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thuja thujon hat geschrieben: ↑29. Jun 2026, 10:59
Dich stört Wasser, dass zu dir aufs Grundstück fällt? Was machst du wenn es regnet?
Gesunder, sauberer Regen wäre hochwillkommen,
in der Güllegrube zwischengelagerte Brühe, die niemand
kontrolliert, würde auch dich vermutlich nicht begeistern,
wenn du davon eine Dusche in deinem Gärtchen
abbekommst .
Entweder du klärst es mit dem Landwirt, wobei auch hier der Eigentümer nur schwer feststellbar ist, oder beim Amt.
Freizeitgrundstücke sind bei uns sündhaft teuer, von daher wäre ich auch reichlich erbost, wenn mir einer den Garten ständig mitbewässern würde.
Wie weit ran ans Grundstück bewirtschaftet werden darf, würde ich auch gleich erfragen. Ich hatte da vor Jahren mal in den Tiefen des Internets nachgeschaut und meine, er darf nicht bis an die Grenze ran, sondern muß mindestens einen Meter Abstand halten, die Hand lege ich dafür aber nicht ins Feuer. Da gibt's sowieso keine allgemeingültige Antwort, weil jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kocht.
Bei uns wäre das Ordnungsamt zuständig oder könnte dir die zuständige Stelle nennen.
Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her.