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Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein (Gelesen 965 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
- Mediterraneus
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Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Wie ist das denn, wenn was passiert? Inwiefern ist ein Vorstand haftbar?Wenn z.B. beim Baumschneidekurs jemand von der Leiter fällt, beim Kräuterteekochen jemand allergisch reagiert oder beim Betriebsausflug jemand zu Schaden kommt?Gibt's jemand, der sich juristisch auskennt?
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Bei nicht gewarteten Maschinen, mit denen ein Unfall passiert, kann es passieren, dass strafrechtlich am Ende der Vorstand (mit) drankommt. Das Zivilrecht schließt sich entsprechend an. Pauschale Aussagen bei einem recht breiten Feld sind schwierig.
- Mediterraneus
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Das ist genau der Punkt. Wenn für alles irgendwie hintendran dann doch der Vorstand haften muss, dann übernimmt doch keiner mehr so einen Posten.Oder man muss eine passende Versicherung abschließen, die Unfälle im Vereinsleben abdeckt.Oder bringt es was, wenn man bei der Veranstaltung angibt "Teilnahme auf eigene Gefahr" ?
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Ich könnte mir vorstellen, dass der Vorstand eines Gartenvereins automatisch über eine Haftpflichtversicherung versichert ist, wenn der Gartenverein einem übergeordneten Verband angehört.Das ist z.B. bei vielen Sportvereinen der Fall.Fragen und am besten schriftlich geben lassen.
- Mediterraneus
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Das wäre möglich. Ich muss mich mal kundig machen.
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Haftpflicht deckt aber Fahrlässigkeit nicht ab, d.h. man muss ein bisschen dokumentieren, dass man sich Gedanken um die Arbeitssicherheit gemacht hat (Maschinen warten lassen, beim Baumschneidekurs kurz was dazu erzählen, wie man Leitern sicher verwendet...).
Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Eine gute Zusammenfassung findet sich hier:http://www.kanzleiweber.com/haftung-ver ... sbesondere der letzte Absatz ist zu beachten. Wer ohne ausreichende Haftpflichtversicherung eine Vorstandstätigkeit in einem Verein ausführt, egal ob bezahlt oder ehrenamtlich, ist schon ziemlich naiv.GrußWalt
Schöne Grüße aus dem sandigen Havelland
- Starking007
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Im Nordosten Bayerns - kalt und Kalk.
Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Kürzlich wurden Gesetze diesbezüglich zugunsten von ehrenamtlichen Vorständen geändert,da müßte der Vorstand schon jemand absichtlich und nicht nur versehentlich abstechen.Typisch deutsches Thema, ernstnehmen ja, aber nicht übertreiben.Noch gibt es Richter die auch Mensch sind.Auf Anfrage per PM mehr.
Gruß Arthur
- Mediterraneus
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Re:Vorstand, Haftung bei Gartenbauverein
Es gibt aber auch Leute, die wegen jedem Pf.rz gleich klagen ::)Ich werd mich erst mal kundig machen, wie das bisher gelaufen ist und wie das versichert ist. Danke soweit erstmal
.

LG aus dem südlichen Main-Viereck
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