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Drohne überm Grundstück (Gelesen 29749 mal)

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toto
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Re: Drohne überm Grundstück

toto » Antwort #135 am:

offenbar beliebtes Männerspielzeug ... man lernt dazu ;D
Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.
hymenocallis

Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #136 am:

Ich hab mich jetzt mal über die rechtliche Lage in Österreich schlau gemacht - offenbar haben wir aufgrund der bestehenden recht strengen gesetzlichen Regelungen noch keine großen Drohnenprobleme.

"Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt."

"Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden."

"Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro."

zitiert aus: https://extrajournal.net/2017/06/09/drohnen-in-oesterreich-so-sind-die-regeln/

Zum Thema 'Wie man als Grundbesitzer gegen widerrechtliche Drohnenflüge in Österreich vorgehen soll/darf', hab ich aber leider nichts gefunden.
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toto
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Re: Drohne überm Grundstück

toto » Antwort #137 am:

Das hört sich doch gut an... ob sowas hier auch kommt? Hoffentlich.
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Arachne
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Re: Drohne überm Grundstück

Arachne » Antwort #138 am:

toto hat geschrieben: 29. Apr 2018, 21:20
Die Kinder sind wohl 14 und 15... ob die Drohnen so exakt lenken können - keine Ahnung.
[/quote]

Warum wollen Kinder einen bestimmten Gegenstand haben? Weil Freunde so etwas haben. Möglicherweise haben sie bei Freunden eine Drohne ausprobiert. Dann können sie es durchaus beim ersten Flugversuch mit der eigenen Drohne schon prima hinkriegen.


[quote author=Albizia link=topic=62904.msg3076694#msg3076694 date=1525063822]
Schließlich haben es ihnen ja die Eltern erlaubt, sonst hätten sie ihnen ja nicht eine Drohne mit Kamera gekauft.


Was konkret die Eltern den Kindern erlaubt haben, ist ungewiss. Erwachsene denken wohl erst einmal an die viele freie Natur ums
Dorf (die Kinder durften die Drohne wohl nicht in der Stadt nutzen) und nehmen vermutlich erst einmal an, dass sie die Drohne außerhalb der Ortschaft ausprobieren. Das erinnert so ein bisschen ans Internet: da sind schon manche Eltern aus allen Wolken gefallen, als sie feststellen mussten, dass ihr Nachwuchs sich nicht auf den "guten" Internetseiten getummelt, sondern Porno und Co beehrt hat.
Drinnen die Kammern und die Gemächer,
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Alles hat mir unbezahlt Schmetterling mit Duft bemalt. (F. Rückert)
Witteke
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Re: Drohne überm Grundstück

Witteke » Antwort #140 am:

Ich muss ja zugeben, dass wir hier auch schon einmal mit so einer Drohne rumgeflogen sind.

Ein Freund hatte so eine (auch schon ein recht gutes Teil) zu einer Gartenparty mitgebracht und es war das Männerspielzeug schlechthin. Die sind auch wirklich super einfach zu bedienen. Compuerspielerfahrene Teenager dürften überhaupt kein Problem haben, so ein Ding zu steuern. Wahrscheinlich sind die jedem 50-jährigen auf Anhieb haushoch überlegen ;-)

Nach dem dritten Bier sind wir damit auch etwas unbedarft durchs Dorf geflogen. Im Nachhinein betrachtet: da hätte sich auch jemand zurecht beschweren können. Natürlich ist es nicht ok, damit in andere, eigentlich nicht einsichtige Gärten zu gucken. Aber wenn das Kind im Manne mit dem neuen Spielzeug durchgeht, man dann einmal sagt, dass einem das so gar nicht passt, sich derjenige dann entschuldigt und es nicht wieder vorkommt, wäre für mich die Sache auch durch. Zu hoch würde ich das nicht aufhängen.

Hier scheinen die Dinger übrigends bei den jungen Landwirten sehr angesagt zu sein. Ich hab jetzt schon gesehen, dass die damit ihre Felder abfliegen. Ich glaube, die prüfen damit gleichmäßigen Wuchs, Reifegrad usw. Man kann die also auch durchaus sinnvoll nutzen.
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Gartenplaner
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Re: Drohne überm Grundstück

Gartenplaner » Antwort #141 am:

Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 09:39
... Man kann die also auch durchaus sinnvoll nutzen.

Es gibt eigentlich fast keine Dokus mehr, egal ob Natur, Tiere, Garten, Archäologie, Architektur, die keine Drohnenaufnahmen enthält.
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toto
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Re: Drohne überm Grundstück

toto » Antwort #142 am:

Drohnenabsturz über der Ostsee - am Strand... niedlich, wie dat Ding sich im Wasser um sich selbst drehte.
Wir hatten unseren Spaß. ;D Nö, ich bin n i c h t schadenfroh, es war eben "nur" lustig.
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susanneM
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Re: Drohne überm Grundstück

susanneM » Antwort #143 am:

Joooo, ich bin neu hier, seid bitte nicht genervt, wenn ich auch noch meine Meinung dazu gebe:

Das was Toto passiert ist, ist wirklich verwerflich, ich empfinde das Eindringen in den Privatbereich als eine ganz schlimme Verletzung des Eigentums, der persönlichen Integrität und das ist hier in der ö. Verfassung, als auch im abgb festgehalten.

torzdem sich das Ereignis von Toto so gelöst hat, müssen wir uns fragen:
welche Möglichkeiten haben wir in Zukunft.??? ???

Also denke ich, wie wird das weitergehen?
Wir müssen uns gegen das Ausspionieren - aus welchen Grund auch immer, da gibts ja auch ganz schlechte Motive - wehren können.
Und ich denke ,wir können sicher sein, dass die - nicht ganz im Rechtssystem Etablierten- in Zukunft die Technik nützen werden. Leider :( :-\


Gerne schau ich mal nach, wies in Österreich geahndet wird.

Hemerocallis hat da ja schon begonnen.
Danke Hemerocallis :)

Mir sind aus der letzten Vergangenheit keine gravierenden Fälle im Gedächtins.
Liebe Grüße aus Niederösterreich hinterm Schneeberg

susanne
hymenocallis

Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #144 am:

Das Problem hat mehrere Dimensionen:

- erstens wird die Privatsphäre verletzt, wenn ein solches Fluggerät in den Luftraum über einem Privatgrundstück eindringt - wäre auch bei einem Modellflugzeug problematisch

- zweitens wird unerlaubt gefilmt - was in Österreich prinzipiell strafbar ist (Überwachungskameras dürfen keine Millimeter des Nachbargrundes oder der Straße erfassen) und

- drittens werden diese Bilder auch noch gestreamt/gepostet/verwendet also veröffentlicht - ohne den Eigentümer um Einverständnis zu fragen, was in Österreich ebenso strafbar ist.

Punkt eins fällt noch 'irgendwie' unter Bagatelldelikt - weil auch bei einem Ball aus dem Nachbargarten der eigene Luftraum verletzt wird - da hängt es davon ab, wie oft das passiert und ob Absicht oder Ungeschicklichkeit dahintersteckt.

Punkt zwei und drei sind strafbare Handlungen - Verständnis kann man sich als Drohnenpilot eigentlich keines erwarten - hohe Strafen wären angemessen.

Auch Österreich ist leider schon von einigen gar nicht 'lustigen' Fällen von gesetzwidrigem Drohnengebrauch betroffen gewesen:

http://www.vienna.at/wiener-baeder-haben-mit-drohnen-zu-kaempfen-fkk-bereich-ausgespaeht/5422923
Witteke
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Re: Drohne überm Grundstück

Witteke » Antwort #145 am:

Natürlich ist die Gefahr da, dass die Technik für ungute Zwecke genutzt wird und beispielsweise Einbrecher Grundstücke nach schlecht einsehbaren Zugängen absuchen. Das ist kritisch und ich würde von daher auch immer hinterfragen, von wo die Drohne kommt, wenn ich eine fliegen sehe und sie nicht zuordnen kann.

Andererseits ist es aber einfach keine Straftat, auf ein fremdes Grundstück oder durch ein Fenster zu gucken. Ich bin mir rechtlich nicht ganz sicher, aber ich glaube noch nicht einmal das Betreten eines fremden Grundstückes ist per se verboten (sonst wäre ja jeder Paketzusteller kriminell). Ich verletze noch niemanden in seiner Privatsphäre, wenn ich mal einen Blick auf den Kaffeetisch im Garten werfe. Ich selbst bin beispielsweise Reiterin und wenn ich an Siedlungsstraßen lang reite, kann ich über die gängigen Sichtschutzzäune auch drüber gucken. Man hat kein Recht auf eine vollständige Abschottung von seinen Mitmenschen. Die meisten von uns leben nun einfach in sehr dicht besiedelten Räumen und man bekommt halt mit, wann die Nachbar von wem Besuch bekommen und was die sich für Gartenmöbel kaufen. Damit muss man sich arrangieren und ich finde es befremdlich, wenn man das schon als Übergriffig empfindet.

Ich bin noch sehr auf dem Land aufgewachsen und bei uns war es normal, tagsüber niemals die Haustür abzuschließen. Da haben Leute einen einfach mal spontan besucht und sich, wenn man gerade nicht da war, schon einmal in die Küche gesetzt und einen Kaffee gekocht. Das war da ganz normal. Mein Partner als "Stadtkind" findet es unangebracht, bei Leuten einfach mal an der Haustür zu klingeln, ohne vorher anzurufen ob die da sind. Ich finde das schade.

Gut letzteres hat nichts mehr direkt mit Drohnen zu tun, aber ich denke schon, dass es evtl. nicht nur an der sich verändernden Technik, sondern zum Großteil auch an der sich verändernden Einstellung liegt, dass anscheinend viele Leute zunehmend ihre Privatsphäre angegriffen sehen.
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RosaRot
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Re: Drohne überm Grundstück

RosaRot » Antwort #146 am:

Sich als Nachbar in die Küche setzen, warten und Kaffee kochen, weil das so üblich ist ist das eine, der weilen die Bude genau zu fotografieren wäre ein anderes. Eine Drohne, die bloß fliegt kann man als Ulk verbuchen, (genauso wie einen Heißluftballon der direkt über dem Garten schwebt und aus dem die Leute einem zuwinken), eine die mit feinsten Kameras bestückt ist und die auch(ungefragt) anwendet, nicht. Punkt.
Grenzwertig fand und finde ich auch die Firmen die über den Grundstücken kreisen mit Hübschräuberlein und dann an der Haustür klingeln und einem ein Luftbild verkaufen wollen, für teuer Geld. War mal so eine Mode.
Viele Grüße von
RosaRot
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Re: Drohne überm Grundstück

Gartenplaner » Antwort #147 am:

Die winkenden Leute aus dem Heißluftballon könnten vorher auch schon mit ihrem Handy den wunderbaren Ausblick gefilmt haben - ebenso wie der Nachbar aus der fünfstöckigen Blockrandbebauung die sich in den Gärten im inneren des Blocks tummelnden Nachbarn und Nachbarinnen.
Kameras sind heutzutage omnipräsent, ob man will oder nicht :-\
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Waldmeisterin
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Re: Drohne überm Grundstück

Waldmeisterin » Antwort #148 am:

das mit den Luftbildern war aber in den 70ern schon so. Das weiß ich, weil bei meiner Grundschulfreundin ein solches Bild im Wohnzimmer hing., das ist also auch schon 50 Jahre her.

Apropos Luftraum: ein zugezogener Nachbar, der im Neubaugebiet im Dorf ein Eigenheim hatte, wollte dem neubauenden Nachbar verbieten, dass dessen Kran über sein Grundstück, also seinen Luftraum, schwenkte :o
Patriotismus ist auf Kartografie und Zufall basierende Esoterik.
hymenocallis

Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #149 am:

Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 15:52
Andererseits ist es aber einfach keine Straftat, auf ein fremdes Grundstück oder durch ein Fenster zu gucken. [/quote]
So lange es einsichtig ist - der Besitzer also keine Sichtschutz-Barrieren wie Zäune, Hecken oder Vorhänge angebracht hat. Drohnen setzen sich darüber hinweg und das ist Verletzung der Privatsphäre.

Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 15:52
Ich bin mir rechtlich nicht ganz sicher, aber ich glaube noch nicht einmal das Betreten eines fremden Grundstückes ist per se verboten (sonst wäre ja jeder Paketzusteller kriminell). [/quote]
Doch - kein Paketzusteller betritt ungefragt ein Grundstück - in der Regel liefern sie Pakete am Bürgersteig ab. Das betreten von Grundstücken ohne das Einverständnis des Besitzers ist schlicht nicht erlaubt.


Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 15:52Ich verletze noch niemanden in seiner Privatsphäre, wenn ich mal einen Blick auf den Kaffeetisch im Garten werfe. [/quote] Wenn der Kaffeetisch einsichtig ist, nicht - siehe oben.

[quote author=Witteke link=topic=62904.msg3081817#msg3081817 date=1525787523]
Ich selbst bin beispielsweise Reiterin und wenn ich an Siedlungsstraßen lang reite, kann ich über die gängigen Sichtschutzzäune auch drüber gucken.

Du kannst froh sein, daß das bei Euch niemanden stört - wo kein Kläger, da kein Richter. Mach das mal bei einer moslemischen Familie, wo die weiblichen Mitglieder unverschleiert im Garten herumlaufen - dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

[quote author=Witteke link=topic=62904.msg3081817#msg3081817 date=1525787523]Man hat kein Recht auf eine vollständige Abschottung von seinen Mitmenschen.
Doch - man darf sich abschotten und wer unerlaubt die Abschottung übertritt, macht sich strafbar (Verletzung der Privatsphäre, Hausfriedensbruch, etc.).

[quote author=Witteke link=topic=62904.msg3081817#msg3081817 date=1525787523]Die meisten von uns leben nun einfach in sehr dicht besiedelten Räumen und man bekommt halt mit, wann die Nachbar von wem Besuch bekommen und was die sich für Gartenmöbel kaufen. Damit muss man sich arrangieren und ich finde es befremdlich, wenn man das schon als Übergriffig empfindet.

Ich bin noch sehr auf dem Land aufgewachsen und bei uns war es normal, tagsüber niemals die Haustür abzuschließen. Da haben Leute einen einfach mal spontan besucht und sich, wenn man gerade nicht da war, schon einmal in die Küche gesetzt und einen Kaffee gekocht. Das war da ganz normal. Mein Partner als "Stadtkind" findet es unangebracht, bei Leuten einfach mal an der Haustür zu klingeln, ohne vorher anzurufen ob die da sind. Ich finde das schade.

Gut letzteres hat nichts mehr direkt mit Drohnen zu tun, aber ich denke schon, dass es evtl. nicht nur an der sich verändernden Technik, sondern zum Großteil auch an der sich verändernden Einstellung liegt, dass anscheinend viele Leute zunehmend ihre Privatsphäre angegriffen sehen.

Geh nicht davon aus, daß Deine Distanzlosigkeit von anderen als völlig normal gewertet wird - Deine Freiheit endet dort, wo sie die anderer verletzt.
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