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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 54953 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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thomas
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

thomas » Antwort #180 am:

Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!
Klar. fars halt.
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #181 am:

... In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest.
oh, das ist schon etwas komplizierter: die grün berlin gmbh ist nur für eine handvoll parkanlagen bzw. grünflächen zuständig, und die allermeisten davon befinden sich in landeseigentum, und hier im facheigentum der jeweiligen bezirksämter. manche öffentlichen grünflächen sind aber auch privateigentum oder gehören der bundesrepublik deutschland, wieder andere der stiftung preußische schlösser und gärten.
Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen 8) ;) :P
kneifen würde ich das nicht nennen, ich habe vielmehr aus erfahrung ein eher ungutes gefühl mit dieser initiative... ich sage es mal so: wer viel fragt, bekommt viel antwort. :P auch eine verwaltung, die bisher keine ressourcen auf das thema verwendet hat und das vielleicht auch in zukunft nicht vorhat(te), wird nicht entgegen einer allgemeinen rechtslage schriftlich einen freibrief für einen abweichenden umgang ausstellen. eher im gegenteil wird zur absicherung entweder allgemeines blabla formuliert oder (gezwungenermaßen) ganz offiziell die zuvor so nicht reklamierte rechtslage verlautbart und somit festgezurrt. :-\für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).
Nix für ungut, Zwerggarten. ...
auch meinerseits! ;)
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #182 am:

... Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!
Klar. fars halt.
ja, und fars hat hiermit komplett recht. :P >:(
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sarastro

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

sarastro » Antwort #183 am:

Klar. fars halt.
ja, und fars hat hiermit komplett recht. :P >:(
Natürlich, denn es gibt Länder, wo diesem Bedürfnis unentgeltlicher Zugang gegeben wird. Wie schweinisch dann manchmal das Resultat ist, braucht hier nicht erläutert zu werden. Das abseits vom Fotografiermaut.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #184 am:

fotografiermaut! :o ;D ;D
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sarastro

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

sarastro » Antwort #185 am:

Straßenmaut zahlt in Österreich und der Schweiz jeder, ohne zu murren. Für den Deutschen bedeutet Maut so viel wie Wegelagerei, obgleich Maut seine absolute Berechtigung hat. Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)
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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #186 am:

OT Immer her mit der Maut, würde das sofort bezahlen, wenn alle anderen auch latzen müssen. OT Ende.Aber für ein Foto einer Landschaft/See, die einer Organisation gehört die vom Volk finanziert wird eine Genehmigung einzuholen, und zwar grundsätzlich?Bald gibt es Kameras die GPS-gesteuert, mit Objekterkennungssoftware nur auslösen wenn der Fotograf auf unbedenklichem Grund steht, wetten?Da halt ich es lieber mit Staudo. 8)
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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #187 am:

Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)
So ist es. Weshalb man sich hier über ein Thema aufregt, das kaum eine Bedeutung hat (auch, weil die Behörden wohl kaum die Ressourcen haben, Verstöße gegen das genehmigungspflichtige gewerbliche Fotografieren zu verfolgen) und gerade mal eine Handvoll Fotografen betrifft, die mit derartigen Aufnahmen Geld verdienen wollen (Frage: Wie erkennt man z.B. den Starnberger See, wenn eine Ufersituation fotografiert wird und nicht gerade ein markantes Gebäude zu sehen ist?).Wenn es jedoch um das Grundsätzliche geht (Raffgier, Kapitalismus, Abzocke, Behördenwillkür oder was auch immer), dann eignet sich dieses Thema nur sehr bedingt, da der Unterhalt all dieser Objekte Unsummen verschlingt. Tatsächlich gibt es wichtigere Themen (Maut, Soli, Energiekosten, Negativzinsen u.v.m.), oder die Frage, ob der Verwaltungsaufwand für das Genehmigungsverfahren nicht teurer ist als die hereingeholte Gebühr. Aber damit würden wir wieder ein heikles Thema berühren: die Effizienz von Behörden und Öffentlichem Dienst.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #188 am:

@ planwerk: es-geht-um-gewerbliche-verwertung. das hat mit "finanzierung vom volk" nichts zu tun... ::)@ fars: in der tat.
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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #189 am:

Die Erhaltung der oberbayerischen Seen durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verschlingt Unsummen?Das wusste ich nicht, dann ist das alles natürlich etwas völlig Anderes. Ich dachte bisher immer, ein See verdankt seine Existenz der Natur - wenn's nicht gerade ein Stau- oder Baggersee ist -, und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #190 am:

für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).
Die grundsätzliche Haltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ja bekannt durch das Sanssouci-Urteil.Was gruen-berlin angeht: Parkordnung - siehe dort Pkt. 5.Und wie das vonseiten der Parkverwaltung nach Angaben in dieser Quelle ausgelegt wird:"Wir waren in den Gärten der Welt in Berlin... haben Eintritt bezahlt und wollten ein paar Fotos von uns machen mit schönen Hintergründen... Wir informierten uns, und lasen, dass Foto- und Filmaufnahmen nicht gewerblich genutzt werden dürfen.Soweit so gut. betraf uns ja nicht.Wir also rein, alle brav bezahlt und wollten anfangen zu fotografieren...die Dame von der Verwaltung sagte uns, dass wir die Bilder in keiner Weise im Internet hochladen dürfen. Selbst nicht auf einer Hobby-Seite, wo wir gerne geschossene Bilder zeigen - noch nichtmal auf einer privaten, eigene Seite oder in einem Forum."Soweit deren Rechtsauffassung.
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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #191 am:

Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)
So ist es. Weshalb man sich hier über ein Thema aufregt, das kaum eine Bedeutung hat (auch, weil die Behörden wohl kaum die Ressourcen haben, Verstöße gegen das genehmigungspflichtige gewerbliche Fotografieren zu verfolgen) und gerade mal eine Handvoll Fotografen betrifft, die mit derartigen Aufnahmen Geld verdienen wollen (Frage: Wie erkennt man z.B. den Starnberger See, wenn eine Ufersituation fotografiert wird und nicht gerade ein markantes Gebäude zu sehen ist?).Wenn es jedoch um das Grundsätzliche geht (Raffgier, Kapitalismus, Abzocke, Behördenwillkür oder was auch immer), dann eignet sich dieses Thema nur sehr bedingt, da der Unterhalt all dieser Objekte Unsummen verschlingt. Tatsächlich gibt es wichtigere Themen (Maut, Soli, Energiekosten, Negativzinsen u.v.m.), oder die Frage, ob der Verwaltungsaufwand für das Genehmigungsverfahren nicht teurer ist als die hereingeholte Gebühr. Aber damit würden wir wieder ein heikles Thema berühren: die Effizienz von Behörden und Öffentlichem Dienst.
@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz: Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung.Das ist der Punkt der mich als bayerischen Bürger zucken lässt. Aber ich falle bestimmt unter nichtkommerzielle Tourismuswerbung. ;D 8)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #192 am:

... und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.
und das können deswegen keine unsummen sein? ;)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #193 am:

@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz: Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. ...
ich lese das unter der voraussetzung des gewerblichen fotografierens/handelns. aus dieser perspektive hatte faulpelz ja offenbar auch angefragt.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #194 am:

... und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.
und das können deswegen keine unsummen sein? ;)
Klar. Aber wieso sollte jemand, der einen See fotografiert oder filmt, daran extra beteiligt werden. Vielleicht sollte man gleich eine Blickgebühr auf Landschaft generell erheben Berge, Seen, Flüsse, Strand, Meer usw. Für alle. Merkst du was?Genau: Das nennt sich gemeinhin Steuer, und die zahlen wir alle schon.Aber klar: Ein Fotograf, der Fotos macht, ist natürlich was ganz Anderes als ein Besucher, der bloß guckt. Im letzteren Fall wird ja das Motiv nicht abgenutzt. Im ersten offenbar schon, irgendwie.
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