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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 55001 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #225 am:

Evi, frage ruhig. Denn ich denke, es wäre gut, mal eine klare Aussage zu bekommen. Früher oder später kommt die Angelegenheit bestimmt auf den Tisch.
Danke, Thomas. Ein wenig warte ich noch mit derAnfrage, denn Jens hat sich eh schon bemüht. Vielleicht haben wir bald Klarheit.
Bristlecone hat geschrieben:Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.
LG Evi
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maigrün
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

maigrün » Antwort #226 am:

Des weiteren kann ich von der Antwort der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens gGmbH berichten. Auch in den dortigen Anlagen sind Fotos grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahme sind Fotos für private Zwecke im Außengelände."Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist."Dies schrieb mir die Marketing und PR Abteilung auf meine konkrete Fragen zur Forumsveröffentlichung hin.
eigentlich ist das nicht meine 'baustelle', aber hier muss ich mich doch mal kurz einschalten.kann es sein, dass die damen und herren das einfach mal so hingeschrieben haben? und es weder überlegt noch juristisch geprüft ist? eine gewerbliche nutzung würde - so lese ich das - erst durch einen diebstahl, eine urheberrechtsverletzung entstehen. um das auszuschließen, sei eine private nutzung nicht erlaubt. irgendwas ist daran so richtig falsch. oder irre ich mich?
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #227 am:

Das lese ich nicht darin. Eine Forumsnutzung wird als nicht privat angesehen, weil publiziert, also in einem nicht begrenzten Kreis veröffentlicht wird. Zudem wird die Gefahr gesehen, dass eine weitere Verbreitung dann nicht mehr kontrollierbar ist, was nicht gewollt ist, die Verwaltungen möchten ja gerne in Hand behalten, wer in welchem Kontext über ihre Anlagen berichtet.Mit der Frage "gewerblich oder nicht?" hat das erstmal nichts zu tun.
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maigrün
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

maigrün » Antwort #228 am:

diese kontrolle haben sie über ihre eigenen publikationen auch nicht. ::) das ist aber ein ganz anderes thema und hat mit privat vs gewerblicher nutzung nichts zu tun.
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maigrün
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

maigrün » Antwort #229 am:

;) du warst schneller.
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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #230 am:

Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.
frida hat geschrieben:Ich beglückwünsche Dich zu Deinen herausragenden Honoraren. Ein durchschnittlicher Profifotograf erzielt mit einem Foto im Innenteil eines Magazins oder Buchs selten mehr als 50,- Euro. Und immer nur Titelbilder zu fotografieren scheint mir auch unrealistisch.
@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung! Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ??? Was soll das bitte? Wer sich über normale Honorare bei Profifotografen sachkundig machen möchte, schaut einfach mal hierher unter Pkt.4Profifotografen rechnen nach Tagessätzen ab... und nicht nach einzelnen rein zufällig veröffentlichten Tageszeitungsfotos für 50 Euro. Das nur so zur Info!Und ich denke nach wie vor das gleiche wie oben zitiert.
Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.
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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #231 am:

Eine vielleicht ganz interessante Frage wäre: was darf denn mit den Fotos geschehen, die vor dieser jetzt offensichtlich greifenden Gesetzgebung gemacht wurden? Sie wurden ja praktisch dann noch "in Freiheit" ;) gemacht, oder? ;)Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #232 am:

Eine vielleicht ganz interessante Frage wäre: was darf denn mit den Fotos geschehen, die vor dieser jetzt offensichtlich greifenden Gesetzgebung gemacht wurden? Sie wurden ja praktisch dann noch "in Freiheit" ;) gemacht, oder? ;)
Die Gesetzgebung hat sich ja nicht geändert. Der BGH hat lediglich eine Auslegung der bestehenden Gesetzeslage bestätigt, nach der bei öffentlich zugänglichen, aber in Privatbesitz (und sei es eine öffentliche Stiftung) befindlichen Flächen das Eigentumsrecht vor Panoramarecht geht.Fotos, die es davor schon gab, die aber erst jetzt "gewerblich" genutzt werden oder öffentlich gezeigt werden, unterliegen logischerweise der aktuellen Rechtsprechung.Es sei denn, früher wurde ausdrücklich etwas Anderes vertraglich vereinbart.
toto hat geschrieben:Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
;D
sarastro

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

sarastro » Antwort #233 am:

Genau das hatte ich schon zu Beginn der Diskussion bemerkt. Wer überprüft denn die riesige Touristenschar aus dem Fernen Osten, ob die nun profimäßig, kommerziell oder hobbymäßig knipsen. Ist das nicht ein Witz, darüber sich überhaupt Gedanken zu machen? Das ist doch so unrealistisch wie sonst was. Im Übrigen wird bei uns ein Unterschied zwischen Gewerbe und Nichtgewerbe, z.B. Landwirtschaft gemacht! Darum würde ich eher von kommerzieller Fotografie oder nicht kommerzieller Fotografie sprechen. Denn wenn ich Fotos für meine Website mache, wird dies zwar einen kommerziellen Hintergrund haben, ist aber keine gewerbliche Fotografie, da ich unter Landwirtschaft falle. Dies ist keine Haarspalterei, sondern da wird zumindest in Österreich sehr stark unterschieden. Das nur am Rande.
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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #234 am:

;D
Ha da benn i als Schwäble ja fein raus am Schiemsee.
Staudige Grüße vom Chiemsee!
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #235 am:

vielleicht könnten wir uns (fast) alle bei nina und thomas als langjährig tätige, die enormen gewinnabsichten des forums mit unseren fotos und beiträgen bisher völlig zu unrecht unentgeltlich unterstützende, kommerzielle mitarbeiti einklagen?! :D8) :-X ;D
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moin

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #236 am:

@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung! Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ???
Das liegt daran, dass es mich ärgert, dass Du hier ganz allgemein von "den Profifotografen" sprichst, auch in Deinem neuerlichen Posting definierst Du Profis als solche, die zu Tagessätzen arbeiten und nicht mal eben ein einzelnes Foto veröffentlichen.Da Du selbst von Deiner langjährigen Erfahrung gesprochen hast, lag es für mich nahe, dass Du aufgrund Deiner Erfahrungen weißt oder zu wissen glaubst, wie der Hase läuft. Und auch in Deinen vorigen Posts hast Du anklingen lassen, dass Du diese ganze Diskussion hier müßig findest und echte Profis gar keine Probleme mit dem Thema haben. Die Profis, die ich kenne, fotografieren häufig erst einmal im eigenen Auftrag und versuchen dann, die Reportage an Magazine zu verkaufen. Manchmal gehen aber auch nur einzelne Bilder über Agentur weg oder z.B. für Kalender oder als Einzelfoto für Bücher etc. Das betrifft den redaktionellen Bereich. Ich selbst fotografiere für meine Bücher und werde branchenüblich honoriert - und das ist nicht so, dass ich damit die genannten Gebühren finanzieren könnte.Nachtrag: Und was Deinen Link zu den MFM-Honoraren angeht, dann kannst Du Dich wirklich beglückwünschen, wenn Du die umsetzen kannst. Aber selbst wenn man 110,- Euro für ein Foto 1/4-seitig im Magazin erzielen kann sind die von Bristlecone beispielhaft genannten Gebühren ja nicht mal gedeckt.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #237 am:

Ganz nebenbei: keine Verwaltung hat genügend Personal, um Foren und FB oder ähnliches nach verbotenen Fotos abzusuchen. Noch weniger dürfte es ein Budget für Abzockanwälte geben. Meine eigene Arbeitserfahrung ist, dass Schwebezustände durchaus ertragen werden, manchmal mit stillschweigendem Einverständnis vieler "Zuständiger". Ich bin mir sicher, dass auch in diesem Fall Nachfragen nicht unbedingt Begeisterungsstürme auslösen. Ergo: lasst die Kirche im Dorf 8)
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #238 am:

jepp, ich mach ja eh nichtkommerzielle Tourismuswerbung.By the way, kann ich die vergüten lassen?Ich setz mal eine Gebührenordnung auf.
Staudige Grüße vom Chiemsee!
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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #239 am:

Ergo: lasst die Kirche im Dorf 8)
Aus dem wurde sie bereits entfernt.
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