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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 55055 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #270 am:

für berlin kannst du das so nicht sagen, das problem haben wir hier (bisher) nicht in den landeseigenen öffentlichen grünanlagen. natürlich könnte man so lange schriftlich nachfragen und rumnerven, bis man endlich die gewünschte antwort erhält: ja, zur sicherheit ist immer vorab das eigentümi zu fragen. 8) :-X und selbst dann geht es aber dann wohl weiterhin immer noch nur um die genehmigung/abschöpfung einer gewerblichen nutzung. ;)
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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mame
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

mame » Antwort #271 am:

Verunsichert durch die Diskussion hier habe ich nachgesehen: in der Besucherordnung von Staudensichtungsgarten Weihenstephan- steht:"Film-und Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, müssen angemeldet und genehmigt werden"Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dort gemachte und hier gezeigte Fotos mein reines privates Vergnügen sind. Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht?
Pi, hier bedeutet "private Zwecke" nicht, dass Du die Bilder nicht in einem Forum veröffentlichen darfst. Es geht einfach darum, dass die Fotos nicht kommerziell genutzt werden dürfen. So lang Du für die Veröffentlichung kein Geld nimmst, ist das also in Ordnung ;) Ich schätze mal, dass Deine Anfrage (je nachdem, bei wem sie landet) dort trotzdem einiges in Gang setzen wird. 8) ;D
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Staudo
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Staudo » Antwort #272 am:

Die Weihenstephaner kann ich mir nicht als Prozesshanseln vorstellen. ;)
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #273 am:

Weihenstephan nimmt von Berufsfotografen eine Gebühr fürs Fotografieren.Ich finde es heikel, eine Veröffentlichung im Internet als private Nutzung zu bezeichnen. Für mich ist mit dem Web eine Grenze überschritten. Wenn jemand z.B. meine Fotos ausdruckt und daraus eine Glückwunschkarte für seine Oma bastelt, ist mir das total wurscht. Wenn jemand meine Fotos in seinem Blog oder auf seiner Webseite verwendet, ohne mich zu fragen, finde ich das nicht mehr lustig. Nun liegt die Sache natürlich anders, weil es ja immerhin pidiwidis eigene Fotos sind. Aber ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, würde ich persönlich nicht.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #274 am:

hat hier irgendjemand behauptet, es sei in ordnung, fremde bilder online zu verwenden? ??? und wo ist der zusammenhang zu privater oder gewerblicher nutzung von landschaftsfotografie? wenn du deine fotos hier bei pur zur illustration eines threads bzw. einer fragestellung einstellst, ist das m.e. privat. willst du das foto hier oder woanders verkaufen, ist das gewerblich. klaut einer dein bild und schmückt sich z.b. auf einer privaten homepage oder bei ebay damit, ist das illegal, trägt aber hier nicht zur aufklärung bei.
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #275 am:

Der Zusammenhang besteht in der Definition von "privater Nutzung". "Privat" ist das Gegenteil von "öffentlich". Insofern ist Internet m.E. keine private Nutzung. Sowohl in dem einen, wie dem anderen Fall.Wenn einer meine Fotos woanders veröffentlicht, ist das eben genau deshalb illegal, weil es keine private Nutzung mehr ist. Betrifft genauso Musik etc. Warum sollte der Eigentümer eines Parks o.ä. "private Nutzung" ganz anders definieren? Weil wir das gerne so hätten?
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mame
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

mame » Antwort #276 am:

Die Weihenstephaner kann ich mir nicht als Prozesshanseln vorstellen. ;)
Es ist eher so, dass die Fotografen und Fernsehleute, die für ihre Aufnahmen bezahlen, sich beschweren, wenn sie mitbekommen, dass jemand dort unerlaubterweise kommerziell fotografiert.
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tubutsch
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

tubutsch » Antwort #277 am:

Das ist eine rein akademische Diskussion. Pi hat die Bilder als Privatperson gemacht und somit liegt das Urheberrecht bei ihr. Sie kann die Fotos zu ihrer privaten Nutzung gebrauchen, wie es ihr gefällt. Also auch hier im Forum zeigen. Wäre sie eine professionelle Fotografin, also keine reine Hobbyfotografin, sollte sie vorher in Weihenstephan eine Genehmigung einholen wenn die Weihenstephaner Gärten als solches erkennbar bzw. Thema des Auftrags sind. In der Regel wird um ein Belegexemplar bei Veröffentlichung gebeten, je nach Umfang des Auftrags. Fotografiere ich als kleiner freier Fotograf mit geringem Honorar (was die Regel ist) oder als Kamerateam, macht das sicher einen Unterschied. Wenn Pie eine einzelne Pfanze fotografiert und das Bild bei fotolia o.ä. zum Verkauf einstellt, würde ich Weihenstephan nicht informieren. Eine einzelne Pflanze kann überall aufgenommen worden sein und die Erlöse aus fotolia sind unwesentlich.
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thomas
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

thomas » Antwort #278 am:

Copyright und private Nutzung sind schon etwas anderes. An einem Foto, das ich mache, habe ich ein Copyright. Wenn jemand dieses Foto kopiert und es anderswo veröffentlicht, ist das ein Verstoß gegen das Copyright.Zur privaten Nutzung: Ich darf mein Foto selbst herzeigen, wenn ich damit nicht Rechte anderer verletze, mithin auch im Internet. Ist da - z.B. im Rheinland - ein von außen, von einer allgemein zugänglichen Stelle aus, fotografiertes Denkmal drauf, so ist dies erlaubt. Es heißt ja:
Nach dem Urheberrechtsgesetz besteht eine erlaubnisfreie Nutzung von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden oder die lediglich ein unwesentliches Beiwerk darstellen.
Nutzung umfasst auch kommerzielle Nutzung. Ich darf mithin ein Foto vom Kölner Dom von außen nicht nur herzeigen, sondern auch verkaufen.So weit mein Verständnis.Liebe GrüßeThomas
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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #279 am:

Etwas, was vielleicht in diesen Rahmen passt, hier bei Interesse.Es geht darum, ob man auf Strassen noch fotografieren darf... es wurde wieder mal eine Klage eingereicht.edit: es geht mir dabei eher weniger um den Aufruf... als mehr um die Info und die aus dem Aufruf möglicherweise entstehende Rechtssituation.
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frida
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #280 am:

Finde ich sehr gut. Ich habe auch etwas überwiesen.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #281 am:

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

frida » Antwort #282 am:

Gebühren zu erheben, wenn durch kommerzielle Aktivitäten Aufwände entstehen, finde ich gerechtfertigt.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #283 am:

ich wollte auf die unerhörte höhe dieser gebühr im verhältnis zum zu erwartenden wirtschaftlichen vorteil hinaus. da kann ja dann ein profi-foto z.b. für einen berlin-und-brandenburg-kalender im klein- oder selbstverlag nicht mehr viel kosten. 8) ;)
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celli
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

celli » Antwort #284 am:

Wobei es sich bei der Gebühr ja nicht um die "Fotografiererlaubnis" handelt sondern um eine profane Straßensperrung.
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