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Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein (Gelesen 968 mal)

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Mediterraneus
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Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Mediterraneus »

Wie ist das denn, wenn was passiert? Inwiefern ist ein Vorstand haftbar?Wenn z.B. beim Baumschneidekurs jemand von der Leiter fällt, beim Kräuterteekochen jemand allergisch reagiert oder beim Betriebsausflug jemand zu Schaden kommt?Gibt's jemand, der sich juristisch auskennt?
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Sternrenette

Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Sternrenette » Antwort #1 am:

Bei nicht gewarteten Maschinen, mit denen ein Unfall passiert, kann es passieren, dass strafrechtlich am Ende der Vorstand (mit) drankommt. Das Zivilrecht schließt sich entsprechend an. Pauschale Aussagen bei einem recht breiten Feld sind schwierig.
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Mediterraneus
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Mediterraneus » Antwort #2 am:

Das ist genau der Punkt. Wenn für alles irgendwie hintendran dann doch der Vorstand haften muss, dann übernimmt doch keiner mehr so einen Posten.Oder man muss eine passende Versicherung abschließen, die Unfälle im Vereinsleben abdeckt.Oder bringt es was, wenn man bei der Veranstaltung angibt "Teilnahme auf eigene Gefahr" ?
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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enigma

Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

enigma » Antwort #3 am:

Ich könnte mir vorstellen, dass der Vorstand eines Gartenvereins automatisch über eine Haftpflichtversicherung versichert ist, wenn der Gartenverein einem übergeordneten Verband angehört.Das ist z.B. bei vielen Sportvereinen der Fall.Fragen und am besten schriftlich geben lassen.
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Mediterraneus » Antwort #4 am:

Das wäre möglich. Ich muss mich mal kundig machen.
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Eva

Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Eva » Antwort #5 am:

Haftpflicht deckt aber Fahrlässigkeit nicht ab, d.h. man muss ein bisschen dokumentieren, dass man sich Gedanken um die Arbeitssicherheit gemacht hat (Maschinen warten lassen, beim Baumschneidekurs kurz was dazu erzählen, wie man Leitern sicher verwendet...).
Walt
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Walt » Antwort #6 am:

Eine gute Zusammenfassung findet sich hier:http://www.kanzleiweber.com/haftung-ver ... sbesondere der letzte Absatz ist zu beachten. Wer ohne ausreichende Haftpflichtversicherung eine Vorstandstätigkeit in einem Verein ausführt, egal ob bezahlt oder ehrenamtlich, ist schon ziemlich naiv.GrußWalt
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Starking007
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Starking007 » Antwort #7 am:

Kürzlich wurden Gesetze diesbezüglich zugunsten von ehrenamtlichen Vorständen geändert,da müßte der Vorstand schon jemand absichtlich und nicht nur versehentlich abstechen.Typisch deutsches Thema, ernstnehmen ja, aber nicht übertreiben.Noch gibt es Richter die auch Mensch sind.Auf Anfrage per PM mehr.
Gruß Arthur
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Mediterraneus
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein

Mediterraneus » Antwort #8 am:

Es gibt aber auch Leute, die wegen jedem Pf.rz gleich klagen ::)Ich werd mich erst mal kundig machen, wie das bisher gelaufen ist und wie das versichert ist. Danke soweit erstmal :D .
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Mediterraneus

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