Die EU-Kommission hat heute ein Papier für einen Notfallplan veröffentlicht, der greifen soll, wenn es am 29.3.2019 zu einem Brexit ohne Vertrag kommt:
https://ec.europa.eu/info/publications/preparing-withdrawal-united-kingdom-european-union-30-march-2019_de
Eine kurze Zusammenfassung gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/factsheet-preparing-withdrawal-brexit-preparedness-web_de.pdf
Zitat:
" VERBOTE UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE EIN-ODER AUSFUHR VON WAREN
Zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt sehen die EU-Vorschriften Einschränkungen der Ein- oder
Ausfuhr bestimmter Waren in Drittländer bzw. aus Drittländern vor. Dies gilt beispielsweise für lebende Tiere, Erzeugnisse
tierischen Ursprungs und bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse wie Holzverpackungen. Bei bestimmten Waren
ist die Ein- bzw. Ausfuhr genehmigungs- oder anmeldepflichtig, z.B. bei radioaktiven Stoffen, Abfällen oder bestimmten
Chemikalien. Nach dem Brexit werden Waren, die für das VK bestimmt sind oder aus dem VK kommen, diesen EU-Vorschriften
unterliegen. Sie sollten daher die notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der Ein- und
Ausfuhrverbote und -beschränkungen der EU sicherzustellen."
Siehe dazu auch den
Text vom 19. Juli 2018.
Dort nach "pflanzen" suchen und die betreffenden Stellen anwählen.
Klingt nicht gut, was zukünftige Pflanzeneinkäufe aus GB angeht:
"Wenn das Vereinigte Königreich ein Drittland wird und kein Abkommen etwas anderes vorsieht, gelten die strengen EU-Vorschriften über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Bedingungen und über Kontrollen von Tieren, Pflanzen und deren Erzeugnissen für das Vereinigte Königreich wie für jedes andere Drittland."