Für "einfach machen und abwarten" kenne ich zu viele abschreckende Beispiele, wo Leute für Banalitäten belangt wurden. So ein paar Gedanken im Voraus können da nicht schaden. Dann kann ich zumindest gut informiert entscheiden ;)
Meine eigenen Erfahrungen mit dem Kleingewerbe für den Baumschnitt haben mir gezeigt, wie viel vom Kenntnisstand oder auch der Laune des zuständigen Sachbearbeiters abhängt, wenn man erstmal in bürokratischen Gewässern schwimmt. Teilweise hatte ich da eine längere Korrespondenz (separate Steuererklärung eh) wegen 150,- im Jahr. Das steht dann in keinem Verhältnis. In einem anderen Fall reichte ein Telefonat.
Aber mit "Gesetz zum Inverkehrbringen von Pflanzenmaterial" und "Pflanzenpass" habe ich jetzt mal zwei Stichpunkte, um weiter zu sehen :)
hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00Darfst du auf deiner Fläche überhaupt produzieren? Ich nicht.
@tt: Das liegt in deinem Fall aber am Kleingartengesetz, oder?
Meine "Topfbaumschule" steht hier direkt an der Wohnung, bzw. ich hätte auch noch zwei landwirtschaftliche Flächen (jetzt Obstwiesen). Daran sollte es nicht scheitern.