Der Angeklagte hatte seinerseits NICHT behauptet, dass sein (Prärie-) Sonnenhut eine Rudbeckia seie, sondern eben nur von Sonnenhut gesprochen. Dabei seie ihm zugute zu halten, dass er damit auch den "richtigen" lat. eben korrekt (Jawoll!) als Ratibida pinnata aufzurufenen Kandidaten gemeint haben könnte... - Erbitte daher mildernde Umstände für diese "Schluderei" mit der lateinischen Richtigkeit...
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Ausgefallenes öffentliches Grün und Verkehrsbegleitgrün (Gelesen 132837 mal)
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Re: Ausgefallenes öffentliches Grün und Verkehrsbegleitgrün
Nicht ganz, hohes Gericht!
Der Angeklagte hatte seinerseits NICHT behauptet, dass sein (Prärie-) Sonnenhut eine Rudbeckia seie, sondern eben nur von Sonnenhut gesprochen. Dabei seie ihm zugute zu halten, dass er damit auch den "richtigen" lat. eben korrekt (Jawoll!) als Ratibida pinnata aufzurufenen Kandidaten gemeint haben könnte... - Erbitte daher mildernde Umstände für diese "Schluderei" mit der lateinischen Richtigkeit...
Der Angeklagte hatte seinerseits NICHT behauptet, dass sein (Prärie-) Sonnenhut eine Rudbeckia seie, sondern eben nur von Sonnenhut gesprochen. Dabei seie ihm zugute zu halten, dass er damit auch den "richtigen" lat. eben korrekt (Jawoll!) als Ratibida pinnata aufzurufenen Kandidaten gemeint haben könnte... - Erbitte daher mildernde Umstände für diese "Schluderei" mit der lateinischen Richtigkeit...
Giess- statt Wehrpflicht!