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Schrebergarten oder nicht? (Gelesen 3886 mal)

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partisanengärtner
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Re: Schrebergarten oder nicht?

partisanengärtner » Antwort #15 am:

zwerggarten hat geschrieben: 4. Jun 2017, 14:02
partisaneng hat geschrieben: 4. Jun 2017, 13:41
Das meine ich mit Zucht und Ordnung. Beete und alles sortenrein in Reih und Glied. ...[/quote]

das habe ich nicht gesagt: ich sprach von erkennbarer beetfläche.

hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Wenn einer 5 Stauden guter Heinrich als Dauerspinatlieferant zwischen Dill und Sommerblumen hat ist das kein Gemüse. Das mit den Sommerblumen haben die meisten Kleingärtner auch nicht so verinnerlicht.


bitte nicht verallgemeinern oder auf meinen kommentar übertragen.

[quote]... aber eine Pfingstrose die im Rasen steht ist schon nicht mehr akzeptiert ...


richtig, eine pfingstrose im rasen macht noch keine kleingärtnerische nutzung, und zu den 10% beetfläche für gemüse und sommerblumen (und/oder ...) zählt sie als zierstaude natürlich nicht. aber zu einem schönen, interessanten, vor gartenbegeisterung überbordenden kleingarten kann sie beitragen.

Da hast Du schon recht und so ganz habe ich das nicht auf Dich bezogen, aber die Definitionen sind eben von Anlage zu Anlage verschieden. Wenn der Vorstand wechselt kann dann plötzlich alles anders sein.

Eine Zierstaude erfüllt aber in dem Fall schon die Gewinnung von Schnittblumen ein erwünschtes Gartenbauerzeugnis, wäre also kleingärtnerische Nutzung. Obstbäume die ja eigentlich originäre Kleingärtnerische Nutzung sind fallen hier regelmäßig bei den Anteilen unter den Tisch.

So ein Hochstamm hat schon mal den Platzbedarf von 7x7 Metern. Aber diese Fläche wird hier dem nicht zugerechnet. Ob das wirklich Rechtens ist weiß ich nicht. Der Rasen darunter oder im unerwünschtesten Fall Blumenwiese ist aber völlig der Erholungsfläche zuzurechnen.
In dem von mir genannten Fall Pfingstrose trotz üppiger Blüte mit dem Schätzwert Null weil sie nicht in einem Beet steht.

Da ist vieles eben Definitionssache und hängt sehr vom Kenntnisstand des Beurteilenden ab. Gewisse Herrschaftsallüren sind da natürlich leicht vorprogrammiert.

Allerdings kann jeder Verein seine Einschränkungen des Kleingartengesetztes in der Gartenordnung fassen wie es die Mitglieder abgestimmt haben. So eben auch Beete und der Ausschluß gewisser Pflanzungen.
In der Regel ist ein Altbestand zu tolerieren, aber bei Übergabe muß meist der Teil der nicht der geltenden Gartenordnung entspricht entfernt werden.

Ich kenne mich da jetzt ein wenig aus da ich die Ausbildung zum Kleingartenfachberater machen durfte und gerade eine Schätzerausbildung mache. Inwieweit das bei meinem Fall Zukunft hat ist noch nicht raus.
Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.

Axel
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BlueOpal
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Re: Schrebergarten oder nicht?

BlueOpal » Antwort #16 am:

Meine Güte, ein Schrebergarten wäre mir zu kompliziert. Aber ich finde auch, dass dein Eingangspost eher GEGEN als für den Schrebergarten spricht. Schau dich doch sonst anderorts um. Wenn ihr unbedingt einen Schrebergarten möchtet, findet sich bestimmt auch an anderer Stelle was.
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partisanengärtner
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Re: Schrebergarten oder nicht?

partisanengärtner » Antwort #17 am:

Aber so ein Haus mit Geschichte und Wintergarten nicht. 8) Da investiert man eine Menge rein ...
Vielleich lernen die ja auch was von eurer unorthodoxen Gärtnerart.
Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.

Axel
100%

Re: Schrebergarten oder nicht?

100% » Antwort #18 am:

Ich finde, das hängt auch von der persönlichen Schmerzgrenze ab, wie man mit den Vorgaben und den Leuten und deren Einstellung zurecht kommt.
Ich persönlich würde mir meine Freizeit und Gartenlust nicht dadurch trüben lassen wollen und Tradition Tradition sein lassen. Aber jeder ist anders.
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Lilo
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Re: Schrebergarten oder nicht?

Lilo » Antwort #19 am:

Hallo Mufflon,

Du stellst hier einige Fragen zu den Möglichkeiten der Nutzung, die dir am besten die Mitgärtner beantworten können.

Wäre es nicht möglich ein offenes Gespräch zu führen, in welchem Du Deine Vorstellungen und Wünsche aussprichst?

LG Lilo
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Re: Schrebergarten oder nicht?

lerchenzorn » Antwort #20 am:

Zwerggarten hat schon recht: es ist nicht alles auf Kleingeistigkeit von Gartenvereinsvorständen zu schieben, was da so gefordert wird. In begehrten Lagen und ganzen Großräumen sind Eigentümer (auch öffentliche) schnell dabei, den Kleingartenstatus infrage zu stellen und hohe Pachten für Freizeitgrundstücke durchzuboxen oder die Anlage für "bessere" Zwecke aufzulösen. Das macht viele Vereine vorsichtig und sie fordern von ihren Mitgliedern lieber zu viel als zu wenig an Kleingartenordnung.

Die Rechtsprechung sagt zwar, dass die Verwendung der Flächen als Nutzgarten "keine nur untergeordnete Funktion" haben darf, bleibt aber unscharf. Es hat erfahrungsgemäß auch wenig Sinn, mit den Mitgärtnern über rechtliche Anforderungen zu streiten, wenn in der Anlage ein gewisser Konsens besteht. Dem würde ich mich einigermaßen unterordnen und das ganze "kreativ" umsetzen.

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Re: Schrebergarten oder nicht?

Mufflon » Antwort #21 am:

Nochmal vielen Dank für alle Antworten!

Lilo, Du hast natürlich Recht, dass ich den Dialog mit dem Vorstand suchen sollte, und das werde ich auch.
Die Antworten hier sind dafür aber wichtig für mich, weil ich jetzt eher weiß, wonach ich mich erkundigen werde.
Z.B. ob Squaregardening und evt. Hochbeete auch gezählt werden.
Ich weiß von der Nachbaranlage, dass die Hochbeete als Bauten gewertet wurden und der Pächter sie wegmachen musste.
Ich hätte z.B. gerne eine Pergola für Tafeltrauben und Stachelbeerkiwis, ist das erlaubt.
Der Nachbar links musste die Pergola abreißen, aber ich weiß nicht genau wieso.

100 hat geschrieben: 5. Jun 2017, 00:51
Ich finde, das hängt auch von der persönlichen Schmerzgrenze ab, wie man mit den Vorgaben und den Leuten und deren Einstellung zurecht kommt.
Ich persönlich würde mir meine Freizeit und Gartenlust nicht dadurch trüben lassen wollen und Tradition Tradition sein lassen. Aber jeder ist anders.
[/quote]
Genau an dem Punkt bin ich: Wo ist meine Grenze, an der ich sage, das will ich nicht leisten.
Wie mein halbwilder Hausgarten kann das nicht werden.
Aber was kann und will ich leisten?

[quote author=partisanengärtner link=topic=61109.msg2886285#msg2886285 date=1496611826]
Aber so ein Haus mit Geschichte und Wintergarten nicht. 8) Da investiert man eine Menge rein ...
Vielleich lernen die ja auch was von eurer unorthodoxen Gärtnerart.

Ja richtig!
Der Großvater meines Mannes war ein Mann mit einer außergewöhnlichen Geschichte, dieses Gartenhaus ist sein persönliches Bauwerk, für seine Kinder und deren Kinder.
In einer Familie hier war er der Apfelopa, weil er immer Äpfel in den Taschen hatte.
Und der Anbau ist an sich wirklich hübsch und praktisch.

Die Anlage wird eher nicht zu Wohnfläche umgewandelt, ersten ist die Fläche wirklich klein, zweitens liegt sie vor einem Autobahnzubringer an einer Hauptverkehrsstraße.
Die Fläche gegenüber lag lange brach, weil sich kein Bauunternehmer fand, und nun ist dort andauernd Leerstand.

Mein Mann meinte heute Morgen, wir sollten einfach mal bis Ende nächsten Jahres dort den Garten machen, im Namen der Schwiegereltern.
Dann sehen wir zum einen, wie die Leute da ticken inkl. Vorstand, und können im Zweifelsfall den Garten wieder soweit in Schuss bringen, dass wir ihn auch abgeben können.
Der Vorstand sagte uns nämlich schon, es hätte Interessenten gegeben, die aber nur den Garten nehmen, wenn wir ihn in den Urzustand setzen oder wenn er in Schuss ist.
„Der Mensch hat viele Fähigkeiten, aber das größte Talent entwickelt er bei der Vernichtung der Natur.“ 🍃
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Re: Schrebergarten oder nicht?

jardin » Antwort #22 am:

Die Idee von deinem GG finde ich sehr gut.
So habt ihr genug Zeit in den Garten und den Gartenverein "hineinzuschnuppern", und dann wisst ihr wahrscheinlich besser, ob ihr den Garten übernehmen wollt.
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Ayamo
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Re: Schrebergarten oder nicht?

Ayamo » Antwort #23 am:

Mufflon hat geschrieben: 5. Jun 2017, 10:37
...
Z.B. ob Squaregardening und evt. Hochbeete auch gezählt werden.
Ich weiß von der Nachbaranlage, dass die Hochbeete als Bauten gewertet wurden und der Pächter sie wegmachen musste.
Ich hätte z.B. gerne eine Pergola für Tafeltrauben und Stachelbeerkiwis, ist das erlaubt.
Der Nachbar links musste die Pergola abreißen, aber ich weiß nicht genau wieso.
[/quote]

Das meiste ist von den Vorrednern gesagt. Im Kleingarten sind Bedingungen zu erfüllen, die auf dem BKleingG basieren einschließlich der Rechtsprechung. Der BGH hat im Laufe der Jahre dem Umstand Rechnung getragen, dass wir uns nicht mehr in der Nachkriegszeit befinden und nicht 100 % der Fläche von Kohl bedeckt sein muss. Er kann und will durch seine Rechtsprechung aber auch nicht den (historisch entstandenen) Zweck des Kleingartengesetzes abschaffen oder umdeuten und verlangt daher eine deutliche Prägung, die er (im Regelfall) bei 1/3 Anbaufläche (der gesamten Anlage!) gewährleistet sieht (vgl. verlinktes Urteil). Kleingartenvereine können in ihrer Satzung natürlich strengere Kriterien anlegen. Bei den 3 Satzungen, die ich kenne, ist das nicht der Fall.
1/3 ist aus meiner Sicht sehr einfach zu erreichen. Es zählen natürlich alle Beete für Gemüse und Kräuter sowie die notwendigen Flächen für Beerensträucher usw. Bei Bäumen gibt es manchmal Streit: Nachvollziehbar für mich wäre, dass nicht der verwahrloste Obstbaum zählt, der nur zum formalen Erfüllen der Kriterien dasteht. Der Baum, der fachmännisch geschnitten steht, gut blüht, Früchte ansetzt, die dann geerntet werden, zählt selbstverständlich. Was ist das denn sonst, wenn nicht "Anbau gartenbaulicher Erzeugnisse für den eigenen Bedarf"? Die Praxis mancher Vereine, das nicht zu zählen, kann weder mit dem Urteil des BGH noch mit den meisten Vereinssatzungen (die strenger sein können) begründet werden.

Man kann den "erzeugerischen" und den "Erholungsteil" gut kombinieren. Anregungen gibt´s hier im Forum. ;)
Ich hätte "befreiende Umstände" des Einzelfalls (schlechter schadstoffbelasteter Boden, Waldrand), erreiche aber trotzdem 70%. Und trotzdem sieht der Garten schön aus bzw. hat Zierpflanzen.

Lies dir mal die Satzung des Vereins durch. Die Satzung und das BKleingG zählt wirklich.

Selbstverständlich sind Hochbeete Anbaufläche und keine sonstigen Baulichkeiten. Hier die einzige Möglichkeit, um auf schadstoffbelasteten Böden noch Wurzelgemüse anbauen zu können. (Das versteht aber auch nicht jeder bei uns im Vorstand. ::)) Im Zweifelsfall freundlich fragen, wo das in der Satzung steht (bei hartnäckigen Kandidaten nach der Rechtsgrundlage fragen, aber das ist ultima ratio, trägt nicht zum freundlichen Klima bei). Das ist - wie ja schon thematisiert - von deinem Charakter abhängig. Man sollte ja nicht seinen inneren Frieden verlieren.

Das gleiche gilt für Pergolen. Ich nehme an, es geht nicht um steinerne Pergolen größeren Ausmaßes wie im antiken Griechenland, sondern um eine normal (ausreichend) dimensionierte Pergola für Tafeltrauben. Das ist selbstverständlich Anbaufläche und nur ein dienendes Bauwerk wie auch Bohnengerüste, Kompost usw.

[quote author=Mufflon link=topic=61109.msg2886440#msg2886440 date=1496651859]
...
Die Anlage wird eher nicht zu Wohnfläche umgewandelt, ersten ist die Fläche wirklich klein, zweitens liegt sie vor einem Autobahnzubringer an einer Hauptverkehrsstraße.
Die Fläche gegenüber lag lange brach, weil sich kein Bauunternehmer fand, und nun ist dort andauernd Leerstand.
...
Der Vorstand sagte uns nämlich schon, es hätte Interessenten gegeben, die aber nur den Garten nehmen, wenn wir ihn in den Urzustand setzen oder wenn er in Schuss ist.

Die Wahrscheinlichkeiten kannst nur du einschätzen. Autobahn klingt nach einem Lärmproblem. Wohnen eher nicht, Gewerbe oder Verbreiterung der Autobahn sind aber andere - nicht gerade seltene - Gründe zur Inanspruchnahme von Kleingartenland. Guck dir mal den Flächennutzungsplan deiner Stadt / Gemeinde an, das ist der planerische Horizont für die Zukunft. Sicherheit gibt es nur, wenn es keine starke Nachfrage nach Flächen gibt und einen politischen Konsens, die Kleingärtner nicht zu sehr anzutasten. In Ballungsräumen fehlen durch Zuzug und steigenden Wohnflächenkonsum wieder Wohnungen, die man heute möglichst nah an den schon bebauten Siedlungsflächen bzw. nah an der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur baut. In diesen Fällen - hilft bei zentral gelegenen Kleingartenanlagen oft selbst vorbildliches Erfüllen der 1/3-Regel nicht. Da ist meist das Umweltamt der bessere Verbündete (Stadtklima / Kaltluftentstehungsgebiete).

Zu deinem Garten:
Wenn deine Schwiegereltern alt sind, können sie den Garten zurück geben, auch ohne dass der nach den "Vorgaben" des Vorstands "in Schuss gebracht" wäre. Erst recht, wenn der Verein gemeinnützig ist... Es gibt keine Verpflichtung, dass die (Schwieger-) Kinder den Garten übernehmen und dass nur "perfekt gepflegte Gärten" zurückgegeben werden können, wäre mir auch neu. Es gibt höchstens bei der Schätzung (vor einem Verkauf) ein paar hundert Euro Abzüge für "Pflegemängel" und fertig. Wenn Ihr zu dem Schluss kommen solltet, den Garten nicht zu übernehmen, dann würde ich auch nicht mehr Zeit und Mühe investieren, dabei könnt Ihr nur verlieren...
Aber übernehmen und nach den eigenen Vorstellungen gärtnern ist natürlich schöner!
Toi toi! :)
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Re: Schrebergarten oder nicht?

partisanengärtner » Antwort #24 am:

Klasse umfangreiche Ausführung.
Bei Hochbeeten gibt es gerade eine Umbewertung in Bayern. Bisher mussten die teilweise bei Übergabe entfernt werden. Gelten aber immer als Anbaufläche. Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist weiß ich nicht.

Eine Pergola die eine feste Abdeckung hat (Glas/Folie etc. als Dach) kann die zulässige jeweils überbaubare Fläche unzuklässig überschreiten. (Da gibt es eindeutige Vorgaben die aber in der Gartenordnung oder falls nicht im Kleingartengesetz geregelt ist.
Ist aber falls im Rahmen auch Anbaufläche.
Viel Glück

Der Einwand mit der Planung ist sehr wichtig, so eine kleine Anlage ist schnell mal weggeplant.
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Axel
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Re: Schrebergarten oder nicht?

zwerggarten » Antwort #25 am:

in berlin (jedenfalls bei uns in den kolonien des entsprechenden bezirksverbands) gelten hochbeete selbstverständlich als beetfläche – soweit ernstgemeint bepflanzt. in manchen kolonien ist aufgrund von bodenbelastungen die gemüsekultur sogar nur in hochbeeten möglich bzw. empfohlen. hochbeete werden meines wissens bei gartenvergaben geldwert weitergegeben.

wobei sowohl das von mir damals per laufenden meter bezahlte giftgetränkte supergau-holzbretter-hochbeet mitten auf dem englischen rasen als auch die mit klinkerriemchen beklebten betonmäuerchen-halbhochbeete (ohne gemüse, mit zierpflanzen drin) eine abschätzungsunverschämtheit waren. >:( ;)
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Re: Schrebergarten oder nicht?

agarökonom » Antwort #26 am:

Ach die lieben Kleingärtner ::) .... Ich würde mir das nicht noch einmal geben . Die Vorpächter meines ehemaligen Kleingartens hatten einen überdachten Anbau und mussten ihn entfernen obwohl das gesamte "Ensemble" die bebaubare Fläche nicht überschritten hatte . Schade , wäre klasse für Tomaten gewesen . Ich durfte nur ein 6 m² Gewächshaus aufstellen obwohl 12 m² erlaubt sind .... Krokusse sollte ich als "unerwünschten Grasbewuchs" entfernen , Spargel und bunter Mangold waren unbekannt und Gegenstand von Abmahnungen , ebenso "unbekannte Pflanzen" . Es gab eine Positivliste was gepflanzt werden durfte , leider waren weder Hostas noch Hemerocallis drauf und damit Unkraut ...
Auch die Abschätzung war interessant : ich hatte eine schiefe Laube ohne funktionierende Elektrik übernommen ( das Geld ging direkt in die Vereinskasse ) , das ganze jeweils vom Elektriker neu machen lassen bzw die Hütte selbst fachmännisch isoliert . Die Abschätzerin war selbstständig und bot mir an eine von ihr durchgeführte Renovierung zu machen , natürlich auf Rechnung . Das wollte ich nicht , also war der Garten samt Laube plötzlich nur die Hälfte wert ...Selbst diese Summe musste ich einklagen , auch die trotz unterschriebenem Übernahmevertrag im Voraus von mir zu zahlende Pacht für das nächste Jahr habe ich nur durch einen Anwalt zurück bekommen .
Nie wieder !
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Ephe

Re: Schrebergarten oder nicht?

Ephe » Antwort #27 am:

Mufflon hat geschrieben: 4. Jun 2017, 12:55
Es ist eine kleine Anlage, nur 13 Gärten...


Bei so kleinen Anlagen würde ich erst mal fragen, ob der Verein dem Landes- bzw. Bundesverband angeschlossen ist. Für private Träger ist das Bundeskleingartengesetz nicht anzuwenden. Da kann der Verpächter selbst die Regeln aufstellen.
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Mufflon
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Re: Schrebergarten oder nicht?

Mufflon » Antwort #28 am:

Der Garten ist im Verband, das weiß ich vom Mitteilungsbrett.
Satzung einsehen: Werde ich machen.

Sohn hat gestern gesagt, er hilft beim Instandsetzen.
„Der Mensch hat viele Fähigkeiten, aber das größte Talent entwickelt er bei der Vernichtung der Natur.“ 🍃
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