Danke für den Link!Hmmm, in Bayern kommt sie ja so gut wie nicht wild vor. Die größeren Vorkommen hier in der Nähe wären schon Baden Württemberg, so könnte man die Bayerische Rote Liste aushebeln. BaWü ist ja das Hauptverbreitungsgebiet in D.Soweit ich weiß, stehen sie bei uns auf der Roten Liste, also ein eindeutiges "Ja!"...Hier mal ein Link für Bayern....Stehen die wilden bei uns eigentlich unter Schutz
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Helleborus 2014 (Gelesen 311482 mal)
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Re:Helleborus 2014
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Re:Helleborus 2014
Rote Liste ist Rote Liste... oder um es mal verständlicher zu formulieren, Gesetz ist Gesetz! Keine Ahnung was Du da "aushebeln" willst...
Es gibt genug Gärtnerein, die Helleborus foetidus anbieten, da muss nichts aus der Natur entnommen werden.

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Re:Helleborus 2014
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Re:Helleborus 2014
Es gibt ja Länder- und Bundesgesetze. Hätt ja sein können, dass eine Pflanze in einem Bundesland häufig vorkommt und dort nicht geschützt ist.Und in deinem Link ist die Rede von "Gefährdung nach Roter Liste Bayern" und "Gefährdung nach Roter Liste Bund", das klingt auf Anhieb erst mal nach verschiedenen Listen.Rote Liste ist Rote Liste... oder um es mal verständlicher zu formulieren, Gesetz ist Gesetz! Keine Ahnung was Du da "aushebeln" willst...Es gibt genug Gärtnerein, die Helleborus foetidus anbieten, da muss nichts aus der Natur entnommen werden.
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Re:Helleborus 2014
Danke für die Erläuterung, auch wenn ich das vorher schon wußte.Es gibt ja Länder- und Bundesgesetze. Hätt ja sein können, dass eine Pflanze in einem Bundesland häufig vorkommt und dort nicht geschützt ist.Und in deinem Link ist die Rede von "Gefährdung nach Roter Liste Bayern" und "Gefährdung nach Roter Liste Bund", das klingt auf Anhieb erst mal nach verschiedenen Listen.Rote Liste ist Rote Liste... oder um es mal verständlicher zu formulieren, Gesetz ist Gesetz! Keine Ahnung was Du da "aushebeln" willst...Es gibt genug Gärtnerein, die Helleborus foetidus anbieten, da muss nichts aus der Natur entnommen werden.

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Re:Helleborus 2014
Schön für dich, ich wußte es nicht. Ich habe nur auf deinen lieben Beitrag oben "Rote Liste ist Rote Liste" geantwortet und ich fand verschiedene Rote ListenDanke für die Erläuterung, auch wenn ich das vorher schon wußte.Es gibt ja Länder- und Bundesgesetze. Hätt ja sein können, dass eine Pflanze in einem Bundesland häufig vorkommt und dort nicht geschützt ist.Und in deinem Link ist die Rede von "Gefährdung nach Roter Liste Bayern" und "Gefährdung nach Roter Liste Bund", das klingt auf Anhieb erst mal nach verschiedenen Listen.

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Re:Helleborus 2014
http://www.floraweb.de/pflanzenarten/ar ... =2801&Laut dem Bundesamt für Naturschutz nicht gefährdet, aber besonders geschützt, das seit 1987, siehe zweiter Linkhttp://www.wisia.de/servlets/wisia/GetTaxInfo? ... "Besonders geschützt" beinhaltet folgende Vorschriften:http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/44.html
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“Frei zu sein bedeutet nicht nur seine eigenen Ketten abzulegen, sondern sein Leben so respektvoll zu leben, dass es die Freiheit anderer steigert.“ Nelson Mandela
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Re:Helleborus 2014
Wenn eine Pflanze in der Roten Liste Deutschland auftaucht und als ungefährdet eingestuft wird, ist sie trotzdem geschützt. ;)Hier mal die Angaben für den Bund und die einzelnen Bundesländer mit Vorkommen der Art...
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Re:Helleborus 2014
Wenn eine Art vor allem in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorkommt, ist sie dann in ganz Deutschland als "einheimisch" eingestuft, also auch wenn sie z.B. in Brandenburg gar nicht vorkommt?
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Re:Helleborus 2014
auf dieser ebene sicher, es gibt nur ein(e) (bundesrepublik) deutschland. wenn du nur in einem deiner zimmer eine zahnbürste vorhältst, gibt es dann in deiner wohnung etwa keine zahnbürste? 

pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
Re:Helleborus 2014
um das mal zu verdeutlichen
Gefährdung und Status in den Bundesländern:Sippenname nach Korneck 1996: Helleborus foetidusSchleswig-Holstein (1990) - -: regional schwächer gefährdetNiedersachsen + Bremen (1993) n n: Neophyt; im jeweiligen Bundesland neueingebürgerte (nach 1492) ArtMecklenburg-Vorpommern (1992) nBrandenburg + Berlin (1993) -Sachsen-Anhalt (1992) u u: unbeständige Art; im jeweiligen Bundesland nicht fest eingebürgertSachsen* (1999) nThüringen (1993) 3 3: gefährdetHessen* (1996/Nachträge 1999) *Nordrhein-Westfalen* (1999) RRheinland-Pfalz (1986) * *: vorkommend (indigen oder Archaeophyt) und ungefährdetSaarland (1988/1993) 3Baden-Württemberg* (1999) *Bayern (1987) 4 4: potentiell gefährdet (nur bei Roten Listen der Länder; soll künftig durch R ersetzt werden)Hamburg** (1998) -Berlin** (2001) Rn R: extrem selten (entspricht 4 bei den Roten Listen der Länder; s.o.)"GefährdungDie Gefährdung von Arten wird durch die Einstufung in Rote-Liste-Kategorien wiedergegeben.Eine vollständige Auflistung/Definition der verwendeten Kategorien wurde im Heft 29 der Schriftenreihe für Vegetationskunde unter dem Beitrag "Ursachen des Artenrückgangs von Wildpflanzen und Möglichkeiten zur Erhaltung der Artenvielfalt", S.359-360, publiziert.Danach bedeuten:0: ausgestorben oder verschollen1: vom Aussterben bedroht2: stark gefährdet3: gefährdet4: potentiell gefährdet (nur bei Roten Listen der Länder; soll künftig durch R ersetzt werden)V: Vorwarnliste, Bestände zurückgehendR: extrem selten (entspricht 4 bei den Roten Listen der Länder; s.o.)G: Gefährdung anzunehmenD: Daten mangelhaftAlle aufgelisteten Arten, die nicht einer der o.g. Kategorien zugeordnet wurden, werden mit der Bezeichnung "als nicht gefährdet angesehen" eingestuft.An den Rote Liste Wert für Deutschland kann angefügt sein:+: regional stärker gefährdet-: regional schwächer gefährdetZusätzlich ist in den Spalten für die Bundesländer als Vorkommensstatus angegeben (Datenquelle: s.o.):*: vorkommend (indigen oder Archaeophyt) und ungefährdetn: Neophyt; im jeweiligen Bundesland neueingebürgerte (nach 1492) Artu: unbeständige Art; im jeweiligen Bundesland nicht fest eingebürgert#: siehe Unterarten, Art nicht bewertet-: im jeweiligen Gebiet nicht vorkommend "Hier mal die Angaben für den Bund und die einzelnen Bundesländer mit Vorkommen der Art...
“I love science, and it pains me to think that so many are terrified of the subject or feel that choosing science means you cannot also choose compassion, or the arts, or be awed by nature. Science is not meant to cure us of mystery, but to reinvent and reinvigorate it.”
— Robert M. Sapolsky
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Re:Helleborus 2014
Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben ungefährdete indigene oder archäophytische Vorkommen der Nieswurz.In Bayern ist die Nieswurz potentiell gefährdet.In Niedersachsen, Sachsen und Meckpom gilt die Nieswurz als Neophyt.In Berlin ist die Nieswurz extrem selten und sowieso ein Neophyt.
Es ist alles sehr verwirrend und es spricht nichts dagegen Nieswurz in Baden-Württemberg auszubuddeln oder sich Samen davon abzunehmen.

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Re:Helleborus 2014
sorry, bin wohl versehentlich an den knopf gekommen. die zeitweise schliessung war nicht absichtlich.
der mond schlug einen purzelbaum und trieb dann weiter
grüsse lubuli
grüsse lubuli
Re:Helleborus 2014
Eine Frage die mich zum Thema Entnahme aus Wildbeständen interessiert:Wie schaut es denn mit dem Holzeinschlag aus?Nach Rückeaktionen schaut der Wald oft aus wie ein Truppenübungsplatz.Da werden Pflanzen umgepflügt da graust es einem!Wenn ich auf der Alb ein oder max 2 Pflänzchen ausbuddle gehe ich mit schlechtem Gewissen nach Hause.
Live is very short and there is no time for fussing and fighting my friend!
Beatles
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Re:Helleborus 2014
befürworten sollte man das öffentlich ja nicht. Aber in Bezug auf Nieswurz und Baden-Württemberg könnte man auf das schlechte Gewissen verzichten. Es ist keine Pflanze, die für den herkömmlichen Spaziergänger so attraktiv ist, dass ein Massenraub wahrscheinlich wäre, der die Bestände gefährdet.
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