zitat von fars
Gibt ja heute schon Zierpflanzenzüchtungen mit Copyright. Dürfen nicht vermehrt werden. Ich halte mich daran.
du + ich + wir fast alle dürfen schon solche pflanzen vermehren und auch weitergeben/tauschen. bei sarastro als gewerbl. staudengärtner sieht das allerdings anders aus.
sortenschutzgesetz:
§ 10
Wirkung des Sortenschutzes(1) Vorbehaltlich der §§ 10a und 10b hat der Sortenschutz die Wirkung, daß allein der Sortenschutzinhaber berechtigt ist,
1. Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte
a) zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder
b) zu einem der unter Buchstabe a genannten Zwecke aufzubewahren,
2. Handlungen nach Nummer 1 vorzunehmen mit sonstigen Pflanzen oder Pflanzenteilen oder hieraus unmittelbar gewonnenen Erzeugnissen, wenn zu ihrer Erzeugung Vermehrungsmaterial ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers verwendet wurde und der Sortenschutzinhaber keine Gelegenheit hatte, sein Sortenschutzrecht hinsichtlich dieser Verwendung geltend zu machen.
§ 10a
Beschränkung der Wirkung des Sortenschutzes
(1) Die Wirkung des Sortenschutzes erstreckt sich nicht auf Handlungen nach § 10 Absatz 1
1. im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken,