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Bei der Sirene des Bewegungsmelders sind die Lärmvorschriften zu beachten. Kurzzeitiges Überschreiten von 80 dB wird mit Gefahr in Verzug begründet. Musikalische Naturen wählen eine Tonhöhe und Tonkombination, daß sich die Fußnägel hochrollen. Leider dann auch die eigenen.
Nöö, meine Fußnägel rollen sich nicht, weil ich natürlich Ohrstöpsel in den Öhrchen habe, wenn ich das Ganze mit der Digikamera bewaffnet aufnehme um es nachher an irgendeinen privaten Sender verscherbeln . Ätsch !Aber im Ernst: Natürlich macht man so eine feine Anlage nicht an, um Mitmenschen ohne Grund einzuweichen. Aber jeder hat doch bestimmt Ecken auf seinem Grundstück, wo Passanten nichts zu suchen haben und Hundehäufchen oder Katzensch .... häufiger zu finden sind. Und da finde ich diese Lösung nun wirklich nicht schlecht.LGChristiane