Ausrotten durch Aufessen!


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BaWü, Kreis LB, Klimazone 7b, ca. 220m ü. NN
Ausrotten durch Aufessen!
(Quelle: http://www.gartendatenbank.de/artikel/p ... -tomentosa)Hab kürzlich Samen von dem geschenkt bekommen - gefallen würde er mir ja, aber ich bin unschlüssig, eben weil er so ausarten soll. Stimmt das?Invasiver Exot: Der Blauglockenbaum kann sich unkrautmäßig versamen und mit Jahrestrieben von mehreren Metern wuchern, sodass Anpflanzungen hier ökologisch bedenklich sind, da ältere Bäume frosthart sind.
Warum denn das?efeu! pflanzverbot für efeu bitte!
Efeu ist eine einheimische Pflanze und besitzt einen unschätzbaren Wert für unsere Tierwelt - also bitte großzügig anpflanzen !!!um beim thema zu bleiben. efeu! pflanzverbot für efeu bitte!
BaWü, Kreis LB, Klimazone 7b, ca. 220m ü. NN
och, ich kann geschätzte drei tonnen aus meinem garten liefern, will jemand?Efeu ist eine einheimische Pflanze und besitzt einen unschätzbaren Wert für unsere Tierwelt - also bitte großzügig anpflanzen !!!um beim thema zu bleiben. efeu! pflanzverbot für efeu bitte!
Ambrosia wird nicht bewusst gepflanzt, sondern verbreitet sich als unerwünschte Beimengung im Vogelfutter.Heracleum mantegazzianum wird im Garten höchst selten eine echte Bedrohung und lässt sich dort auch mit vertretbarem Aufwand eindämmen. Übrigens ist der Gehalt an phototoxischen Furocumarinen im heimischen Wiesenbärenklau höher als im Riesenbärenklau, bloß pflanzt den kaum jemand in seinen Garten, und die Gefahr, dass Kinder die hohlen Stängel als Fernrohr zum Spielen nehmen, besteht da auch kaum.Robinien und Essigbaum: Auch eher ein Ärgernis für den Nachbarn, wenn die Ausläufer die Grenze überschreiten, aber deshalb ein Verbot der Pflanzung? Mal abgesehen davon, dass der Grenzübertritt meist ja erst einige Jahre nach der Pflanzung erfolgt, bei Robinien geht der Ärger oft erst los, wenn der Hauptbaum gefällt wurde.In eine solche Liste kämen dann wohl auch manche Pappeln und der Götterbaum. Und Ausläufer treibender Bambus!Der Blauglockenbaum taucht in Städten örtlich immer wieder an unerwünschten Stellen auf und kann mit seinen Wurzeln in Mauerspalten eindringen. Aber im Garten sehe ich da wenig Gefahr, hier wird er eher viel zu schnell zu groß. Gefahr geht eher von den brüchigen, weil nicht richtig verholzten Zweigen aus, die abbrechen können.Wenn Blauglockenbaum, dann auch Birken und Weiden?Da favorisiere ich eher die von Staudenmanig genannte Vorgehensweise, bestimmte Pflanzen nicht zu vermehren, sodass sie für die meisten Gartenliebhaber nicht zur Verfügung stehen.Hilft beim Staudenknöterich allerdings nicht, da der wohl von Verwilderungen abgestochen und in den Garten geholt wird. Aber ein Anpflanzungsverbot? Wie soll das kontrolliert und umgesetzt werden?So wie bei Hanf und Schlafmohn? Oder wie bei Türkenmohn - da gibts doch Reglementierungen, soweit ich weiß, bloß mangels Überwachbarkeit ist das ein reiner Papiertiger.Ich würde eher dafür plädieren, dass bestehende Regelungen, die sich derzeit praktisch nur auf Gehölze erstrecken (aufs Nachbargrundstück überhängende Zweige), auf Gartenpflanzen generell angewendet werden, etwa in Form einer Haftung des betreffenden Nachbarn gegenüber entsprechenden Einwirkungen durch Wurzelausläufer/Rhizome von Gartenpflanzen.Allerdings frage ich mich, wie man das praktikabel umsetzen will: Staudenknöterich ein Haftungsfall, Bambus auch, Campsis und Pappeln? Und was wäre mit Giersch, Quecke, Efeu, Physalis, Bärlauch und Schachtelhalm?Mir fallen dazu spontan folgende Gewächse ein:- Fallopia japonica (= Japanischer Knöterich)- Heracleum mantegazzianum (= Herkulesstaude/Riesenbärenklau)- Ambrosia artemisiifolia (= Beifußblättriges Traubenkraut)- Robinia pseudoacacia (= Robinie)- Rhus typhina (= Essigbaum)Bei den beiden letzteren sollte es eine Gestattung geben wenn sichergestellt ist, dass sie nicht in andere Grundstücke einwandern können.