


Moderator: AndreasR
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Weiden und Pappeln sind berüchtigt dafür, mit ihren Wurzeln Wasser und somit Kanalrohre zielstrebig zu suchen.Bei Eschen könnt ich mir das auch gut vorstellen.Eichen bilden ein umfangreiches Wurzelwerk, ob sie als Hartholzauenbäume auch Wasser "suchen", weiß ich allerdings nicht.Die Wichtigen Fragen:Gibt's besonders schlimme "Erdreich um den Kanal -Mitbewohner" die man meiden sollte ??Ist Ahorn und Pflaster wirklich ein No-Go ?...
Nordsüdwestfalen
Unterer Niederrhein, linke Seite, NRW, 8a, 23 m NN
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Von einer von allein angeflogenen Salweide in einem Kieshaufen auf rissigem Betonbelag bei mir im Hof vor der Scheune fanden sich 10-15 Jahre später in fast allen Abwasserrohren der Regenrinnen und Gullies im Hof Wurzelfilzmatten bei der Erneuerung des Hofbelags....Weiden und Pappeln sind berüchtigt dafür, mit ihren Wurzeln Wasser und somit Kanalrohre zielstrebig zu suchen.Bei Eschen könnt ich mir das auch gut vorstellen.Eichen bilden ein umfangreiches Wurzelwerk, ob sie als Hartholzauenbäume auch Wasser "suchen", weiß ich allerdings nicht.
Weide??? Nicht Linde?Sonstige Vorschläge:Fraxinus ornus (Südeuropäiache Blumenesche), resistent gegen Eschentriebsterben, Insektenweide im späten Frühling, kommt mit dem Boden zurecht, wird etwa 6 - 10 m hoch, gibt's auch als Kugel- und als Säulenform.Zwar nicht einheimisch in Bayern, aber immerhin eingebürgert bis in den Innsbrucker Raum. P.S. Wenn die sich wirklich auf gar nichts einlassen, nimm eine Linde. Wie hier schon erwähnt, kannst du die zurechtsäbeln, wenn sie die Dimensionen sprengt, oder sie von Anfang an schneiden.Plan B. Silberweide. Weniger Blattläuse. Gut in Form zu halten.Plan C. Sonstige Weide, dann halt noch kleiner schneiden.
Unterer Niederrhein, linke Seite, NRW, 8a, 23 m NN
Haben die eine Kaution oder eine Bürgschaft verlangt? Wenn eine Bürgschaft, wovon ich ausgehe, ist die dazu da, die Maßnahme umzusetzen, wenn der Verpflichtete das nicht selbst macht. Zwangsgeld hingegen ist dazu da, den Verpflichteten dazu zu zwingen die Maßnahme durchzusetzen. Wenn die Maßnahme umgesetzt ist, gibt es die Bürgschaft zurück, wohin gegen das Zwangsgeld weg ist. Zwangsgeld wiederum ist was ganz anderes, als Ersatzgeld.In der Unteren Umweltbehörde, von der Du die Baugenehmigung hast, wird es die jemand geben, der die Baugenehmigung erteilt und jemand, der die Auflage "Baum Pflanzen" gefordert hat. Das ist garantiert ein ganz anderer, als derjenige, der hinterher den formalen Kram durchsetzen muss und mit dem Zwangsgeld droht. Bei uns sind das 3 sehr verschiedene Menschen. Du musst mit dem reden, der die Auflage gefordert hat. Solltest Du das alles schon hinter Dir haben, kann ich keinen Tipp mehr geben.Die Untere Umweltbehörde hat bei Erteilung des Bauantrages knapp 2000€ Kaution genommen.Bei Nichterfüllung sind aber nicht nur die 2000€ weg, es werden auch kontinuierlich steigende Zwangsgelder in Aussicht gestellt.![]()
berlin|7a|42 uelzen|7a|70