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Garten (Gelesen 2259 mal)
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- Knusperhäuschen
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Hochtaunus, Hessen
Re:Garten
Ich meine auch, dass man die Rechnung per Überweisung mit Bankbeleg zahlen muss, bei Barzahlung geht das mit dem Absetzen wohl nicht.edit: hab gerade noch diese Quelle gefunden, da steht sogar, dass für Verkehrssicherungsmassnahmen sogar nochmal extra Kosten geltend gemacht werden können, z.B. ein morscher Baum, der gefällt werden muss, vielleicht gehört das auch dazu.
Warum bin ich eigentlich gerade nicht im Garten?
- Gänselieschen
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Re:Garten
Ja, merkwürdigerweise ist das so. Bezahlung per Überweisung, nicht bar. Netz mit doppeltem Boden, damit man nicht einfach nur Rechnungen einreicht, die quasi aus Gefälligkeit erstellt wurden...Absetzbarkeit Häuslicher Dienstleistungen nennt sich das Ganze, dient zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Förderung von Kleinstunternehmen.Das mit dem Bäumefällen klingt für mich auch interessant, bei mir steht eine riesige Lärche in Haus-sturz-richtung, die Jahr für Jahr mehr abstirbt. Ich würde aber großen Wert darauf legen, Lärchenholz für meinen Garten zu gewinnen, Bretter oder Stecken. Aber die meisten Firmen tragen den Baum quasi ab, da kommen nur Stücken bei raus. Lärchenbretter sollen als Beetbegrenzung länger halten als alles andere.L.G.Gänselieschen
- Carloggera
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Re:Garten
Um es ganz konkret zu machen: - es können immer 20% des aufgeführten Arbeitslohns geltend gemacht werden (bei mir hat die Rechnung gereicht, ich brauchte keinen Überweisungsbeleg, das ist wohl vom FA abhängig)- seit 2009 kann man bis zu 1200 EURO geltend machen (dazu braucht man dann nachgewiesene Kosten in Höhe von 6000 EURO)- in der Erläuterung für meine 2008er Steuererklärung habe ich auch gefunden, dass 600 EURO Gartengestaltung separat von den anderen 600 EURO "haushaltsnahen Dienstleistungen" gelten gemacht werden konnten. Man käme hier also auch auf 1200 EURO.Ansonsten sollte man immer beim FA nachfragen, die haben die Pflicht zur Beratung und tun das nach meiner Erfahrung i.d.R. gerne und gut.LG, CarloBitte keine Euphorie.Die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit liegt bei 600 €

Re:Garten
Zum Steuerlichen: Offizielle Rechnung muss sein, in der Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Baumfällen- und pflegen sind ebenfalls berücksichtigungsfähig, sofern (so meine ich) der Standort zum Haus gehört. Irgendwo auf der "Grünen Wiese" geht vermutlich nicht.Zum Verkauf von gefällten Bäumen: Als wir unsere 11 Riesenpappeln fällen ließen, haben wir die Bäume gegen Verzicht auf die Kosten des Abtransportes dem Baumfäller überlassen. Die Stämme wurden dann von einem Holzverarbeitungsbetrieb abgeholt. Ich gehe somit davon aus, dass selbst die Pappeln einiges wert waren.
Re:Garten
Da spielte vermutlich, wie bei Holz sehr oft, die Menge eine Rolle. In der Regel erzielt man erst dann ordentliche Preise, wenn der Harvester kommen kann.Pappel ist gut für Holzschuhe und Streichhölzer: weich und nicht beständig, Material zum Drechseln und Schnitzen.