(Danke Walt, du warst schneller)
Wobei das letztlich zwar juristisch interessant sein mag, aber sonst eher nicht: Der bloße Nachweis einer Veränderung sagt nichts darüber aus, ob die irgend etwas zu bedeuten hat.
Das Ergebnis einer konventionellen Pflanzenzüchtung unter Zuhilfenahme vom ionisierender Strahlung oder erbgutschädigenden Chemikalien lässt sich von der Ausgangspflanze auch unterscheiden, da das Ergebnis sehr viele Mutationen im Erbgut aufweist, die die Ausgangspflanze nicht hat.
Walt hat geschrieben: ↑25. Jul 2018, 14:51
Die Entscheidung des EUGH ist leider voll an der Realität vorbei.
Ich fürchte, es ist schlimmer: Die Gesetzeslage hat diese Entscheidung nicht nur möglich gemacht, evtl. führte an der Entscheidung kein Weg vorbei.
In jedem Fall sehe ich da nicht den EUGh in der Schusslinie, sondern den Gesetzgeber, der eine Grenzlinie Gentechnik/Natur versucht hat zu ziehen, die sich mehr und mehr als unsinnig erweist.