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Schafe halten VIII (Gelesen 71002 mal)

Über Hund und Katz... und alle anderen Haus und Nutztiere

Moderator: Nina

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frauenschuh
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Re: Schafe halten VIII

frauenschuh » Antwort #1935 am:

Dann noch mal zur Absurdität der Pachtauflagen
Hier müsste ich den Förster um Erlaubnis fragen, ob ich das zurückpflegen darf. Da kann ja gar nicht beabsichtigt sein Grünland zu erhalten
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frauenschuh
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Re: Schafe halten VIII

frauenschuh » Antwort #1936 am:

Denn gleichzeitig müsste ich vom Rinnsal, pardon Bach, 5 m Abstand halten. Damit da dieHainbuchen und die Brombeeren ihre Ruhe haben. Es verblieben 5 m zum bewirtschaften. Revoluzzersabine hat gestern das erste Viertel gehütet. Ich warte auf Proteste. Ersatzbewirtschafter gibt es da nicht
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frauenschuh
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Re: Schafe halten VIII

frauenschuh » Antwort #1937 am:

Wenn das allen Ernstes Ärger gibt, dann fange ich an zu spekulieren warum man das Grünland für viel Geld freigestellt hat. Zum Grünlanderhalt??? Oder aufgrund anderer Interessen.
Das sind die Hainbuchensämlinge unter dem Baumschatten nach der Hute. So funktioniert das nicht.
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Asinella
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Re: Schafe halten VIII

Asinella » Antwort #1938 am:

Nach welcher Regelung musst Du denn einen Gewässerrandstreifen von 5 m einhalten? Ich kenne das nur für Pflanzenschutzmittel und Düngung. Das sagt auch die Niedersächsische LW-Kammer, danach wäre Beweidung zulässig:
Folgende Abstände sind einzuhalten:
An Gewässer erster Ordnung: 10 m seit dem 01.07.2021
An Gewässer zweiter Ordnung: 5 m seit dem 01.07.2022
An Gewässer dritter Ordnung: 3 m seit dem 01.07.2022
Auf diesen Streifen ist die Ausbringung von Pflanzenschutz und die Düngung untersagt. Eine Beweidung ist zulässig. Die Aussaat einer Kultur oder die Etablierung einer Brache ist möglich. Achtung: Der Unterfußdünger oder das Pflanzen von Kartoffeln mit gebeizten Saatgut gilt als Düngung bzw. Pflanzenschutzmaßnahme.

https://www.lwk-niedersachsen.de/bezst- ... ndstreifen
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