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Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen (Gelesen 3412 mal)

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dmks
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Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen

dmks » Antwort #15 am:

Nochmal zur Steuer/Abgaben/Sozialversicherung: soweit mein letzter Erkenntnisstand ist darf jeder bis etwa 500 Euro im Monat privat steuer- und abgabenfrei umsetzen.
Bei offiziellen Zuverdienstjobs werden zwar pauschal 2% oder so veranschlagt, aber privater Pflanzenverkauf, Trödelmarkt oder ebai sind bis zu einem Festbetrag frei.
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Kleopatra
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Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen

Kleopatra » Antwort #16 am:

Getopftes aus dem Garten/Gewächshaus ist doch weit verbreitet bei Kleinanzeigen.de, da ist mir der Begriff Pflanzenpass nie begegnet
Bei meinen Anzeigen steht auch immer dabei, daß das eigene Nachzucht, nur kleine Mengen und kein Gewerbe ist.
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agarökonom
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Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen

agarökonom » Antwort #17 am:

Hier stellen einige Leute Ernteüberschüsse vor den Garten , zusammen mit der Kasse des Vertrauens. Je nach Dorf funktioniert das gut , bei uns wurden die Produkte stehen gelassen und die Kasse mitgenommen. Seitdem lassen wir das
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Gänselieschen
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Re: Was für „Produkte“ aus dem Garten darf ich auf dem eigenen Grundstück verkaufen

Gänselieschen » Antwort #18 am:

Ich stelle alles raus an Gartenkram, wenn ich denke, dass es jemanden freuen könnte. Dahlienknollen, Obst sofern zu viel, geteilte Astern, sogar angeschnittene gute Kürbisse...aber ohne Kasse....

Kasse weg ist wirklich finster....
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