zwerggarten hat geschrieben: ↑4. Jun 2017, 14:02partisaneng hat geschrieben: ↑4. Jun 2017, 13:41
Das meine ich mit Zucht und Ordnung. Beete und alles sortenrein in Reih und Glied. ...[/quote]
das habe ich nicht gesagt: ich sprach von erkennbarer beetfläche.hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00Wenn einer 5 Stauden guter Heinrich als Dauerspinatlieferant zwischen Dill und Sommerblumen hat ist das kein Gemüse. Das mit den Sommerblumen haben die meisten Kleingärtner auch nicht so verinnerlicht.
bitte nicht verallgemeinern oder auf meinen kommentar übertragen.
[quote]... aber eine Pfingstrose die im Rasen steht ist schon nicht mehr akzeptiert ...
richtig, eine pfingstrose im rasen macht noch keine kleingärtnerische nutzung, und zu den 10% beetfläche für gemüse und sommerblumen (und/oder ...) zählt sie als zierstaude natürlich nicht. aber zu einem schönen, interessanten, vor gartenbegeisterung überbordenden kleingarten kann sie beitragen.
Da hast Du schon recht und so ganz habe ich das nicht auf Dich bezogen, aber die Definitionen sind eben von Anlage zu Anlage verschieden. Wenn der Vorstand wechselt kann dann plötzlich alles anders sein.
Eine Zierstaude erfüllt aber in dem Fall schon die Gewinnung von Schnittblumen ein erwünschtes Gartenbauerzeugnis, wäre also kleingärtnerische Nutzung. Obstbäume die ja eigentlich originäre Kleingärtnerische Nutzung sind fallen hier regelmäßig bei den Anteilen unter den Tisch.
So ein Hochstamm hat schon mal den Platzbedarf von 7x7 Metern. Aber diese Fläche wird hier dem nicht zugerechnet. Ob das wirklich Rechtens ist weiß ich nicht. Der Rasen darunter oder im unerwünschtesten Fall Blumenwiese ist aber völlig der Erholungsfläche zuzurechnen.
In dem von mir genannten Fall Pfingstrose trotz üppiger Blüte mit dem Schätzwert Null weil sie nicht in einem Beet steht.
Da ist vieles eben Definitionssache und hängt sehr vom Kenntnisstand des Beurteilenden ab. Gewisse Herrschaftsallüren sind da natürlich leicht vorprogrammiert.
Allerdings kann jeder Verein seine Einschränkungen des Kleingartengesetztes in der Gartenordnung fassen wie es die Mitglieder abgestimmt haben. So eben auch Beete und der Ausschluß gewisser Pflanzungen.
In der Regel ist ein Altbestand zu tolerieren, aber bei Übergabe muß meist der Teil der nicht der geltenden Gartenordnung entspricht entfernt werden.
Ich kenne mich da jetzt ein wenig aus da ich die Ausbildung zum Kleingartenfachberater machen durfte und gerade eine Schätzerausbildung mache. Inwieweit das bei meinem Fall Zukunft hat ist noch nicht raus.