, weil ich in dem Sanssouci-Urteil auch die Tendenz sehe, redaktionelle Berichterstattung zu kontrollieren (nur erlauben, wenn sich die Anlagenverwalter einen Effekt in ihrem Sinne versprechen) und zu erschweren (ein Fotograf wird es sich gut erlauben, ob er 300 Euro Fotogebühr entrichtet, noch bevor er weiß, ob er die Fotoreportage anschließend überhaupt an ein Magazin verkaufen kann). Ob es in unserem Sinne ist, dass (jenseits von tagesaktuellen Vorgängen) über Kulturgüter nur noch von solchen Autoren/Fotografen/Magazinen berichtet werden kann, die finanzstark sind, wage ich zu bezweifeln.Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt