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thuja thujon hat geschrieben: ↑29. Jun 2026, 10:59
Dich stört Wasser, dass zu dir aufs Grundstück fällt? Was machst du wenn es regnet?
Gesunder, sauberer Regen wäre hochwillkommen,
in der Güllegrube zwischengelagerte Brühe, die niemand
kontrolliert, würde auch dich vermutlich nicht begeistern,
wenn du davon eine Dusche in deinem Gärtchen
abbekommst .
Entweder du klärst es mit dem Landwirt, wobei auch hier der Eigentümer nur schwer feststellbar ist, oder beim Amt.
Freizeitgrundstücke sind bei uns sündhaft teuer, von daher wäre ich auch reichlich erbost, wenn mir einer den Garten ständig mitbewässern würde.
Wie weit ran ans Grundstück bewirtschaftet werden darf, würde ich auch gleich erfragen. Ich hatte da vor Jahren mal in den Tiefen des Internets nachgeschaut und meine, er darf nicht bis an die Grenze ran, sondern muß mindestens einen Meter Abstand halten, die Hand lege ich dafür aber nicht ins Feuer. Da gibt's sowieso keine allgemeingültige Antwort, weil jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kocht.
Bei uns wäre das Ordnungsamt zuständig oder könnte dir die zuständige Stelle nennen.
Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her.
thuja thujon hat geschrieben: ↑29. Jun 2026, 10:59
Dich stört Wasser, dass zu dir aufs Grundstück fällt? Was machst du wenn es regnet?
Gesunder, sauberer Regen wäre hochwillkommen,
in der Güllegrube zwischengelagerte Brühe, die niemand
kontrolliert, würde auch dich vermutlich nicht begeistern,
Muß 'ne ziemlich große Grube sein - für so ein Aggregat und .....ich trampel ja nicht gern; und dennoch wieder darauf 'rum: aber seit fast 10 Jahren gibt es die neueste Düngemittelverordnung; dabei wird jedes Krümchen Nährstoff erfasst, beprobt und reglementiert. Muß dokumentiert werden.
"Einfach machen und Niemend kontrolliert" gibt es seit fast einer ganzen Generation Landwirte nicht mehr!!!
Ich würd mich ja freuen wenn jemand gratis meine Hecke wässert, statt darüber zu meckern. Und wenn da Dünger drin ist, wo ist das Problem? Allerdings bezweifle ich das eher, nach einmal Feld bewässern dürfte die Güllegrube so sauber sein, das man aus ihr trinken kann, da sind ja etliche Kubik Wasser durchgegurgelt…
Gesunder, sauberer Regen wäre hochwillkommen,
in der Güllegrube zwischengelagerte Brühe, die niemand
kontrolliert, würde auch dich vermutlich nicht begeistern,
Muß 'ne ziemlich große Grube sein - für so ein Aggregat und .....ich trampel ja nicht gern; und dennoch wieder darauf 'rum: aber seit fast 10 Jahren gibt es die neueste Düngemittelverordnung; dabei wird jedes Krümchen Nährstoff erfasst, beprobt und reglementiert. Muß dokumentiert werden.
"Einfach machen und Niemend kontrolliert" gibt es seit fast einer ganzen Generation Landwirte nicht mehr!!!
Glaub ich gerne, dass das dokumentiert werden muss und dann wirds irgendwo gespeichert und geheimgehalten.
Ist sogar beim sogenannten Spritzbuch so, der Bauer spritzt dir deine Pflanzen gelb und das
Landwirtschaftsamt beruft sich auf Datenschutz und Betriebsgeheimnis, wenn du dann doch
irgendwann einen handgeschriebenen Zettel mit den Spritzmitteln bekommst, merkst du,
dass der Anwender (Lohnunternehmer mit Fachkundenachweis) schon die Namen der
Spritzmittel völlig falsch schreibt - (und seitenweise Anwendungshinweise lesen )
Dich geht es nichts an, deswegen wird es vor dir geheim gehalten.
Wäre andersrum genauso. Wenn dich jetzt jemand kontrollieren kommt, wie dokumentiert ist, wann deine Hecke gepflanzt wurde, was war dort vorher drin, Düngergabe, Herkunft mit Rechnung, Pflanzenpass, in welchem Zeitraum Schnittmaßnahmen durchgeführt wurden, Entsorgungsnachweis des Schnittguts usw, da würdest du doch auch sagen, ich gebe Auskunft weil ich muss, möchte es aber nicht im Internet oder der Zeitung stehen haben, wie Pjoter seine Hecke pflegt.
PS: der Regen, der bei mir aufs Grundstück fällt, den hat glaube ich noch keiner kontrolliert. Wenn ich im Frühjahr ins Regenfass schaue, sehe ich da Blütenpollen, Reifenabrieb, Schwefel- und Salpetersäure usw., die Kombination würde ich nicht sauberes Trinkwasser nennen.
Grundstücksrandstreifen: wer hat im Vorgarten einen 20 m langen Streifen 1m breit bis zum Gehweg, der für die Allgemeinheit zugänglich ist und dort keine Bewirtschaftung stattfindet bzw `Bauwerke´ vorhanden sind? Ein Feld mit 100m Länge, 100m Breite, 1m breiter Randstreifen, das sind 400m², etwa so viel wie ein Grundstück mit Haus in der Stadt. Kommt da jemand und sagt man solle das Haus bitte abreisen, damit der Abstand gewahrt ist?
Grundstück ist Grundstück, es gibt im deutschen Recht keinen Randstreifen.
Paragraph 906 ist nicht anwendbar, da es sich nicht um Zuführung unwägbarer Stoffe handelt, sondern um Wasser. Einfaches, gesundheitlich unbedenkliches Wasser. Es liegt keine Beeinträchtigung vor.