So heute kam er nun der böse Brief, mit Einschreiben und Rückschein, ich habe Frist bis 15.04. den Garten in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Von dem mit Blumenzweibelresten (wir erinnern uns Knoblauch) und Unkraut gefüllten „angeblichen“ Gemüsebeet gab es heute die letzten Pastinaken und den letzten Lauch, dazu noch eine Portion Feldsalat. Außerdem hat in dem heruntergewirtschaftetem Gewächshaus der Pflücksalat gekeimt.
Außerdem habe ich ein „Schotterbeet“, sie meinen das Steppenbeet mit reichlich Kräutern, andere Haben dafür Rasen oder nen Pool.
Ja sie haben recht, vom Gewächshaus haben sich über den Winter zwei Scheiben gelöst- wie jedes Jahr- die werden bei entsprechenden Temperaturen wieder eingekittet das wars, ansonsten habe ich das Gewächshaus zu entferne n. Außerdem habe ich heute ein Beetstreifen umgegraben, nicht ohne mich bei den reichlich vorhandenen Regenwürmen zu entschuldigen.
Ja ich habe überlegt, soweit möglich meine guten Willen zu zeigen, um nicht Hals über Kopf den Garten verlassen zu müssen, sondern damit ich einJahr für einen geordneten Rückzug habe.
Man hat mir noch ein Schreiben beigelegt, bei der sich eine Anwältin auf irgendein Urteil des Amtsgerichts Wedding beruft, wonach auch Gemüse angebaut werden soll und als letzter Satz steht dann , aber ohne Bezug„ Von der Parzellenfläche sind zehn Prozent für den Anbau von Gemüse und Kräutern unter Spaten zu bewirtschaften“ Dashalb seien Mulchflächen keine Anbauflächen.
Hier noch ein Foto des heute geernteten Unkrauts