thuja hat geschrieben: ↑7. Dez 2017, 20:12 Nehmt mir Glyphosat weg, gebt mir was neues. Ich will 2 Tage später wieder nachpflanzen können.
Pelargonsäure+Maleinsäurehydrazid. :-X
Was man über mich sagt(e): Ich habe den Jargon eines Bauarbeiters, die Abgeklärtheit und Resolutheit einer Puffmutter und den Charme einer Drahtbürste...
(In Erinnerung an die Zeit im Wohnheim der Meisterschule)
Mit Pelargonsäure Regenwürmer killen und wegen dem Wiederaustrieb Maleinhydrazid und dann nicht nachpflanzen können, nein, passt nicht.
Weder so richtig auf dem Rasen, noch unter den Obstbäumen, noch unterm Wein, auch auf extensivierten Problembeeten nicht.
Bevor ich Maleinhydrazid spritze, paniere ich wohl eher mit Amidosulfonsäure und mach schwarze Erde.
Die Begründung der Parteien für ein Verbot würde ich gerne bei Gelegenheit hören. Wenn die mir sagen, dass ich keine Nahrungsmittel anbaue, dann ist das wohl politisch derzeit gewollt.
Nachdem ich nun eine Weile im Internet rumgesucht habe, bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich die aktuellen Anwendungbestimmungen für Glyphosathaltige PSM gefunden habe. Gilt jetzt NG352? "Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. "
Falls ja, veröffentlicht das BVL hier veraltete Bestimmungen? https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/2014/2014_05_21_Fa_Neue_Anwendung_Glyphosat.html
Darunter steht 2014. Jeder Anwender hat sich über die am Tag der Anwendung gültigen Bestimmungen zu informieren. Ich hörte mal, dass Gemüse- und Obstbauern am Morgen vor Behandlungen nachsehen, ob die Bestimmungen vom letzten Mal noch gelten. ;)
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Die aktuellen Anwendungsbestimmungen findest du in aktuellen Gebrauchsanweisungen, aktuellen Fachmeldungen des BVL oder erfragst sie beim Hersteller des betreffenden Mittels oder der entsprechenden Beratung.
Wie Staudo schon schrieb ist die von dir verlinkte Fachmeldung des BVL von 2014 und damit alles andere als aktuell. Es gilt momentan die von dir zitierte Anwendungsbestimmung.
Heißt für 360er Formulierungen aber auch nur, dass z.B. zwischen 2 Behandlungen mit 5l/ha mindestens 40 Tage liegen müssen. Bei 5l/ha zur Unkrautbekämpfung vor der Saat und 3l/ha zur Bekämpfung der Neuverunkrautung bis 5 Tage nach der Saat greift das schon nicht mehr, da 8l/ha und damit 2,9kg Wirkstoff je ha nicht überschritten werden.
Was man über mich sagt(e): Ich habe den Jargon eines Bauarbeiters, die Abgeklärtheit und Resolutheit einer Puffmutter und den Charme einer Drahtbürste...
(In Erinnerung an die Zeit im Wohnheim der Meisterschule)
Nach dem Schmidt´schen politischen Foul hat die Glyphosatdiskussion nicht nur hier im Forum wieder deutlich an Fahrt aufgenommen, und erinnert in vielen Punkten an den Diskurs rund um die Windernergie -- viel Emotionalitaet, noch mehr moralische Flankenangriffe bei (wahrscheinlich / vielleicht ) nicht ausreichender Sachkenntnis. Die Wortgefechte werden mE auch nicht auf Augenhöhe bzw von verschiedenen Ebenen aus geführt -- hier der professionelle Obst-/ Gemüsebauer bzw Landwirt und dort der kleine Privatgärtner mit überschaubaren Grund und Boden, von dem zudem nicht sein Auskommen und seine Existenz abhängen. Dann scheint es im Forum ja echte Experten ie Chemiker / Toxikologen / Anwender zu geben, die sich mit Glyphosat ( und Maleinhydrazid / Pelagornsäure / Metosulam/ Flufenacet usw ) bestens auskennen, wogegen der laienhaft agierende Spaßgärtner nur seine gärtnerischen Erfahrungen und Grundsaetze ins (verunkrautete ) Feld führen kann. Unter´m Strich sind sich mit Sicherheit alle darüber einig, daß sie und andere nicht an Krebs erkranken wollen ( dann müssen viele Glyphosatgegner aber auch den Verzehr von rotem Fleisch einstellen (hat die gleiche Ge- fährdungsstufe wie Glyphosat ) bzw das Rauchen bzw das Autofahren bzw die Smartphonenutzung etc ) und daß sie Bienen gern haben.... Pflanzenschutz im übrigen geht heute so ( Laubbad für Topfpflanzen unter Orientfichte und Quetschkommodenbegleitung von Hein Mück)
Trittschutz sieht gut, ab jetzt heißts wohl Schutzbrillenpflicht im Garten. Und was machst du gegen die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz bei den Cyclamensämlingen?
ThujaThujon, die Cyclymensämlinge ( und andere wie Hepatica - und Helleborussämlinge ) überlasse ich meistens ihrem Schicksal im Garten. Wenn Standortbedingungen nicht passen, verschwinden sie. Trittschutzstäbe sind in diesem Fall installiert, weil ich zunächst auf ein besonderes Cyclamen hoffte ( rohlfisianum und nicht coum, stellt sich aber immer mehr als coum heraus), aber mit Augengefährdung hast Du natürlich recht, die BG Gartenbau würde hier kein Auge zudrücken, darum demnächst Einsatz eines anderen Trittschutzes, siehe Anhang ( Schutz von ein paar vorwitzigen Wildtulpen im Rasen mit Zweigen )
Bei Deiner Antwort mußte ich erstmal überlegen, was Du meinst, aber das ist ja ein richtig konstruktiver Vorschlag, leider haben wir hier keine Weinbergschnecken ( nicht mal Weinberge ), dafür Nackt- / Acker- und Wegschnecken in Massen ( die überlasse ich übrigens nicht ihrem Schicksal, sondern greife mechanisch in dasselbe ein ). Als Kinder haben wir früher aus Schilfrohr selbstgebastelte Pfeile gefertigt und zwar mit abgerundeten Holunderzylindern -- das wäre als Weinbergschneckengehäuseersatz ( tolles Wort ) denkbar. Im übrigen habe ich das Gefühl, daß wir ein büschen vom Thema ( in diesem Thread ) abschweifen, macht aber nix.
Wohl ein bisschen OT, aber ein schönes Beispiel dafür, wie man ein durch Pflanzenschutzmaßnahmen verursachtes Risiko mit dem entsprechenden Knowhow und natürlichen Materialien minimieren kann (wie geschwollen sich das anhört ::))
Man beachte das Foto zum Beitrag: Da vergiftet gerade mal wieder ein Bauer sein Getreidefeld. Wenn die Bauern so blöd wären, müsste man Glyphosat in der Tat wohl besser verbieten. :-X ::) ;D