

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Knorbs: Hmmmm, grübel. Diese Aussage habe ich jetzt nicht verstandenich würde mal sagen...solltest du der einzige sein, der eine hosta besitzt mit eindeutigen merkmalen, die nur dieses eine exemplar zeigt, wer will dir beweisen, dass diese pflanze nicht in deinem garten das licht der welt erblickte? für tiefergehende auslegungen empfehle ich juristische beratung.
§ 22 - Sortenschutzantrag stellen beim bundesortenamt. steht im sortenschutzgesetz . der satz ist, obwohl ein gesetzestext, ziemlich klar + lässt wenig raum für interpretationen.wo kann man denn eine Hosta auf seinen Namen registrieren lassen?
schon aber: "Ist der Antragsteller nicht oder nicht allein der Ursprungszüchter oder Entdecker, so hat er anzugehen, wie die Sorte an ihn gelangt ist." darauf bezog sich meine äußerung "wer will dir beweisen, dass diese pflanze nicht in deinem garten das licht der welt erblickte?" ...würde ja manches vereinfachenDemnach wäre Joon Entdeckerin, wenn bei ihr dieser Sport aufgetaucht bzw. er ihr aufgefallen ist. Er ist ja, wenn ich das recht begreife, ein Labor-Zufallsprodukt und damit vergleichbar einem Natur-Zufallsprodukt, oder?
Du nervst nicht.Planwerk: wo kann man denn eine Hosta auf seinen Namen registrieren lassen? Und was habe ich davon? Sorry, wenn ich nerve. Bin auch nicht böse, wenn's da jetzt keine weiteren Infos mehr gibt. Aber für mich als alter Hostanarr ist das schon ein wenig aufregend, und mit sowas habe ich ja auch nicht täglich zu tun.LG Joon
ruhmUnd was habe ich davon?