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Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui" (Gelesen 793915 mal)

Gartengestaltung von Planen, Gelände und Boden über generelle Anlage, Wege, Steine, Zäune, Beete bis hin zu Kunst und Handwerk

Moderatoren: Nina, AndreasR

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Apfelbaeuerin
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Apfelbaeuerin » Antwort #3720 am:

Mufflon hat geschrieben: 29. Apr 2020, 12:42
Als Versiegelung gilt, was kein Wasser durch lässt.


Ja eben. Das Kunstrasenzeug ist aus Plastik und auch auf eine Plastik-Matte aufgebracht, wenn ich mich richtig an den Beitrag erinnere.
Plastik = wasserundurchlässig.
Liebe Grüße von der Apfelbäuerin


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häwimädel
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

häwimädel » Antwort #3721 am:

Kunstrasen ist wasserdurchlässig, ob das für jeden gilt weiß ich nicht. Aber stelle Dir mal die Fußballspiele auf Kunstrasenplätzen bei Regen vor, wenn der Rasen kein Wasser durchließe. ;)

Edit hat ein "s" zuviel entnommen.
(Neue Tastatur - entweder sie reagiert gar nicht, oder sie reagiert über. ::))
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

lonicera 66 » Antwort #3722 am:

Ja, welche Auswirkungen hat das auf das Bodenleben und wie ist das mit dem Einbringen von Microplastik in die Umwelt?
liebe Grüße
Loni

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Apfelbaeuerin
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Apfelbaeuerin » Antwort #3723 am:

h hat geschrieben: 29. Apr 2020, 12:50
Kunstrassen ist wasserdurchlässig, ob das für jeden gilt weiß ich nicht. Aber stelle Dir mal die Fußballspiele auf Kunstrasenplätzen bei Regen vor, wenn der Rasen kein Wasser durchließe. ;)


Ah okay, das hatte ich mir jetzt anders vorgestellt. Wie eine Matte aus Plastik halt.
Trotzdem… das macht das Ganze auch nicht viel besser ;D
Liebe Grüße von der Apfelbäuerin


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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

häwimädel » Antwort #3724 am:

Nein, ganz und gar nicht. Habe ja auch zuerst an das Argument der Flächenversiegelung gedacht, damit kommt man aber nicht weiter. Und die Definition von "Begrünung" gibt eben auch nichts her. Ich versuche nachzuvollziehen, warum das Gericht Landratsamt so entschieden hat und wie man eine solche Entscheidung ändern könnte. :-\
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Mufflon » Antwort #3725 am:

Da muss die Verordnung neu formuliert werden, wenn die so etwas verhindern wollen.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Starking007 » Antwort #3726 am:

Diese Verordnung aus Zeiten, in denen man noch nicht ahnte,
wie sich die Dummheit entwickeln kann.
Gruß Arthur
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

lonicera 66 » Antwort #3727 am:

;D

Ich mache morgen mal Fotos von einer Straße in W.
Ihr glaubt nicht, was es dort für seltsame Blüten treibt. ;)
liebe Grüße
Loni

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Ayamo » Antwort #3728 am:

Zum Kunstrasen wurden schon die richtigen Antworten gegeben - er ist idR. wasserdurchlässig.

Habe eben mal Arbeitspause gemacht und mir das 5-min-Video angeschaut. Bislang hat das Landratsamt als höhere Verwaltungsbehörde keine Handhabe gesehen, gegen den Kunstrasen vorzugehen. Von "Gericht" habe ich im Beitrag aber nichts gehört (?).

Entscheidend ist aber etwas anderes: Auch die Verlegung eines Kunstrasens erfolgt gemäß der Definition von § 2 BayBO unter Einsatz von Bauprodukten, ist also eine bauliche Anlage. So wie zB ein befestigter Fußweg von der Straße zum Haus eine solche bauliche Anlage ist.

Daraus ergeben sich für mich zwei Gedanken:
1)
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Kunstrasenfläche als bauliche Anlage zu werten ist; dann wäre Art. 7 BayBO (Begrünungspflicht) nicht auf diese Fläche anzuwenden. Hier wäre aber zu prüfen, ob die Überbauung des Grundstückes einem ggf. rechtsverbindlichen Bebauungsplan entspricht oder gemäß § 34 BauGB aus der Umgebung abgeleitet werden kann. Dazu sagt das Video nichts aus.
Ich schließe aber nicht aus, dass der Landschaftsarchitekt da etwas übersehen hat. Auch dass ein Landratsamt seine (im Video geäußerte) Auffassung ändert, würde ich nicht ausschließen.

2)
Ob mit Kunstrasen ebenso wie mit "natürlichem Rasen" (der keine besonders guten Umweltauswirkungen hat) die Begrünungs/Bepflanzungspflicht des Art. 7 BayBO erfüllt werden kann, wäre zu prüfen. Die BayBO ist knapp gehalten, so wie andere Bauordnungen. Hierzu gibt es i.d.R. juristische Kommentare zum Gesetz, die in den klassichen Bereichen der Bauordnung (Abstandsflächen usw.) recht ergiebig sind, beim Rest aber oft mau. Den bayrischen habe ich nicht, bin kein Bajuwar.

3)
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade vor dem Hintergrund der Schottergärtenthematik hier zukünftig Klarstellungen der Bauordnungen erfolgen. Die ersten Gemeinden haben ja schon Vorgartensatzungen beschlossen. Warum nicht, ein neues Regelungsthema...

Das Thema "was wie zählt" ist tatsächlich nicht so einfach wie man denkt, nicht nur bei Rasen. Ein natürlicher Feldsteinhaufen (der schon vorhanden ist) zählt nicht als bauliche Anlage und somit nicht als Überbauung zu rechnen, auch wenn da wenig wächst (zB Alpinum). Dasselbe gekauft, herangefahren, oder sogar aus Beton ist eine bauliche Anlage und muss GRZ II und ggf Begrünungsvorschriften einhalten, auch wenn die Eidechsen es lieben.

Für eine Bewertung gibt es insgesamt zu wenig Informationen im Beitrag. War ja auch auf 5 min begrenzt und sollte wohl die Gemüter aufregen.
Den Markt für diesen Rasen sehe ich auch, eine Studie der Umweltauswirkungen von Kunstrasen fände ich daher mal spannend und bedenkenswert. Vielleicht gibt uns die Industrie da nur unseren Verpackungs- und sonstigen Recyclingmüll zurück.

Gruß
Ayamo
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Krusemünte » Antwort #3729 am:

Mufflon hat geschrieben: 29. Apr 2020, 12:42
Als Versiegelung gilt, was kein Wasser durch lässt.
Ein Nachbar musste seinen Pavillon abreißen, weil er nachträglich einen Boden gegossen hat.



und auch da kocht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen. In unserer Gemeinde gelten auch Rasengittersteine oder Öko-Versickerungspflaster als versiegelte Fläche obwohl Niederschlag nach unten abgeleitet werden kann und auf dem eigenen Grundstück versickert. >:( >:(

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Mediterraneus
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Mediterraneus » Antwort #3730 am:

Naja, wenn das Zeugs Wasser durchlässt, dann kommt doch auch Ackerwinde und Löwenzahn durch.
Und im Rasen, wenn man ihn denn nicht regelmäßig staubsaugt, wird sich schon irgendwann ein eigenes Habitat entwickeln ;D
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Roeschen1 » Antwort #3731 am:

Mediterraneus hat geschrieben: 29. Apr 2020, 13:48
Naja, wenn das Zeugs Wasser durchlässt, dann kommt doch auch Ackerwinde und Löwenzahn durch.
Und im Rasen, wenn man ihn denn nicht regelmäßig staubsaugt, wird sich schon irgendwann ein eigenes Habitat entwickeln ;D

Dafür wird unter dem Kunstrasen Unkautvlies verlegt.
https://blog.rasen-verlegung.de/ist-kunstrasen-wasserdurchlaessig/
Statt Rasenmäher kommt dann der Staubsauger zum Einsatz.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Gartenplaner » Antwort #3732 am:

h hat geschrieben: 29. Apr 2020, 13:04
Nein, ganz und gar nicht. Habe ja auch zuerst an das Argument der Flächenversiegelung gedacht, damit kommt man aber nicht weiter. ...


Im Grunde gilt das Gleiche für "Schottergärten" - da ist ein Unkrautvlies drunter, das wasserdurchlässig ist, also keine wasserdichte Versiegelung des Bodens wie ein Betonweg oder in geringerem Umfang Pflaster.

Das Bodenleben wird verarmen, Mikroplastik könnte vielleicht zu einem Hebelpunkt für Urteile werden.

Als ich vor 10 Jahren ein Praktikum bei einem Gartenarchitekturbüro machte, die moderne Anlagen entwarfen, wurde auch schon ab und an Kunstrasen eingesetzt, aber nicht in dem Umfang, das war dann eher für eine Fläche am Pool oder Dachgärten.
Wer meinen Lern-Garten sehen will - unterm Goldfrosch-Bild den Globus klicken!

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Mediterraneus » Antwort #3733 am:

Roeschen1 hat geschrieben: 29. Apr 2020, 13:55
Mediterraneus hat geschrieben: 29. Apr 2020, 13:48
Naja, wenn das Zeugs Wasser durchlässt, dann kommt doch auch Ackerwinde und Löwenzahn durch.
Und im Rasen, wenn man ihn denn nicht regelmäßig staubsaugt, wird sich schon irgendwann ein eigenes Habitat entwickeln ;D

Dafür wird unter dem Kunstrasen Unkautvlies verlegt.
https://blog.rasen-verlegung.de/ist-kunstrasen-wasserdurchlaessig/
Statt Rasenmäher kommt dann der Staubsauger zum Einsatz.


Und Hunde-, Katzenkacke? Ich meine, so einen Teppich kann man im Freien doch niemals sauber halten. Und in ein paar Jahren ist das dann alles Sondermüll :-\
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"

Roeschen1 » Antwort #3734 am:

Der wird dann mit dem Dampfstrahler gegen Algen, Blütenstaub, Exkremente, bearbeitet.
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