News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!
Sortenzulassung (Gelesen 8513 mal)
Sortenzulassung
hallo
...auf wunsch von sauzahn, mach ich mal einen eigenen thread zum thema sortenzulassung und was sonst noch darunter fällt......hab mich in letzter zeit etwas mehr als sonst mit dem thema befasst, da die französiche organisation kokopelli, die alte sorten erhalten tut, von einer anderen französischen saatgutfirma angeklagt wird, sie würde saatgut von alten sorten, die nicht mehr in den offiziellen sortenlisten stehen, in umlauf bringen......tatsächlich ist es so, dass man eine sorte die nicht mehr in irgendeiner offiziellen sortenliste in einem europäischen land steht, auch nicht mehr vermehren, anbieten oder sonstwas damit machen darf......die sache sieht, finde ich sehr düster aus für unsere alten sorten, da das ganze so ins detail geregelt ist, dass es theoretisch nicht mehr möglich ist, eine sorte die nicht mehr offiziell ist, anzubieten oder gar zu vermehren... falls in frankreich die saatgutfirma recht bekommen sollte, wird dies bestimmt eine lavine lostreten und alle anbieter von sorten, die nicht mehr in den offiziellen sortenlisten gelistet sind, könnten dann vermehrt ärger, um es mal salop auszudrücken, bekommen...lieben grusskartoffel 
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl
Re:Sortenzulassung
kartoffel,ich nehme an, daß es hier um eu-recht geht.nochmal zur eigenen klarstellung: der züchter einer sorte erhält eine art patent, das auf 30 jahre begrenzt ist. d.h. nur er darf diese sorte während dieser zeit vertreiben. wenn die frist um ist, darf jedermann diese sorte lizenzfrei nachbauen. außer: der züchter/lizenzinhaber zieht den antrag zur zulassung beim zuständigen amt -bei uns das bundessortenamt - kurz vor ablauf der 30 jahre-frist zurück.(wie bei"linda" geschehen). damit ist die sorte auf legalem weg gekillt und vom nachbau ausgeschlossen.hab ich das richtig verstanden so? man korrigiere mich bitte, wenn nicht.
-
pocoloco
- Beiträge: 1806
- Registriert: 2. Mär 2005, 09:43
- Kontaktdaten:
-
Ich liebe alles, was im Garten eßbar ist.
Re:Sortenzulassung
Hm, nicht wirklich, aber aus dem Stand bin ich auch etwas überfordert. Es darf eigentlich als Saatgut nur gehandelt werden, was auf einer der Sortenlisten in einem der europäischen Länder steht. Alles andere ist geduldete Grauzohne. Und ich wage zu behaupten, daß auch die Sortenämter die jeweiligen Sortenlisten bereinigen. Patent und Sortenzulassung sind zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Dinge.
Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie gerne behalten.
Re:Sortenzulassung
hallo sauzahnkartoffel,ich nehme an, daß es hier um eu-recht geht.nochmal zur eigenen klarstellung: der züchter einer sorte erhält eine art patent, das auf 30 jahre begrenzt ist. d.h. nur er darf diese sorte während dieser zeit vertreiben. wenn die frist um ist, darf jedermann diese sorte lizenzfrei nachbauen. außer: der züchter/lizenzinhaber zieht den antrag zur zulassung beim zuständigen amt -bei uns das bundessortenamt - kurz vor ablauf der 30 jahre-frist zurück.(wie bei"linda" geschehen). damit ist die sorte auf legalem weg gekillt und vom nachbau ausgeschlossen.hab ich das richtig verstanden so? man korrigiere mich bitte, wenn nicht.
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl
Re:Sortenzulassung
hallo pocolocoAlles andere ist geduldete Grauzohne.
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl
-
pocoloco
- Beiträge: 1806
- Registriert: 2. Mär 2005, 09:43
- Kontaktdaten:
-
Ich liebe alles, was im Garten eßbar ist.
Re:Sortenzulassung
kartoffel,das Anbau- und Vermehrungsverbot gilt aber nicht im Privaten. Da kannst Du tun oder lassen, was Du willst.
Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie gerne behalten.
Re:Sortenzulassung
...ich glaub nicht dass man da so schalten und walten kann wie man will......die saatgutgesetze sind sehr schwierig und sehr genau geregelt..ich hab bis heute noch nicht eine einzige stelle gefunden, der den privaten personen erlaubt, saatgut zu vermehren und anzubieten......wenn du eine rechtliche basis dafür irgendwo findest, dann bitte her damit... nach der suchen alle erhalter bisher vergebens...lieben grusskartoffelkartoffel,das Anbau- und Vermehrungsverbot gilt aber nicht im Privaten. Da kannst Du tun oder lassen, was Du willst.
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl
-
brennnessel
Re:Sortenzulassung
....und wer kann nachweisen, dass jemand seine Kartoffeln nicht zum Essen verkauft ?
Re:Sortenzulassung
hallo brennnessel :Ddas problem liegt schon darin, dass du irgendwie irgendwo ein ausgangsmaterial brauchst.... und das ist nach ablauf der frist, offiziell nicht mehr erhältlich bezw darf nicht mehr angeboten werden.....man kann wohl alles zum essen anbieten, doch woher kommt man an das ausgangsmaterial, was ja nach der frist verboten ist? und eine sorte die nicht mehr gelistet ist, darf prizipiell nicht gehandelt werden... auch nicht zum essen... lieben grusskartoffel....und wer kann nachweisen, dass jemand seine Kartoffeln nicht zum Essen verkauft ?
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl
-
caro.
Re:Sortenzulassung
Wird es gesetzlich eindeutig verboten, Saatgut privat zu vermehren?...die saatgutgesetze sind sehr schwierig und sehr genau geregelt..ich hab bis heute noch nicht eine einzige stelle gefunden, der den privaten personen erlaubt, saatgut zu vermehren und anzubieten...
-
pocoloco
- Beiträge: 1806
- Registriert: 2. Mär 2005, 09:43
- Kontaktdaten:
-
Ich liebe alles, was im Garten eßbar ist.
Re:Sortenzulassung
Kartoffel, anbieten habe ich auch nicht behauptet, aber vermehren kann Dir keiner verwehren. Aber ich suche gerade in den Gesetzen, es gibt da z.B.:Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft: in dem es unter anderem heißt:c) die Bemühungen von Bauern und ortsansässigen Gemeinschaften um On-farm-Bewirtschaftung und -Erhaltung ihrer pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gegebenenfalls fördern oder unterstützen;entnommen: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/7323.pdfzudem gibt es eine Kommission für pflanzengenetische Ressourcen, wo es auch zu europäischen Vereinbarungen gekommen ist, die zwas noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, die es aber den nationalen Regierungen sicherlich schwierig machen, private Initiativen abzuwürgen.
Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie gerne behalten.
Re:Sortenzulassung
@kartoffel
nicht ganz. nach dem ende der lizenzzeit dürfen die sorten von jedemann lizenzfrei angebaut werden, wie schon gesagt.siehe die "alten" sorten- bamberger hörnle etwa oder sieglinde.ob die jetzigen vertreiber/produzenten dieser beiden sorten die ursprünglichen züchter sind, bzw. deren nachfolger, weiß ich aber nicht.aus dem offiziellen verkehr gezogen werden sie meines wissens nur,wenn der lizenzinhaber kurz vor lizenzende auf seinen anspruch verzichtet. so hab ich das jedenfalls verstanden.daß man als privatmann sich ohnehin nicht daran hält,das ist eh klar, aber für die zukunft der sorten uninteressant.danach wird diese sorte ausgelistet und darf weder angebaut, noch vermehrt oder sonstwie in den handel oder umlauf gebracht werden.
Re:Sortenzulassung
hallo caroWird es gesetzlich eindeutig verboten, Saatgut privat zu vermehren?...die saatgutgesetze sind sehr schwierig und sehr genau geregelt..ich hab bis heute noch nicht eine einzige stelle gefunden, der den privaten personen erlaubt, saatgut zu vermehren und anzubieten...
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl
-
caro.
Re:Sortenzulassung
Aber wenn nirgendwo steht, dass es verboten ist, kann man doch als Privatperson Saatgut vermehren.Anbieten darf man sie aber bestimmt nicht.hallo caro..also wie bereits gesagt ich habe bis heute keinen einzigen hinweis dafür gefunden, dass man privat saatgut vermehren darf bezw anbieten darf.
Re:Sortenzulassung
@pocolocoKartoffel, anbieten habe ich auch nicht behauptet, aber vermehren kann Dir keiner verwehren. Aber ich suche gerade in den Gesetzen, es gibt da z.B.:Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft: in dem es unter anderem heißt:c) die Bemühungen von Bauern und ortsansässigen Gemeinschaften um On-farm-Bewirtschaftung und -Erhaltung ihrer pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gegebenenfalls fördern oder unterstützen;entnommen: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/7323.pdfzudem gibt es eine Kommission für pflanzengenetische Ressourcen, wo es auch zu europäischen Vereinbarungen gekommen ist, die zwas noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, die es aber den nationalen Regierungen sicherlich schwierig machen, private Initiativen abzuwürgen.
"Am Ende werden diejenigen über die Welt regieren, welche sich die Macht über unser Saatgut angeeignet haben."
Zitat Gerhard Bohl
Zitat Gerhard Bohl