Staudo hat geschrieben: ↑27. Mai 2021, 19:07 Das Bild des schlüpfenden Männchens dürfte eine ziemliche Rarität sein. ;)
Ich denke auch. Das war aber auch ein glücklicher Zufall, dass der sich mitten auf dem Weg ans Tageslicht grub. Futterholz in dem Fall: Prunus.
Die beiden heute entdeckten wir auch durch die geöffnete Oberfläche. In dem Fall half ich ihnen dann nach draußen, um sie sicher an einen Baum zu bringen - sie schlüpften nämlich im Hühnergarten!
Um sie zu fördern, vergraben wir ja bewusst Altholz im Garten, meine alten Baumstämme ziehen sich ja wie ein roter Faden durch den Garten. ;) Natürlichen (alten) Eichenbewuchs gibt es in nächster Nähe auch. Sie gehen aber auch an Hasel und Birke, sind also gar nicht so wählerisch, was das Futterholz angeht. pearl, es lohnt sich, in unmittelbarer Nähe von Stubben oder Totholz genau jetzt nach den "Schlupflöchern" zu suchen, so lässt sich die Besiedelung am einfachsten feststellen. Mit einsetzender Dämmerung fliegen die Käfer auf und suchen sich meist höhere Bäume, die angeflogen werden. Hier wird die Tsuga auf dem Hof immer regelrecht umschwirrt. Unsere Ohren sind schon auf das Geräusch getrimmt. ;D
:D vielen dank, lieber Hausgeist und Respekt für deine Expertise Hirschkäfer technisch. :D . Das eine Exemplar, das ich gefunden habe, war am Fuß eines uralten Hasels. Ich mach mich mal auf die Suche! auf der Karte in meinem link ist 2020 ein Fund in unserer Gemeinde gemeldet worden. Der Wiesengarten ist ja in einem anderen Bundesland.
“I love science, and it pains me to think that so many are terrified of the subject or feel that choosing science means you cannot also choose compassion, or the arts, or be awed by nature. Science is not meant to cure us of mystery, but to reinvent and reinvigorate it.”
Hausgeist hat geschrieben: ↑27. Mai 2021, 19:33 Um sie zu fördern, vergraben wir ja bewusst Altholz im Garten, meine alten Baumstämme ziehen sich ja wie ein roter Faden durch den Garten. ;)
Ich finde das toll Hausgeist :D.
Der schönste Garten ist der, der kurz vor dem Verwildern steht. Dr. med. Daniel Gottlob Moritz Schreber (1808-1861)
Absolut beeindruckend, Hausgeist :D . @Pearl Danke für den Link zur Karte. Bei uns gibt's offenbar keine Funde. Vielleicht ist es doch zu "frisch" auf der Ostalb :-\
WühlmausGrüße
"Das Schiff ist sicherer, wenn es im Hafen liegt. Aber dafür wurde es nicht gebaut." Paulo Coelho
Ich bin begeistert! Einmal vor 25 Jahren hatten wir einen gesehen, die Larven davon wurden uns auch gezeigt. Es war in Mahlow/Blankenfelde bei einer Kleingartenanlage. Schon das hatte uns sehr beeindruckt.
"Bleiben" trifft es vielleicht nicht ganz. Wie groß der Aktionsradius ist, kann ich nicht sagen, aber sie fliegen sicher auch in umliegende Gärten und Wälder aus, andererseits werden sicher auch andere Hirschkäfer bei uns in den Garten einfliegen und die Stämme nutzen. Unterwegs sind sie insgesamt über einen Zeitraum von gut zwei Monaten (letztes Jahr von Ende Mai bis Ende Juli). In der Zeit danach gibt es eher nur noch Totfunde, die Paarung und Eablage ist dann durch.
Das weiß ich gar nicht. Nicht, dass ich dann in die Beweislast komme, dass sie wirklich tot aufgefunden wurden. :P Davon abgesehen sind sie dann nicht mehr immer ganz intakt. ;)
Ich denke, man darf sie auch tot nicht besitzen. An sich logisch, da man ja nicht nachweisen könnte, ob sie schon tot waren oder für den Kasten erst getötet wurden.
Rechtlich sicher kein Experte, aber das habe ich bei Suche dazu gefunden:
§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz zu nehmen, in Besitz zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote). Ausnahmen gibts in § 46 wenn man nachweisen kann, dass man die Tiere oder Pflanzen schon vor Unterschutzstellung in Gewahrsam hatte.
Zwiebeltom hat geschrieben: ↑28. Mai 2021, 20:51 Ich denke, man darf sie auch tot nicht besitzen. An sich logisch, da man ja nicht nachweisen könnte, ob sie schon tot waren oder für den Kasten erst getötet wurden.
Rechtlich sicher kein Experte, aber das habe ich bei Suche dazu gefunden:
§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz zu nehmen, in Besitz zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote). Ausnahmen gibts in § 46 wenn man nachweisen kann, dass man die Tiere oder Pflanzen schon vor Unterschutzstellung in Gewahrsam hatte.
Genau so. Geschützte Arten darf man noch nicht einmal zur Ansicht fangen, wenn man sie danach gleich wieder freilässt. Auch Straßenleichen sammeln ist nicht erlaubt.
pearl hat geschrieben: ↑27. Mai 2021, 18:44 und ich hab nur einmal einen halbtoten gefunden! Der liegt jetzt tot in der Vitrine. Könnte ich irgendwas tun, damit sie sich besser vermehren?
Ich wage zu bezweifeln, dass sich der Käfer in der Vitrine vermehren wird. :-X ;)