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Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern (Gelesen 11830 mal)
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
http://www.plantipp.eu/de/ es fehlte der Schrägstrich zum Schluß..
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!
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freiburgbalkon
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
also, ich denke, das Forum hier kann mir und andern Hobbyzüchtern so am besten helfen, wie es es jetzt schon tut:Es bietet Raum für Austausch und IdeenEs dient als Plattform zur Präsentation der Neuen samt ein wenig Plauderei darüberEs finden sich nette User, die die Pflanze aufnehmen und testen und dokumentieren, wenn ich das nicht selbst möchte.Es bieten sich freundliche Unterstützer an in Sachen Veredeln wenn vermehrungswürdige Sorten dabei sind.Es finden sich erste Interessenten und Abnehmer, und somit weitere Tester, danach bei Erfolg kann ich eine Sorte vielleicht später einmal an einem Wettbewerb teilnehmen lassen... und dann findet sie vielleicht auch so einen kommerziell handelnden Interessenten und hat eine Chance in etwas großem Stil vermehrt zu werden wie jetzt z.B. Wänningers "Unschuld".Und wenn das nicht klappt, bleibt sie doch am Leben und kann von Liebhabern per Steckling oder Veredelung weiter eine kleine Verbreitung erfahren. Wie auch immer, es ist eine schöne spannende Sache und man hat sogar die Chance, in die Nachwelt einzugehen mit einer "unsterblichen" Rose, die es vielleicht noch in 200 Jahren gibt.
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
Gibt es nicht einen "natürlichen" Urheberschutz auf eigene Erfindungen und Kreationen? In der Kunst gibt es diesen, es geht dort ohne Markenschutz.Was mir noch nicht klar ist: Wenn z.B. Herr Wänninger aus 2 schon vorhandenen Rosen seine Unschuld gezüchtet hat, dann verletzt er doch nicht das Urheberrecht der Rosenzüchter, deren Rosen er verwendet hat und die Urheberrechte auf ihre Rosen besitzen. Sonst wären ja alle Neuzüchtungen sozusagen "illegal" gezüchtet.Dürfte ein Hobbyzüchter dann aus Westerland und Romanze keine neue Züchtung in den Handel bringen, ohne vorher Kordes und Tantau um Lizenz zu bitten?Das kann doch gar nicht sein.Im Fall des Züchters, der seine Pflanzen vernichten musste, hätte ein rechtzeitiges Eingreifen durch einen guten Anwalt Schlimmeres verhindert. So weit ich weiß, muß der Hobbyzüchter nicht beweisen, daß er unschuldig ist, sondern die andere Partei muß beweisen, daß er ihre Urheberrechte verletzt hat.Wenn das stimmt, sieht die Situation für den Hobbyzüchter doch gar nicht so schlecht aus.Und viel Vorarbeit steckt im Grunde genommen in jedem Vorhaben, daß gelingen soll. Da darf man nicht in Stunden rechnen.....manchmal dauert es eben Jahre bis Jahrzehnte, bis der Erfolg eintritt. Gott sei Dank gibt es immer wieder Menschen, die keine Mühen scheuen und einen langen Atem haben.Gruß Blümia
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
Das Urheberrecht betrifft geistiges Schaffen und hat weder mit Sorten- noch mit Markenschutz etwas zu tun.So weit mir bekannt, darf eine neue Sorte durchaus mit vorhandenen Sorten gezüchtet werden - allerdings müssen sie „weit genug weg“ von den Muttersorten sein. Eine reine Kopie wird erst Ärger bringen, wenn man diese Kopie in Verkehr bringt. Für den eigenen Hobbygarten darf man auch geschützte Sorten vermehren.Den Fall des Herrn Wänninger kenne ich übrigens nicht.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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freiburgbalkon
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
Da gibt es keinen Fall, der wurde jetzt nur mal so als Beispiel genommen. Man darf zum Glück noch mit allen Rosen züchten, aber es wurde auch schon versucht, daran zu rütteln, ist aber wohl gescheitert bzw. noch nicht durchgekommen...Das Urheberrecht betrifft geistiges Schaffen und hat weder mit Sorten- noch mit Markenschutz etwas zu tun.So weit mir bekannt, darf eine neue Sorte durchaus mit vorhandenen Sorten gezüchtet werden - allerdings müssen sie „weit genug weg“ von den Muttersorten sein. Eine reine Kopie wird erst Ärger bringen, wenn man diese Kopie in Verkehr bringt. Für den eigenen Hobbygarten darf man auch geschützte Sorten vermehren.Den Fall des Herrn Wänninger kenne ich übrigens nicht.
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
Vermutlich gab es Bestrebungen den Sortenschutz auch auf Nachzüchtungen auszudehnen, wobei Rosen da eine Pflanzengruppe unter vielen anderen sind.
Prominente Beispiele sind Surfinia-Petunien oder Knospenblüher bei Calluna (Heidekraut), wo es bald „Nachbauten“ gab.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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callis
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
So ist es, Freiburgbalkon, selbst ohne Nachwelt....Wie auch immer, es ist eine schöne spannende Sache ...
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freiburgbalkon
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
dochdoch, ich möchte in die Nachwelt eingehen, auf meinem Grabstein soll stehen: Züchterin der Rose "Soundso". Mindestens
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callis
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
:DIch drück die Daumen.
Re:Marktchancen u. Sortenschutz für schöne Rosensorten von Privatzüchtern
[size=0]edit: war leider im falschen faden und hier ot...[/size]