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Sortenzulassung (Gelesen 7987 mal)

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Kartoffel
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Sortenzulassung

Kartoffel »

hallo :D...auf wunsch von sauzahn, mach ich mal einen eigenen thread zum thema sortenzulassung und was sonst noch darunter fällt......hab mich in letzter zeit etwas mehr als sonst mit dem thema befasst, da die französiche organisation kokopelli, die alte sorten erhalten tut, von einer anderen französischen saatgutfirma angeklagt wird, sie würde saatgut von alten sorten, die nicht mehr in den offiziellen sortenlisten stehen, in umlauf bringen......tatsächlich ist es so, dass man eine sorte die nicht mehr in irgendeiner offiziellen sortenliste in einem europäischen land steht, auch nicht mehr vermehren, anbieten oder sonstwas damit machen darf......die sache sieht, finde ich sehr düster aus für unsere alten sorten, da das ganze so ins detail geregelt ist, dass es theoretisch nicht mehr möglich ist, eine sorte die nicht mehr offiziell ist, anzubieten oder gar zu vermehren... falls in frankreich die saatgutfirma recht bekommen sollte, wird dies bestimmt eine lavine lostreten und alle anbieter von sorten, die nicht mehr in den offiziellen sortenlisten gelistet sind, könnten dann vermehrt ärger, um es mal salop auszudrücken, bekommen...lieben grusskartoffel :)
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
max.
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Re:Sortenzulassung

max. » Antwort #1 am:

kartoffel,ich nehme an, daß es hier um eu-recht geht.nochmal zur eigenen klarstellung: der züchter einer sorte erhält eine art patent, das auf 30 jahre begrenzt ist. d.h. nur er darf diese sorte während dieser zeit vertreiben. wenn die frist um ist, darf jedermann diese sorte lizenzfrei nachbauen. außer: der züchter/lizenzinhaber zieht den antrag zur zulassung beim zuständigen amt -bei uns das bundessortenamt - kurz vor ablauf der 30 jahre-frist zurück.(wie bei"linda" geschehen). damit ist die sorte auf legalem weg gekillt und vom nachbau ausgeschlossen.hab ich das richtig verstanden so? man korrigiere mich bitte, wenn nicht.
pocoloco
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Re:Sortenzulassung

pocoloco » Antwort #2 am:

Hm, nicht wirklich, aber aus dem Stand bin ich auch etwas überfordert. Es darf eigentlich als Saatgut nur gehandelt werden, was auf einer der Sortenlisten in einem der europäischen Länder steht. Alles andere ist geduldete Grauzohne. Und ich wage zu behaupten, daß auch die Sortenämter die jeweiligen Sortenlisten bereinigen. Patent und Sortenzulassung sind zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Dinge.
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Kartoffel
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Re:Sortenzulassung

Kartoffel » Antwort #3 am:

kartoffel,ich nehme an, daß es hier um eu-recht geht.nochmal zur eigenen klarstellung: der züchter einer sorte erhält eine art patent, das auf 30 jahre begrenzt ist. d.h. nur er darf diese sorte während dieser zeit vertreiben. wenn die frist um ist, darf jedermann diese sorte lizenzfrei nachbauen. außer: der züchter/lizenzinhaber zieht den antrag zur zulassung beim zuständigen amt -bei uns das bundessortenamt - kurz vor ablauf der 30 jahre-frist zurück.(wie bei"linda" geschehen). damit ist die sorte auf legalem weg gekillt und vom nachbau ausgeschlossen.hab ich das richtig verstanden so? man korrigiere mich bitte, wenn nicht.
hallo sauzahn :D...eine sorte die ein züchter anmeldet, wird geprüft und falls als sorte deklariert, erhält er ein patent darauf für eine gewisse anzahl von jahren, die auf anfrage hin um eine bestimmte zeit verlägnert werden kann.in dieser zeit ist der züchter verpflichtet, die sorte sortenecht zu erhalten. sie wird auch während dieser zeit in der europäischen artenverzeichnis oder sortenliste gelistet.ist bei einer sorte aber einmal die frist abgelaufen kann sie für ganz kurze zeit, so wie es jetzt bei der linda ist, verlängert werden.danach wird diese sorte ausgelistet und darf weder angebaut, noch vermehrt oder sonstwie in den handel oder umlauf gebracht werden.mit anderen worten alle sorten werden irgendwann nur mehr auf dem papier existieren. ich habe bisher in all den unterlagen die ich durchgewälzt habe keinen einzigen rechtlichen hinweis darauf gefunden, dass eine sorte nach ihrem ablauf irgendwie "überleben" darf.villeicht weisst du ja mehr würde mich brennend interessieren und bestimmt alle anderen erhalter auch???lieben grusskartoffel :)
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Kartoffel
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Re:Sortenzulassung

Kartoffel » Antwort #4 am:

Alles andere ist geduldete Grauzohne.
hallo pocoloco :D..ganz genau der rest ist alles eine grauzone....ob die aber geduldet wird ist ansichtssache.... denn bei starfen bis zu 25.000,-euro ist man besser etwas vorsichtiger...lieben grusskartoffel :)
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pocoloco
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Re:Sortenzulassung

pocoloco » Antwort #5 am:

kartoffel,das Anbau- und Vermehrungsverbot gilt aber nicht im Privaten. Da kannst Du tun oder lassen, was Du willst.
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Kartoffel
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Re:Sortenzulassung

Kartoffel » Antwort #6 am:

kartoffel,das Anbau- und Vermehrungsverbot gilt aber nicht im Privaten. Da kannst Du tun oder lassen, was Du willst.
...ich glaub nicht dass man da so schalten und walten kann wie man will......die saatgutgesetze sind sehr schwierig und sehr genau geregelt..ich hab bis heute noch nicht eine einzige stelle gefunden, der den privaten personen erlaubt, saatgut zu vermehren und anzubieten......wenn du eine rechtliche basis dafür irgendwo findest, dann bitte her damit... nach der suchen alle erhalter bisher vergebens...lieben grusskartoffel :)
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brennnessel

Re:Sortenzulassung

brennnessel » Antwort #7 am:

....und wer kann nachweisen, dass jemand seine Kartoffeln nicht zum Essen verkauft ?
Kartoffel
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Re:Sortenzulassung

Kartoffel » Antwort #8 am:

....und wer kann nachweisen, dass jemand seine Kartoffeln nicht zum Essen verkauft ?
hallo brennnessel :Ddas problem liegt schon darin, dass du irgendwie irgendwo ein ausgangsmaterial brauchst.... und das ist nach ablauf der frist, offiziell nicht mehr erhältlich bezw darf nicht mehr angeboten werden.....man kann wohl alles zum essen anbieten, doch woher kommt man an das ausgangsmaterial, was ja nach der frist verboten ist? und eine sorte die nicht mehr gelistet ist, darf prizipiell nicht gehandelt werden... auch nicht zum essen... lieben grusskartoffel :)
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caro.

Re:Sortenzulassung

caro. » Antwort #9 am:

...die saatgutgesetze sind sehr schwierig und sehr genau geregelt..ich hab bis heute noch nicht eine einzige stelle gefunden, der den privaten personen erlaubt, saatgut zu vermehren und anzubieten...
Wird es gesetzlich eindeutig verboten, Saatgut privat zu vermehren?
pocoloco
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Re:Sortenzulassung

pocoloco » Antwort #10 am:

Kartoffel, anbieten habe ich auch nicht behauptet, aber vermehren kann Dir keiner verwehren. Aber ich suche gerade in den Gesetzen, es gibt da z.B.:Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft: in dem es unter anderem heißt:c) die Bemühungen von Bauern und ortsansässigen Gemeinschaften um On-farm-Bewirtschaftung und -Erhaltung ihrer pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gegebenenfalls fördern oder unterstützen;entnommen: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/7323.pdfzudem gibt es eine Kommission für pflanzengenetische Ressourcen, wo es auch zu europäischen Vereinbarungen gekommen ist, die zwas noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, die es aber den nationalen Regierungen sicherlich schwierig machen, private Initiativen abzuwürgen.
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max.
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Re:Sortenzulassung

max. » Antwort #11 am:

@kartoffel
danach wird diese sorte ausgelistet und darf weder angebaut, noch vermehrt oder sonstwie in den handel oder umlauf gebracht werden.
nicht ganz. nach dem ende der lizenzzeit dürfen die sorten von jedemann lizenzfrei angebaut werden, wie schon gesagt.siehe die "alten" sorten- bamberger hörnle etwa oder sieglinde.ob die jetzigen vertreiber/produzenten dieser beiden sorten die ursprünglichen züchter sind, bzw. deren nachfolger, weiß ich aber nicht.aus dem offiziellen verkehr gezogen werden sie meines wissens nur,wenn der lizenzinhaber kurz vor lizenzende auf seinen anspruch verzichtet. so hab ich das jedenfalls verstanden.daß man als privatmann sich ohnehin nicht daran hält,das ist eh klar, aber für die zukunft der sorten uninteressant.
Kartoffel
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Re:Sortenzulassung

Kartoffel » Antwort #12 am:

...die saatgutgesetze sind sehr schwierig und sehr genau geregelt..ich hab bis heute noch nicht eine einzige stelle gefunden, der den privaten personen erlaubt, saatgut zu vermehren und anzubieten...
Wird es gesetzlich eindeutig verboten, Saatgut privat zu vermehren?
hallo caro :D..also wie bereits gesagt ich habe bis heute keinen einzigen hinweis dafür gefunden, dass man privat saatgut vermehren darf bezw anbieten darf.die sogenannte "hintertür" hab ich bis heute jedenfalls noch in keinem gesetz gefunden... ...wenn irgendjemand die kennen sollte... nur her damit!!!!!!!!!!!!lieben grusskartoffel :)
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caro.

Re:Sortenzulassung

caro. » Antwort #13 am:

hallo caro :D..also wie bereits gesagt ich habe bis heute keinen einzigen hinweis dafür gefunden, dass man privat saatgut vermehren darf bezw anbieten darf.
Aber wenn nirgendwo steht, dass es verboten ist, kann man doch als Privatperson Saatgut vermehren.Anbieten darf man sie aber bestimmt nicht.
Kartoffel
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Re:Sortenzulassung

Kartoffel » Antwort #14 am:

Kartoffel, anbieten habe ich auch nicht behauptet, aber vermehren kann Dir keiner verwehren. Aber ich suche gerade in den Gesetzen, es gibt da z.B.:Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft: in dem es unter anderem heißt:c) die Bemühungen von Bauern und ortsansässigen Gemeinschaften um On-farm-Bewirtschaftung und -Erhaltung ihrer pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gegebenenfalls fördern oder unterstützen;entnommen: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/7323.pdfzudem gibt es eine Kommission für pflanzengenetische Ressourcen, wo es auch zu europäischen Vereinbarungen gekommen ist, die zwas noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, die es aber den nationalen Regierungen sicherlich schwierig machen, private Initiativen abzuwürgen.
@pocoloco :D....in frankreich könnte aber jetzt eine öffentliche organisation abgewürgt werden, wenn ich mich deiner wortwahl bemächtigen darf...dort versucht eine saatgutfirma genau das erhalten von alten sorten die nicht mehr im artenverzeichnis stehen zu untersagen...das wäre um es gelinde auszudrücken eine katastrophe......sicherlich gibt es bestimmt irgendwelche öffentlichen stellen oder projekte um sorten zu erhalten... aber lässt sich das auch auf den privatbereich übertragen?lieben grusskartoffel :)
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